Eine Mehrheit der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats will, dass Bund und Kantone je 50 Prozent vom Rohertrag der Ergänzungssteuer erhalten sollen. SwissHoldings, die sich im bisherigen Verlauf der Beratung für den 75/25-Kompromissentscheid des Ständerats und der Kantone (FDK) eingesetzt hat, bedauert diesen Entscheid.

Die WAK-N beschloss anfangs dieser Woche mit 13 zu 12 Stimmen, dem Nationalrat zu beantragen, dass der Rohertrag der Ergänzungssteuer zu je 50 Prozent an den Bund und die Kantone verteilt werden soll. Nur eine Minderheit wollte der vom Ständerat in der Herbstsession beschlossenen 75/25-Kompromisslösung den Vorzug geben. Ebenfalls abgelehnt wurden zwei weitergehende Anträge, die verlangt haben, die Mehreinnahmen vollumfänglich den Kantonen bzw. dem Bund zu überlassen.

SwissHoldings bedauert, dass die WAK-N dem 50/50-Modell gegenüber dem 75/25-Modell den Vorzug gibt. Schliesslich zeigen Berechnungen der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV), dass das 75/25-Modell (75 Prozent für die Kantone, 25 Prozent für den Bund) für die NFA-Nehmer-Kantone finanziell einträglicher wäre als das 50/50-Modell. Bei Letzterem besteht sogar das Risiko, dass aufgrund kantonaler Anpassungen der Bund künftig faktisch keine Ergänzungssteuern einnehmen und zusätzlich auch seine Gewinnsteuereinnahmen abnehmen könnten. Anstelle der angedachten Mehreinnahmen könnten aufgrund des 50/50-Modells für den Bund damit Mindereinnahmen resultieren. Vgl. hierzu unsere Medienmitteilung vom 28. Sept. 2022.

Der Ball liegt beim Nationalrat
Die WAK-N konnte die Vorlage aus zeitlichen Gründen noch nicht vollständig zu Ende beraten. Sie wird dies an ihrer nächsten Sitzung vom 14./15. November tun. Anschliessend geht die Vorlage an den Nationalrat, der sie während der kommenden Wintersession (28. Nov. – 16. Dez.) behandeln wird. Dabei wird die grosse Kammer zwischen dem 75/25-Modell, dem 50/50-Modell sowie dem 100-Prozent-Modell entscheiden können.

Aus Sicht von SwissHoldings sachlich richtig wäre eine verursachergerechte Zuteilung von 100 Prozent an die Kantone. Technisch sind Schweizer Ergänzungssteuern nämlich ausschliesslich den jeweiligen Kantonen zustehende Gewinn- und Kapitalsteuern, welche von diesen zur Sicherung ihrer Standortattraktivität aktuell nicht erhoben werden. Im Sinne eines Kompromissvorschlags könnte SwissHoldings auch die 75/25-Variante vom Ständerat und der FDK unterstützen. Die von der WAK-N vorgeschlagene 50/50-Variante lehnen wir als nicht zielführend ab.

Sicher ist bereits heute, dass etwaige Differenzen Ende der Wintersession bereinigt und die Vorlage von beiden Räten durchberaten werden soll. Nur wenn die parlamentarische Beratung bereits in diesem Jahr abgeschlossen wird, kann die obligatorische Volksabstimmung zur Anpassung der Bundesverfassung im Juni 2023 stattfinden und die rechtzeitige Umsetzung der OECD-Mindestbesteuerung durch die Schweiz auf den 1. Januar 2024 erfolgen (voraussichtliches internationales Inkrafttreten).

Weitere Informationen zum OECD-Digitalbesteuerungsprojekt finden Sie im SwissHoldings Dossier OECD-Digitalbesteuerungsprojekt.

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Martin Hess │ Leiter Steuern, Mitglied der Geschäftsleitung │ 078 805 04 95
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