Stand: 12.12.2024
Aktuelle Geschäfte und Themen
In unserem Update geben wir alle zwei Monate einen ausführlichen Überblick über die für unseren Verband relevanten Geschäfte. Dazu gehören der Inhalt der Geschäfte, der Stand und ein Ausblick des politischen Prozesses sowie unsere Positionen. Das Update ist auch als PDF über den Button am Seitenende abrufbar.
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Fachbereich Recht
Entwurf eines Registers über wirtschaftlich Berechtigte
↺ Bei diesem Geschäft liegen aktualisierte Unterlagen vor.
Die Vorlage für ein Bundesgesetz über die Transparenz juristi-scher Personen verfolgt das Ziel, die Integrität des Finanz- und Wirtschaftsstandorts Schweiz weiter zu stärken. Hierbei sollen Massnahmen eingeführt werden, darunter die Schaffung eines eidgenössischen Registers der wirtschaftlich berechtigten Perso-nen sowie weitere gezielte Schritte, um die Bekämpfung von Geldwäscherei und Wirtschaftskriminalität effektiver zu gestalten. Die vorgeschlagenen Massnahmen sollen zudem den internatio-nalen Standards der Financial Action Task Force und des Global Forum on Transparency and Exchange of Information Tax Purpo-ses entsprechen.
Inhalt
Die Gesetzesvorlage hat zwei Hauptziele: Erstens soll die Transparenz juristischer Personen erhöht werden, um den Behörden eine effizientere Identifizierung der wirtschaftlich berechtigten Personen zu ermöglichen. Hierzu soll ein eidgenössisches Register der wirtschaftlich berechtigten Personen eingeführt werden, und bestimmte Aktivitäten in der Beratungstätigkeit sollen künftig dem Geldwäschereigesetz mit entsprechenden Sorgfaltspflichten unterliegen. Zweitens beinhaltet die Vorlage Gesetzesanpassungen, um die Effektivität im Kampf gegen Geldwäscherei zu verbessern, unter anderem durch Überarbeitung der Aufsichtsregelungen und Einführung zusätzlicher Massnahmen in bestimmten Branchen wie Immobilien- und Edelmetallhandel.
Stand
Am 22. Mai 2024 hat der Bundesrat die Botschaft zur Verstärkung der Geldwäscherei-Bekämpfung verabschiedet (vgl. Medienmitteilung). Die Vorlage soll gemäss der Medienmitteilung insbesondere ein zentrales Register zur Identifikation wirtschaftlich berechtigter Personen und Sorgfaltspflichten für besonders risikobehaftete Tätigkeiten in Rechtsberufen einführen. Im Juni hat die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates (RK-S) Hearings durchgeführt und sich am 26. August für das Eintreten auf das Geschäft entschieden. Skeptisch zeigt sich die RK-S jedoch gegenüber den neuen Sorgfaltspflichten für Beratungstätigkeiten. RK-S ist der Meinung, dass diese Sorgfaltsplichten in der aktuellen Form einen unverhältnismässigen Mehraufwand für die unterstellten Personen bedeuten würden und nicht risikobasiert ausgestaltet sind. RK-S hat deshalb beschlossen, die Vorlage geteilt zu beraten und die Teilrevision des Geldwäschereigesetzes in einen Entwurf 2 zu überführen und den Teil über das Transparenzregister (Entwurf 1) in die ständerätliche Beratung der Wintersession zu schicken.
Ausblick
Der Ständerat wird das Transparenzregister (Entwurf 1) am 18. Dezember beraten. Die RK-S wird voraussichtlich die Teilrevision des Geldwäschereigesetzes (Entwurf 2) am 25. Februar 2025 weiterbehandeln.
Position
SwissHoldings befürwortet grundsätzlich das Eintreten auf das Ge-schäft, steht aber der Zweiteilung in Entwurf 1 über das Transparenz-register und in Entwurf 2 über die Sorgfaltspflichten in der Beratertätigkeit aufgrund des kommenden OECD-Länderexamens im Jahr 2027 kritisch gegenüber. Vor diesem Hintergrund befürwortet SwissHoldings, dass das Geschäft wieder zusammengeführt und zusammen behandelt wird. Gewichtigen Anpassungsbedarf sehen wir hinsichtlich nachfolgender Punkte:
- Vollständige Ausnahmen für börsenkotierte Gesellschaften und ihre Tochtergesellschaften: Der Verband setzt sich dafür ein, dass börsenkotierte Unternehmen und ihre Tochtergesell-schaften vollständige Ausnahmen in Bezug auf konkrete Regelungen erhalten. Bei diesen bestehen bereits griffige Melde- und Offenlegungspflichten für Aktionäre und wirtschaftlich Berechtigte, die bei einer Schwelle von 3 Prozent des Aktienkapitals oder der Stimmrechte zu greifen beginnen. Zudem schreiben die für börsenkotierte Unternehmen geltenden Rechnungs-legungsstandards und Berichterstattungspflichten der SIX Swiss Exchange eine Offenlegungspflicht von Tochtergesellschaften vor, was bereits zu einer erhöhten Transparenz führt.
- Begrenzung des Zugriffs auf BO-Informationen: SwissHoldings fordert, dass Informationen über wirtschaftlich Berechtigte nur für Behörden zugänglich sind, die für die Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung zuständig sind, und dass somit das Register nicht öffentlich zugänglich ist.
- Fahrlässige Verletzung der Melde- und Auskunftspflicht: Eine fahrlässige Verletzung der Melde- und Auskunftspflicht darf nicht unter die in Art. 41 VE-TJPG festgelegten Strafbestimmungen gestellt werden. Ebenso ist aus unserer Sicht entscheidend, dass Fahrlässigkeit bei Verletzung der Meldepflicht in Art. 37 GwG nicht strafrechtlich verfolgt wird. Mit der vorge-legten Botschaft wird auf die Sanktionierung fahrlässiger Verletzung verzichtet.
Revision des Finanzmarktinfrastrukturgesetzes (FinfraG)
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Das Finanzmarktinfrastrukturgesetz (FinfraG) hat sich gemäss einem Bericht des EFD bisher mehrheitlich bewährt. Der Bundesrat unterzieht dies im Rahmen einer periodischen und generellen Überprüfung. Dabei sollen insbesondere Transparenz und Rechtssicherheit in bestimmten Regulierungsbereichen gestärkt werden. Die Vernehmlassung dazu wurde am 19. Juni eröffnet und dauerte bis zum 11. Oktober 2024.
Inhalt
Das Finanzmarktinfrastrukturgesetz (FinfraG) regelt die Bewilligung und die Pflichten von Finanzinfrastrukturen sowie die Verhaltenspflichten der Finanzmarktteilnehmer im Effekten- und Derivatehandel. Der Bundesrat hat bereits vor Inkrafttreten im Januar 2016 angekündigt, dass das Eidgenössische Finanzdepartement EFD das FinfraG einer generellen Überprüfung unterziehen und einen Bericht zu verfassen habe.
Stand
Das EFD kommt in diesem Bericht zum Schluss, dass sich das FinfraG seit Inkrafttreten mehrheitlich bewährt hat. Allerdings sei es nötig, Transparenz und Rechtssicherheit in bestimmten Regulierungsbereichen weiter zu stärken. Weiter hat der Bundesrat beschlossen, die Meldepflicht kleiner nicht-finanzieller Gegenparteien betreffend Derivatetransaktionen per 1. Januar 2028 in Kraft zu setzen. SwissHoldings hat ihre Antwort zur Vernehmlassung am 4. Oktober 2024 eingereicht. Das EFD ist an der Auswertung der Vernehmlassungsantworten.
Ausblick
Die Botschaft zur FinfraG Revision soll plangemäss vor dem Sommer 2025 publiziert werden.
Position
Die vorgeschlagenen Anpassungen in der Derivatenregulierung sind grundsätzlich eine Verbesserung und deshalb zu begrüssen. Allerdings lehnen wir klar ab, dass Ad hoc-Meldungen von Beteiligungen der Selbstregulierung in die staatliche Regulierung unter Aufsicht der FINMA überführt werden sollen. Die Selbstregulierung hat sich bewährt und sollte nicht ohne Not aufgegeben, sondern als Standortvorteil beibehalten werden. SwissHoldings hat sich entsprechend in der Vernehmlassung positioniert.
Änderung des Kartellgesetzes: Teilrevision
Der Bundesrat hat am 24. Mai 2023 die Botschaft zur Teilrevision des Kartellgesetzes (23.047) verabschiedet. Die Teilrevision zielt insbesondere darauf ab, die schweizerische Zusammenschlusskontrolle zu modernisieren und die internationalen Standards anzupassen. Zusätzlich strebt die Revision an, das Kartellzivilrecht zu stärken und das Widerspruchsverfahren praxistauglicher zu gestalten. In diesem Zusammenhang hat der Bundesrat das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) angewiesen, im ersten Quartal 2024 einen Vorschlag für eine Institutionenreform vorzulegen. Der Ständerat hat seine Beratungen zur Teilrevision des Kartellgesetzes im zweiten Quartal 2024 abgeschlossen. Die Wirtschafts- und Abgabekommission des Nationalrates berät die Teilrevision voraussichtlich anfangs Oktober 2024. SwissHoldings begrüsst ausdrücklich, dass die lange geforderte Institutionenreform nun Teil der Revision ist.
Inhalt
Der Wechsel vom qualifizierten Marktbeherrschungstest zum Significant Impediment to Effective Competition Test (SIEC-Test) strebt eine Praxisharmonisierung der Wettbewerbskommission (WEKO) mit internationalen Standards an. Gemäss Bericht des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) sollen die vorgeschlagenen Änderungen gezielte Untersagungen oder genehmigte Zusammenschlüsse im Falle einer signifikanten Beeinträchtigung des Wettbewerbs ermöglichen. Die Vorlage beinhaltet ebenfalls eine erleichterte Meldepflicht für Zusammenschlüsse auf europäischer Ebene und eine Regelung zur Fristverlängerung im Prüfungsverfahren. Ein weiterer Bestandteil der Gesetzesänderung ist die Stärkung des Kartellzivilrechts, wobei die Aktivlegitimation erweitert werden soll. Zusätzlich soll das Widerspruchsverfahren durch den Wegfall des direkten Sanktionsrisikos bei nicht eröffneter Untersuchung innerhalb der verkürzten Frist praxistauglicher gemacht werden.
Stand
Im Rahmen der Erstellung der Botschaft zur Teilrevision des Kartellgesetzes (KG) integrierte der Bundesrat zwei Forderungen der Motion 16.4094 Fournier zur Verbesserung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) in Wettbewerbsverfahren. Dazu gehören die Einführung von Ordnungsfristen und die Parteientschädigung für das erstinstanzliche Verfahren vor der WEKO. Des Weiteren enthielt der Vorentwurf einen Umsetzungsvorschlag für die im Juni 2021 angenommene Motion 18.4282 Français, welche qualitative und quantitative Kriterien berücksichtigt. Schliesslich werden Regeln zum Untersuchungsgrundsatz, zur Unschuldsvermutung und zur Beweislast aufgenommen, um die Forderungen der Motion 21.4189 Wicki umzusetzen. Weitere Informationen sind der Medienmitteilung sowie den Vernehmlassungsunterlagen zu entnehmen.
Ausblick
Die WAK-N wird das Geschäft nach Vorliegen des Berichtes voraussichtlich im Januar 2025 weiterberaten.
Position
SwissHoldings erwartet insbesondere, dass die Motionen Français und Wicki strikt umgesetzt werden. Beide Motionen fordern, dass Behörden und Gerichte sich (wieder) mit den tatsächlichen Auswirkungen einer Abrede bzw. Verhaltensweise auseinandersetzen und die Schädlichkeit auf den Wettbewerb darlegen müssen. Der Vorschlag der WAK-S erfüllt diese Erwartungen und führt zudem die geforderte Compliance Defense ein (siehe dazu das Positionspapier von SwissHoldings an die WAK-S). Der Ständerat hingegen lehnt es ab, dass sich die Wettbewerbsbehörde im Einzelfall mit der tatsächlichen Auswirkung einer Abrede bzw. Verhaltensweise konkret auseinandersetzen muss.
Änderung des Kartellgesetzes: Institutionenreform
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Im Rahmen der Kartellgesetzrevision wird, wie von verschiedenen Seiten während der Vernehmlassung gefordert, die Reform der Wettbewerbsbehörden in einem separaten Verfahren behandelt. Dieser Ansatz soll sicherstellen, dass die Revision des Kartellgesetzes nicht erneut an Hindernissen scheitert. Das WBF, das vom Bundesrat mit dieser Aufgabe betraut wurde, hat am 15. März 2024 konkretere Umsetzungsvorschläge zur Reform ausgearbeitet. Auf Grundlage des Schlussberichtes der Expertenkommission hat der Bundesrat das WBF beauftragt, bis Mitte 2025 eine Vernehmlassungsvorlage vorzulegen.
Inhalt
Parallel zur laufenden Teilrevision des Kartellgesetzes treibt der Bundesrat eine getrennte Revision der Wettbewerbsbehörden (nachfolgend: Institutionenreform) voran. Diese ist nicht länger Teil des Revisionsvorhabens des Kartellgesetzes, sondern wird eigenständig behandelt. Dieses Vorgehen basiert auf den Lehren des Scheiterns der Kartellgesetzrevision von 2012, die damals zweimal im Nationalrat abgelehnt wurde. Die Institutionenreform soll allgemein darauf abzielen, Probleme im Administrativverfahren zu beheben, worunter auch insbesondere eine Trennung von Entscheid- und Untersuchungsbehörde fällt. Bereits 2012 hatte der Bundesrat in seiner Botschaft zum Kartellgesetz (siehe oben Kartellgesetzrevision) vorgeschlagen, ein Wettbewerbsbehördengesetz (WBGG) zu schaffen. Damit geht eine Reorganisation des Anklageverfahrens einher: Eine Wettbewerbsbehörde würde einen Sachverhalt untersuchen und im Anschluss einen Antrag bei einem erstinstanzlichen Wettbewerbsgericht stellen. Dies soll der Kern der angedachten Institutionenreform werden.
Stand
Für die Umsetzungsvorschläge wurde eine unabhängige Expertenkommission ins Leben gerufen. Der publizierte Schlussbericht der Expertenkommission unter dem Vorsitz von alt Bundesrichter Hansjörg Seiler kam zum Schluss, dass die WEKO grundsätzlich gut funktioniere und keine rechtsstaatlichen Mängel aufweise. Ein Systemwechsel sei demnach nicht angezeigt. Trotz den bereits initiierten Arbeiten des Bundesrates im Hinblick auf eine Reform der Wettbewerbsbehörden stützte die WAK-S am 14. November 2024 das Anliegen der Motion 23.3224 Français «Institutionelle Reform der Wettbewerbsbehörde» und beantragt deshalb deren Annahme. Die WAK-S drückt so insbesondere ihren Willen aus, dass zum einen die Problematik der institutionellen Trennung zwischen untersuchender und entscheidender Behörde und zum anderen die Frage der Verfahrensdauer angepackt werden.
Ausblick
Am 15. März 2024 hat der Bundesrat auf Grundlage des Schlussberichts das WBF beauftragt, bis Mitte 2025 eine Vernehmlassungsvorlage zur Reform vorzulegen. Die Trennung soll nun wirksamer ausgestaltet werden, indem unter anderem das Sekretariat die Untersuchungen konsequent ohne Einbezug der WEKO durchführen solle, wobei die WEKO eine Milizbehörde bleibe. Weiter werde geprüft, ob die WEKO durch eine verfahrensbeauftragte Person entlastet werden könne. Schliesslich möchte der Bundesrat auch das Beschwerdeverfahren vom Bundesverwaltungsgericht mit der Einsetzung von nebenamtlichen Fachrichterinnen und -richtern stärken. Damit folgt der Bundesrat insgesamt den Empfehlungen der Expertenkommission. Der Ständerat wird die Motion 23.3224 Français am 19. Dezember 2024 beraten.
Position
SwissHoldings begrüsst es, dass die vielfach geforderte Institutionenreform nun parallel zu den laufenden Revisionsarbeiten des Kartellgesetzes aufgenommen wurde und unterstützt die kritische Auseinandersetzung und vertiefte Prüfung der Institutionenreform. Die angestrebten Änderungen zeigen ein klares Bekenntnis zur Modernisierung und Stärkung der bestehenden institutionellen Strukturen im Bereich des Kartellrechts. Es wird allerdings zu prüfen sein, ob die vorgeschlagenen Änderungen, namentlich kein Systemwechsel, zielführend sind. SwissHoldings wird sich entsprechend an der Vernehmlassung positionieren und setzt sich für eine Trennung zwischen Untersuchungs- und Entscheidbehörde ein. Daher unterstützt die SwissHoldings die Motion 23.3224 Français. Ein entsprechendes Positionspapier ist in Erarbeitung.

Fachbereich Steuern
OECD/G20-Projekt zur Besteuerung der digitalisierten Wirtschaft
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Das OECD-Digitalbesteuerungsprojekt steht weiterhin vor grossen Herausforderungen. Dass die technischen Meinungsverschiedenheiten bei der Säule 1 noch geklärt werden, erscheint zunehmend unrealistisch. Etwas Hoffnung besteht beim Nebenprojekt von Amount B. Die Säule 2 (Mindestbesteuerung) wird weiterhin von den europäischen Staaten umgesetzt, jedoch nicht von bedeutenden Volkswirtschaften wie den USA, China, Brasilien oder Indien. Die US-Wahlen und die sich ergebenden Veränderungen dürften zu erheblichen Anpassungen der bestehenden Regeln führen. Präsident Trump und die US-Republikaner dürften die Regeln so beeinflussen, dass sie die US-Unternehmen nicht beeinträchtigen. Demgegenüber dürfte sich die Schweiz der Mindeststeuer nicht entziehen können. Sie sollte sich umgehend von den bisherigen Incentives im Standortwettbewerb verabschieden und sich, sobald sie verabschiedet sind, den neuen Wettbewerbsvorgaben zuwenden. Ansonsten werden die derzeitigen Finanz-probleme des Bundes nur mit einem wirklich schmerzhaften Sparprogramm gelöst werden können.
Inhalt
Das OECD-Projekt zur Besteuerung der digitalisierten Wirtschaft basiert auf zwei Säulen und soll die Akzeptanz der internationalen Unternehmensbesteuerung verbessern. Die Arbeiten werden vom OECD-Sekretariat ausgeführt. Formell beschlossen werden die neuen Steuerregeln vom mehr als 140 Staaten umfassenden «OECD/G20 Inclusive Framework on BEPS» (nachfolgend: IF). Im Oktober 2021 verabschiedeten die IF-Staaten die politischen Parameter zu den beiden Säulen. Seither wird intensiv an den technischen Ausführungsbestimmungen gearbeitet. Bei der Säule 1 soll den Staaten noch im Jahr 2024 ein multilaterales Abkommen zur Unterzeichnung und zur anschliessenden Ratifizierung vorgelegt werden. Bei der Säule 2 erfolgt die Umsetzung nicht über ein multilaterales Übereinkommen, sondern über eine einheitliche Umsetzung der gemeinsam erarbeiteten, aber individuell von den Staaten beschlossenen Regeln (common approach).
Stand
Das von der G20 initiierte Projekt zur Besteuerung der digitalisierten Wirtschaft steht weiterhin vor einer unsicheren Zukunft. Die anfängliche Euphorie ist komplett verflogen. Bei der Säule 1 sollten die letzten technischen Meinungsverschiedenheiten längst ausgeräumt sein, damit die multilaterale Konvention unterzeichnet und anschliessend ratifiziert werden kann. Der Unterzeichnungsprozess hätte Ende Juni 2024 starten sollen, aber Mitte Dezember liegt immer noch kein Datum vor. Damit steigt die Wahrscheinlichkeit, dass die Arbeiten an einer multilateralen Konvention scheitern. Einzig bei einem Nebenthema (Amount B) besteht noch Hoffnung auf Fortschritt. Ausserdem bestehen grosse Zweifel, ob die Regeln der Konvention je in Kraft treten werden, da die USA das Abkommen wohl nicht ratifizieren werden. Ohne die USA kann die Umverteilung von Steuersubstrat nicht starten.
Bei der OECD-Mindestbesteuerung (Säule 2) sieht es etwas besser aus: Anfang 2024 haben fast alle europäischen Staaten mit der Umsetzung begonnen. Die USA, China, Brasilien, Indien und mit ihnen die Mehrheit der IF-Mitgliedstaaten zeigen indes weiterhin keine Anstalten die Mindeststeuer einzuführen, weshalb es derzeit eher als primär europäisches Projekt (zur Schwächung der eigenen Standortattraktivität) angesehen wird (Schreiben US-Kongressmitglieder 17. September 2024).
Ausblick
Viele Staaten möchten Industrieunternehmen fördern und zusätzliche Investitionen anziehen, statt steuerliche Hindernisse zu schaffen. Der globale Standortwettbewerb um erfolgreiche Industrieunternehmen, ihre attraktiven Arbeitsplätze und hohen Steuerzahlungen tobt härter als jemals zuvor.
Ob sich die Mindeststeuer global durchsetzt oder ein regionales Projekt bleibt, dürfte massgebend von den aktuell noch nicht absehbaren Forderungen der neuen US-Administration unter Donald Trump abhängen. Ziel der USA wird es sein, die eigene Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und sicherzustellen, dass ihnen dabei die Mindeststeuer weder im Inland und möglichst für die US-Konzerne auch nicht im Ausland im Weg steht. Wollen andere Staaten ihre Wettbewerbsfähigkeit über die Mindeststeuer freiwillig verschlechtern, dürfte dies den USA nur recht sein. Auch China dürfte zuerst auf sich schauen und angesichts der wirtschaftlichen Lage keine Massnahmen beschliessen, welche die eigenen international tätigen Unternehmen belasten. Ende 2025 endet für viele Staaten und ihre Unternehmen die Schutzwirkung des Transitional UTPR Safe Harbor. Damit könnten ab 2026 UTPR-Staaten wie Deutschland z.B. auch auf zu tief besteuerte US-Gewinne vieler US-Konzerne wie Google, Microsoft etc. zugreifen. Allerdings werden die USA oder China das nie zulassen. Das Jahr 2025 könnte deshalb noch substanzielle Veränderungen bei der OECD-Mindeststeuer bringen.
Der wirtschaftlich erfolgreiche Kleinstaat Schweiz wird sich intensiv zur Wehr setzen müssen, dass keine unfairen Regeln zulasten der Schweiz und zugunsten von EU-Staaten oder den USA oder China beschlossen werden. Dabei muss sich die Schweiz auf einen sehr harten, mit unfairen Mitteln geführten Wirtschaftskrieg einstellen. Benachteiligungen für den Wirtschaftsstandort Schweiz dürften sich bald auch finanziell auf Bund und Kantone auswirken.
Position
Bei der OECD-Mindestbesteuerung (Säule 2) sieht es etwas besser aus: Anfang 2024 haben fast alle europäischen Staaten mit der Umsetzung begonnen. Trotz der erwähnten Unsicherheit bezüglich der globalen Verbreitung der Mindeststeuer unterstützt SwissHoldings den Entscheid des Bundesrats vom 4. September auf Anfang 2025 die ausländische Ergänzungssteuer IIR einzuführen. Die Schweiz ist nicht die USA oder China, welche sich der Mindeststeuer entziehen können. Auch können wir die Regeln nicht so beeinflussen, dass international Sonderausnahmen für die Schweiz beschlossen werden. Angesichts der Unsicherheit ist es wichtig, dass die Schweiz flexibel auf Änderungen der Rahmenbedingungen der Mindestbesteuerung reagiert und ihre Standortattraktivität bestmöglich wiederherstellt resp. sichert. Hierfür muss sich die Schweiz auf internationaler Ebene mit Vehemenz gegen diskriminierende Regelungen stellen. So geht es nicht an, dass das IF Mindestbesteuerungsregeln nachträglich mittels administrativer Leitlinien deutlich verschärft oder wichtige Ausnahmen für Grossmächte beschlossen werden.
Da der Standortwettbewerb so hart wie nie zuvor ist und die Bereitschaft der Staaten sich dem Wettbewerb zu stellen von den internationalen Unternehmen genau beobachtet wird, dürfen Bund und Kantone nicht einfach abseitsstehen. Ansonsten dürften die sprudelnden Steuereinnahmen der internationalen Unternehmen rasch abnehmen. Ohne diese Einnahmen wird es insbesondere für den Bund äusserst schwierig sein, die aktuellen Finanzprobleme zu bewältigen, ohne auf schmerzhafte Sparprogramme zurückzugreifen. Bund und Kantone sollten sich deshalb umgehend auf den angepassten Standortwettbewerb einstellen und neue, international akzeptierte Instrumente erarbeiten sowie allgemeine Verbesserungen der Standortattraktivität im Bereich der Digitalisierung und vielen weiteren Gebieten angehen. Das Problem ist allerdings, dass aktuell die Regeln erst entwickelt werden, wie international zulässige Standortmassnahmen auszusehen haben. Bevor diese Regeln nicht fertigentwickelt sind, besteht stets das Risiko, dass die Pläne der Kantone durchkreuzt werden.

Fachbereich Wirtschaft
Bilaterale Beziehungen Schweiz - EU
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Die Schweiz verfügt über ein dichtes Netz an bilateralen Abkommen mit der EU. Mit der Aktualisierung von fünf bisherigen Binnenmarktabkommen, mit zwei neuen Abkommen sowie basierend auf Kooperationen in Forschung, Bildung und Gesundheit soll die Beziehung Schweiz-EU weiterentwickelt und stabilisiert werden. Diese Weiterentwicklung des Abkommensnetzes hat die EU allerdings an eine Klärung des institutionellen Rahmens geknüpft. Neu soll hierfür der Paketansatz vorgesehen werden. Statt die institutionellen Fragen gesamthaft in einem horizontal ausgelegten Abkommen zu regeln, sollen diese Fragen neu in jedem Abkommen einzeln sektorspezifisch gelöst werden. SwissHoldings begrüsst die Bemühungen des Bundesrates, basierend auf einem neuen Vertragspaket mit der EU («Bilaterale III») die bisherigen Beziehungen weiter auf eine solide und dauerhafte Grundlage zu stellen. Gleichzeitig gilt es aus Sicht des Verbandes, auf ein noch besseres Verständnis der längerfristigen Auswirkungen der dynamischen Rechtsübernahme auf den Standort Schweiz vor Vertragsschluss mit der EU hinzuarbeiten.
Stand
Der Bundesrat hat am 8 März 2024 das endgültige Mandat für die EU-Verhandlungen – nach umfangreicher Konsultation der Stakeholder in der Schweiz – formell verabschiedet. SwissHoldings hat sich an der Vernehmlassung mit einer eigenen Eingabe beteiligt. Im Zentrum dieses Mandats steht ein Paketansatz. Statt die institutionellen Fragen gesamthaft in einem horizontal ausgelegten Abkommen zu regeln, sollen diese Fragen neu in jedem Abkommen einzeln bereichsspezifisch gelöst werden.
Position
SwissHoldings begrüsst die Bemühungen des Bundesrates, basierend auf einem neuen Vertragspaket mit der EU («Bilaterale III») die bisherigen Beziehungen auf eine solide und dauerhafte Grundlage zu stellen. Die bilateralen Vertragsbeziehungen Schweiz–EU und deren wichtige Errungenschaften haben sich für beide Seiten bewährt. Ein Abschluss des vorgesehenen Verhandlungspaketes dürfte sich für die SwissHoldings Mitgliedsunternehmen unmittelbar in verschiedener Weise positiv auswirken. Die bestehenden Marktzugangsabkommen lassen sich konsolidieren und weiterentwickeln, und neue Marktzugangsabkommen können wieder abgeschlossen werden.
Die dynamische Übernahme des sich fortentwickelnden EU-Rechts in Kombination mit der Einführung eines institutionell verankerten Streitschlichtungsmechanismus schafft verlässliche und planbare Rahmenbedingungen für die hiesigen Unternehmen, kann aber für die Schweiz auch weitere Integrationsschritte nach sich ziehen. Es fehlen jedoch verlässliche Szenarioanalysen, um abzuschätzen, wie sich die neu vorgesehenen institutionellen Elemente auch im Kontext der zu erwartenden Entwicklungen auf übergeordneter politischer Ebene auf die künftige Ausgestaltung der Schweizer Wirtschaftspolitik generell auswirken. Vor diesem Hintergrund unterstützt der Verband die Interpellation von SR Burkart.
Die Einschätzung der Vorteilhaftigkeit des Vertragspaketes muss zudem zwingend unter Berücksichtigung der nötigen innenpolitischen Konzessionen erfolgen. SwissHoldings begrüsst die Bemühungen des Bundesrates basierend auf einem neuen Vertragspaket mit der EU («Bilaterale III») die bisherigen Beziehungen weiter auf eine solide und dauerhafte Grundlage zu stellen. Die bilateralen Vertragsbeziehungen Schweiz–EU und deren wichtige Errungenschaften haben sich für beide Seiten bewährt. Ein Abschluss des vorgesehenen Verhandlungspaketes dürfte sich für die SwissHoldings Mitgliedunternehmen unmittelbar in verschiedener Weise positiv auswirken. Die bestehenden Marktzugangsabkommen lassen sich konsolidieren und weiterentwickeln, und neue Marktzugangsabkommen können wieder abgeschlossen werden.
Die dynamische Übernahme des sich fortentwickelnden EU-Rechts in Kombination mit der Einführung eines institutionell verankerten Streit-schlichtungsmechanismus schafft verlässliche und planbare Rahmenbedingungen für die hiesigen Unternehmen, kann aber für die Schweiz auch weitere Integrationsschritte nach sich ziehen. Es fehlen jedoch verlässliche Szenarioanalysen, um abzuschätzen, wie sich die neu vorgesehenen institutionellen Elemente auch im Kontext der zu erwartenden Entwicklungen auf übergeordneter politischer Ebene auf die künftige Ausgestaltung der Schweizer Wirtschaftspolitik generell auswirken. Vor diesem Hintergrund unterstützt der Verband die Interpellation von SR Burkart. Die Einschätzung der Vorteilhaftigkeit des Vertragspaketes muss zudem zwingend unter Berücksichtigung der nötigen innenpolitischen Konzessionen erfolgen.
Freihandelsabkommen
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Die Schweizer Wirtschaft ist stark international ausgerichtet und unterhält umfangreiche grenzüberschreitende Handels- und Investitionstätigkeiten. Ein zentraler Fokus der Schweizer Aussenpolitik ist daher die Verbesserung des Zugangs zu ausländischen Märkten, unter anderem durch Freihandelsabkommen.
Inhalt
Die stark exportorientierte Schweizer Wirtschaft ist neben den Handelsbeziehungen mit der EU auf ein breit gefächertes Netz von Freihandelsabkommen (FHA) angewiesen, das kontinuierlich erweitert wurde. Besonders hervorzuheben ist das FHA mit Indien, das am 10. März 2024 unterzeichnet wurde – und nach 16 Jahren Verhandlungen einen wichtigen Meilenstein in der Handelspolitik der Schweiz darstellt.
Parallel dazu haben sich China und die Schweiz darauf geeinigt, Gespräche zur Erweiterung ihres bestehenden Freihandelsabkommens aufzunehmen – eine Entwicklung, die angesichts des Exportvolumens von 40,6 Milliarden Franken im Jahr 2023 die Bedeutung des Freihandels weiter unterstreicht.
Stand
Die Schweizer Wirtschaft ist stark international ausgerichtet und unterhält umfangreiche grenzüberschreitende Handels- und Investitions-tätigkeiten. Ein zentraler Fokus der Schweizer Aussenpolitik ist die Verbesserung des Zugangs zu ausländischen Märkten durch Freihan-delsabkommen. Neben der EFTA-Konvention und dem Abkommen mit der EU hat die Schweiz 33 Freihandelsabkommen mit 43 Partnern weltweit.
Aktuell verhandelt die Schweiz mit sechs neuen Partnern, darunter Kosovo, Malaysia, Mercosur, Thailand und Vietnam, und modernisiert bestehende Abkommen, wie jene mit Chile, Mexiko und der südafrikanischen Zollunion. Zudem haben sich China und die Schweiz darauf geeinigt, ihr Freihandelsabkommen auszuweiten.
Zudem hat der Bundesrat jüngst die Botschaft für das Freihandelsab-kommen zwischen den EFTA-Staaten und Indien zuhanden des Par-lamentes verabschiedet. Der Ständerat hat im Folgenden in der Wintersession das FHA mit Indien mit 41 Stimmen bei nur drei Enthaltungen genehmigt.
Position
Insbesondere vor dem Hintergrund wachsender Handelskonflikte weltweit, einer an Einfluss verlierenden Welthandelsorganisation (WTO) und generell wachsendem Protektionismus ist der Ausbau des Netzes aus Freihandelsabkommen für die exportorientierte Schweizer Wirtschaft und damit auch für die Mitgliedunternehmen von SwissHoldings äusserst wichtig.
Investitionskontrollen
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Die Einführung einer Investitionsprüfung sollte Übernahmen inländischer Unternehmen durch ausländische Investoren verhindern, wenn diese die öffentliche Sicherheit gefährden. Die WAK-S hat jedoch mit 8 zu 4 Stimmen beschlossen, nicht auf die Vorlage zum Investitionsprüfgesetz einzutreten. Die Mehrheit der Kommission argumentiert, dass die Vorlage die Standortattraktivität und Rechtssicherheit gefährden würde, während der Nutzen begrenzt bleibt, da kritische Infrastrukturen bereits ausreichend geschützt sind. Zudem würden die vom Nationalrat vorgesehenen Ausweitungen unnötige Bürokratie schaffen, ohne einen echten Mehrwert zu liefern.
Inhalt
Mit der Einführung einer Investitionsprüfung sollen Übernahmen von inländischen Unternehmen durch ausländische Investoren verhindert werden können, wenn diese Übernahmen die öffentliche Ordnung oder Sicherheit der Schweiz gefährden.
Stand
Mit der Botschaft vom Dezember 2023 verabschiedete der Bundesrat die Vorlage zum Investitionsprüfgesetz (IPG) zuhanden des Parlaments. Nach einer erheblichen Ausweitung durch den Nationalrat wurde die Vorlage am 22. Oktober 2024 in der WAK-S beraten. Die Kommission führte Anhörungen mit SwissHoldings und weiteren Verbänden durch, um die Auswirkungen der vom Nationalrat eingeführten Ausweitungen an der Vorlage zu prüfen.
Am 14. November 2024 entschied die WAK-S mit 8 zu 4 Stimmen, nicht auf die Vorlage einzutreten. In der Abwägung zwischen sicherheits- und wirtschaftspolitischen Interessen würden aus Sicht der Kommissionmehrheit die Nachteile überwiegen, welche die Einführung einer Investitionsprüfung zur Folge hätte (siehe dazu auch Medienmitteilung der Kommission): So würde die Schweiz als kleine, offene Volkswirtschaft übermässig unter der Schwächung der Standortattraktivität und der Rechtssicherheit leiden. Des Weiteren würden strategisch unbedenkliche, aber durchaus benötigte Direktinvestitionen mit ausländischem Kapital erheblich behindert. Ebenfalls sei davon auszugehen, dass die Schweiz in Folge Retorsionsmassnahmen anderer Länder ausgesetzt wäre. Ferner sieht die Mehrheit der WAK-S, insbesondere durch die Ausweitungen des Nationalrats, auch einen übermässigen Eingriff in kantonale Kompetenzen. Weil kritische Infrastrukturen weitgehend in der öffentlichen Hand sind, kommt sie schliesslich zum Schluss, dass das Risiko strategisch unerwünschter Übernahmen begrenzt ist. Eine Minderheit fordert hingegen, die Vorlage anzunehmen, da im aktuellen geopolitischen Kontext eine Debatte über Investitionskontrollen notwendig sei und wirksame Schutzinstrumente fehlen würden. Der Ständerat berät die Vorlage voraussichtlich in der Frühjahrssession 2025.
Position
Ausländische Direktinvestitionen sind für die Schweiz von zentraler Bedeutung, da sie den Wohlstand und die Wettbewerbsfähigkeit in unserer kleinen und offenen Volkswirtschaft massgeblich fördern. SwissHoldings setzt sich für ein schlankes Gesetz ein, das die Belastung für Investoren minimiert, während es notwendige Kontrollen zur Sicherung der Integration in die globalen Märkte ermöglicht.
Die geplanten Ausweitungen des Investitionsprüfgesetzes würden unnötige Bürokratie schaffen und die Standortattraktivität schwächen, ohne einen echten Mehrwert zu bieten. Eine Regulierungsfolgeabschätzung zeigte zudem ein ungünstiges Kosten-Nutzen-Verhältnis.
SwissHoldings begrüsst den Entscheid der WAK-S, nicht auf die Vor-lage einzutreten, da kritische Infrastrukturen bereits geschützt sind und der Nutzen zusätzlicher Kontrollen begrenzt bleibt. Ein verlässlicher Wirtschaftsstandort muss Investoren Vertrauen bieten und darf nicht durch übermässige staatliche Eingriffe beeinträchtigt werden.
Investitionsschutzabkommen
SwissHoldings verfolgt die Entwicklungen rund um die Investitionsabkommen eng und weist dabei auf die grosse Bedeutung dieser Abkommen für den Wirtschaftsstandort Schweiz hin. Mit über 111 bilateralen Investitionsschutzabkommen verfügt die Schweiz weltweit über das drittgrösste Netz solcher Abkommen. Aufgrund einer Praxisänderung des Bundesrats unterstehen neu neben den Freihandelsabkommen auch die ISA dem fakultativen Staatsvertragsreferendum. Das erste ISA, zu welchem eine Vernehmlassung durchgeführt worden ist, ist das neue ISA mit Indonesien.
Inhalt
Die Schweiz verfügt über ein Netz von insgesamt 111 bilateraler Investitionsschutzabkommen (ISA). Damit verfügt die Schweiz gemäss UNCTAD nach Deutschland und China weltweit über das drittgrösste Netz solcher Abkommen. Mit dem Abschluss von ISA verbessert die Schweiz die Rahmenbedingungen und damit die Attraktivität als Standort für internationale Investitionen.
Aufgrund einer Praxisänderung des Bundesrats unterstehen neu neben den Freihandelsabkommen auch die ISA dem fakultativen Staatsvertragsreferendum. Das erste ISA, zu welchem eine Vernehmlassung durchgeführt worden ist, ist das neue ISA mit Indonesien. Das Abkommen schliesst die Vertragslücke, welche seit dem Ausserkrafttreten des früheren Abkommens im Jahr 2016 bestand. SwissHoldings wird weiterhin die regulatorischen Entwicklungen rund um die Investitionsabkommen eng begleiten und hierbei auf die grosse Bedeutung der ISA und der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit für Schweizer Unternehmen und den Wirtschaftsstandort Schweiz hinweisen.
Stand
Aufgrund einer Praxisänderung des Bundesrats unterstehen neu neben den Freihandelsabkommen auch die ISA dem fakultativen Staatsvertragsreferendum. Das erste ISA, zu welchem eine Vernehmlassung durchgeführt worden ist, ist das neue ISA mit Indonesien. Das Abkommen schliesst die Vertragslücke, welche seit dem Ausserkrafttreten des früheren Abkommens im Jahr 2016 bestand. SwissHoldings wird weiterhin die regulatorischen Entwicklungen rund um die Investitionsabkommen eng begleiten und hierbei auf die grosse Bedeutung der ISA und der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit für Schweizer Unternehmen und den Wirtschaftsstandort Schweiz hinweisen.
Position
Direktinvestitionen sind für die Schweiz zentral: Der Wohlstand der Bevölkerung und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen hängen in der kleinen und offenen Schweizer Volkswirtschaft direkt von der Einbindung in die globalen Wertschöpfungsketten ab. Investitionsförder- und Investitionsschutzverträgen kommt hierbei eine essenzielle Bedeutung zu: Auslandsinvestitionen gehen für Unternehmen nicht nur mit wirtschaftlichen, sondern auch mit politischen Risiken einher. Umso wichtiger sind Verträge zwischen Staaten zum Schutz und Förderung ausländischer Investitionstätigkeit.
Ein effektiver Investitionsschutz setzt einen Investor-Staat-Schiedsmechanismus voraus: Die Investor-Staat-Streitbeilegungsverfahren haben sich sowohl für die Schweiz wie auch für Schweizer Unternehmen bewährt. Sie bauen auf bestehenden internationalen Strukturen auf (ICSID, UNCITRAL) und ermöglichen eine verhältnismässig zeitnahe, sachorientierte und politisch unabhängige Lösung von Streitigkeiten.
Die Ausgestaltung des Investitionsschutzes wurde in den letzten Jahren stetig weiterentwickelt – insbesondere hinsichtlich der Rechtssicherheit und des Schutzes vor ihrer missbräuchlichen Anwendung. Der Verband hat die entsprechenden Arbeiten für die Weiterentwicklung des Streitbeilegungssystems stets unterstützt.
Unternehmensverantwortung
↺ Bei diesem Geschäft liegen aktualisierte Unterlagen vor.
Die regulatorischen Entwicklungen im Bereich der Nachhaltigkeit haben sich weltweit, insbesondere in der EU, als sehr dynamisch erwiesen. Der Bundesrat prüft derzeit, wie diese EU-Regulierungen in der Schweiz umgesetzt werden könnten, doch der Prozess ist von hohen Unsicherheiten geprägt. Die EU-Kommission hat angekündigt, die bereits verabschiedeten Regulierungen zu vereinfachen, um die regulatorische Last für Unter-nehmen zu senken.
Inhalt
Die Entwicklung weltweit (so im Rahmen der OECD), insbesondere aber in der EU, sind in den letzten Jahren sowohl in den Bereichen der nicht-finanziellen Berichterstattung wie – nach heftigem politischem Ringen – auch im Rahmen der Sorgfaltsprüfungspflichten vorangeschritten. Die EU hat im Rahmen ihres Green Deals zahlreiche Regelungen beschlossen, auch mit dem Ziel, sich als globaler Standardsetter zu etablieren. Der Bundesrat prüft derzeit, inwiefern er die von der EU verabschiedeten Regulierungsansätze für die Schweiz übernehmen möchte. Dieser Prozess ist aktuell jedoch mit hohen Unsicherheiten behaftet, da die EU-Kommission jüngst eine zentrale Weichenstellung für eine effizientere Regulierung vorgenommen hat: Die Kommission hat die Entwicklung einer «Omnibus»-Verordnung angekündigt, die ESG-Berichtspflichten aus bestehenden Regulierungen wie CSRD, Taxonomie, CSDDD sowie ggf. SFDR und EUDR konsolidiert. Ziel ist es, die Anzahl der zu meldenden Datenpunkte zu reduzieren und so die Effizienz der Berichterstattung zu steigern. Ein erster Entwurf der Verordnung wird für Februar 2025 erwartet. Diese Massnahmen könnten die regulatorische Last erheblich verringern und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen stärken.
Stand
Die Vernehmlassung des Bundesrates zum Ausbau der Nachhaltigkeitsberichterstattungsregeln in der Schweiz konnte Mitte Oktober abgeschlossen werden. Im Rahmen der Erarbeitung des Vorentwurfes hat die Bundesverwaltung mehrere Optionen für diesen Ausbau der Regeln geprüft: 1. «Vollständiger Nachvollzug» der neuen EU Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), 2. «Teilweiser Nachvollzug» der CSRD sowie 3. Beibehaltung des «Status Quo» – wobei sich das Gremium für die Option «teilweiser Nachvollzug» der EU-Richtlinie entschieden und diesen im Vorentwurf auch entsprechend vorgeschlagen hat. SwissHoldings hat sich ebenfalls in diese Vernehmlassung eingebracht (vgl. dazu auch Vernehmlassungsantwort des Verbandes). In Kürze wird zudem das Update des Bundesrates zu seiner Strategie bezüglich der neuen EU-Richtlinie zu den Sorgfaltspflichten (CSDDD) erwartet. Er hat angekündigt, dass er die Auswirkungen für die Schweizer Unternehmen durch eine externe Studie beurteilen lassen und die weiteren Schritte im Anschluss festlegen möchte.
Position
Viele Schweizer Unternehmen haben jüngst erhebliche Anstrengungen unternommen, um die neuen Sorgfalts- und Berichtspflichten gemäss Gegenvorschlag Unternehmens-Verantwortungs-Initiative zu implementieren. Die ersten Berichte werden dieses Jahr von den Firmen veröffentlicht. Die Wirtschaft wünscht sich, dass der Bund sich bezüglich der anstehenden weiteren Arbeiten in diesem Bereich über die Departemente hinaus eng koordiniert und insbesondere die Unternehmen nicht überfordert. Die Überprüfung einer Anpassung infolge neuer Regulierungsprojekte auf EU-Ebene soll stets auf Basis einer gefestigten Praxis (inkl. sorgfältiger Abschätzung der Kostenfolgen für die Unternehmen) vorgenommen werden.
Nicht zuletzt gilt auch zu bedenken, dass die Entwicklungen im Bereich der ESG-Regulierung auch ausserhalb der EU sehr dynamisch sind. Die Schweizer Wirtschaft ist global breit aufgestellt. Knapp über 50 Prozent ihrer Exporte gehen derzeit in Länder ausserhalb der Europäischen Union. Um Doppelspurigkeit zu vermeiden, braucht es auch eine enge Abstimmung mit den weltweit gültigen ESG-Standards. Jedoch kennen hierbei weder die Schweiz noch andere Rechtsräume ausserhalb der EU, den vom EU Green Deal verfolgten, zentralistisch (resp. stückweit sogar planwirtschaftlich) motivierten Ansatz. Darüber hinaus gibt es vereinzelt sogar gegenläufige Tendenzen. So hat beispielsweise die US-Börsenaufsichtsbehörde SEC jüngst einen weiteren Ausbau der Klimaberichterstattungsregeln für die kotierten Unternehmen verzögert.
Um Doppelspurigkeiten zu vermeiden, ist es zentral, dass eine Abstimmung nicht ausschliesslich mit den neuen EU-Regeln, sondern vielmehr mit den weltweit gültigen Ansätzen und Standards erfolgt. Zudem ist zu beobachten, welchen Einfluss die neu auf EU-Ebene verabschiedeten strategischen Prioritäten konkret auch auf die Implementierung der neuen Richtlinie in den Mitgliedsstaaten haben wird und ob die EU gegebenenfalls den Green Deal sogar teilweise neu kalibrieren wird. Viele Schweizer Unternehmen haben jüngst erhebliche Anstrengungen unternommen, um die neuen Sorgfalts- und Berichtspflichten gemäss Gegenvorschlag Unternehmens-Verantwortungs-Initiative zu implementieren. Die ersten Berichte werden dieses Jahr von den Firmen veröffentlicht. Die Wirtschaft wünscht sich, dass der Bund sich bezüglich der anstehenden weiteren Arbeiten in diesem Bereich über die Departemente hinaus eng koordiniert und insbesondere die Unternehmen nicht überfordert.
Die Entwicklungen im Bereich der Nachhaltigkeitsregulierung haben sowohl in der EU als auch weltweit an Dynamik gewonnen. Angesichts der globalen Ausrichtung ihrer Unternehmen ist die Schweiz gut beraten, diese veränderte Regulierungslandschaft zu berücksichtigen. In diesem Zusammenhang begrüsst SwissHoldings grundsätzlich die Überprüfung der bestehenden Regeln für die Nachhaltigkeit durch den Bundesrat.
Für unsere Mitglieder ist es entscheidend, dass die Schweiz einen eigenständigen Regulierungsansatz in diesem zentralen Bereich der Nachhaltigkeit entwickelt, um im weltweiten Wettbewerb konkurrenzfähig zu bleiben. Während die Kompatibilität mit dem EU-Ansatz von Bedeutung ist, bedarf es einer breiteren, globalen Ausrichtung – insbesondere da über 50% der Exporte unserer Mitgliedunternehmen in Länder ausserhalb der EU gehen.
Es ist zwar wichtig, dass von Seiten Schweizer Gesetzgeber keine vom EU-Regulierungsansatz abweichenden Anforderungen an die Berichtsinhalte gestellt werden, um Doppelspurigkeit in den Implementierungsprozessen der Unternehmen zu vermeiden. Gleichzeitig sollten Vereinfachungen vorgenommen werden, um die Umsetzungskosten so weit wie möglich zu reduzieren. Die Schweiz sollte den regulatorischen Aufwand in einem angemessenen Rahmen halten. Im Bereich der Berichterstattung lehnt der Verband eine Ausweitung der neuen Vorschriften auf kleine und mittlere Unternehmen ab und empfiehlt, generell auf eine Revisionspflicht für die Nachhaltigkeitsberichte zu verzichten. Zudem sollte das bewährte «Comply or Explain»-Prinzip beibehalten werden, damit Unternehmen nur relevante Informationen offenlegen müssen.
Wir bezweifeln grundsätzlich, dass die nahezu direkte Übernahme von EU-Regeln für die Schweiz die richtige Strategie ist. Im Rahmen des Green Deals hat die EU bereits über 168 Gesetzesinitiativen zur Förderung nachhaltigen Wirtschaftens initiiert, von denen 76 bereits in Kraft sind. Zu den bedeutendsten neuen Regelungen zählen neben der CSRD das Lieferkettengesetz, die Taxonomie-Verordnung, die Sustainable Finance Disclosure Regulation und das CO2-Grenzausgleichsystem. Der Regulierungsansatz, welcher Kernpriorität der ersten EU-Kommission «von der Leyen» war, wird auch innerhalb der EU scharf kritisiert, dies von Wirtschaftsverbänden bedeutender Industriestaaten, insbesondere aber auch von Mario Draghi, der kürzlich einen Bericht zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der EU vorgelegt hat. Draghi erwähnte dabei insbesondere den korrosiven Effekt der immer umfangreicheren und detaillierteren Regulierungen auf die Fähigkeit der EU zu innovieren und global wettbewerbsfähig zu sein.
Mit einer umfangreichen Übernahme der EU-Regeln importiert die Schweiz diese negativen Effekte und schwächt ihre Volkswirtschaft und Unternehmen im internationalen Wettbewerb, während in der EU langsam ein Umdenken stattfindet ende
Kollektiver Rechtsschutz
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Aktuell wird auf politischer Ebene in der Schweiz geprüft, ob die Schweiz ihr bestehendes Dispositiv an Instrumenten des kollektiven Rechtschutzes ausbauen soll. Der Bundesrat hat im Dezember 2021 dazu die entsprechende Botschaft zuhanden des Parlamentes verabschiedet. Die Wirtschaft steht diesen Bemühungen kritisch gegenüber. Der Bundesrat betrachtet die Streitbeilegung aus zu eingeschränkter Perspektive und fokussiert in seinem Vorschlag ausschliesslich auf ein bestimmtes Instrument im Prozessrecht. Dabei berücksichtigt er die Entwicklungen der letzten Jahre im Ausland, die neuen technologischen Möglichkeiten und mögliche Alternativen zur Sammelklage vor den Gerichten nicht.
Inhalt
Die Sammelklagen-Vorlage gemäss Botschaft des Bundesrates sieht vor, dass die bestehende Verbandsklage ausgebaut, eine neue Verbandsklage zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen geschaffen wird sowie neu eine Möglichkeit für durch Gerichte als verbindlich erklärte Vergleiche vorgesehen würde.
Stand
Seit mehr als zehn Jahren wird in der Schweiz über die Einführung von Sammelklagen gerungen. Die Rechtskommission des Nationalra-tes (RK-N) hat sich in den letzten Jahren bereits mehrfach mit der Vorlage des Bundesrates befasst und hierbei Zusatzabklärungen von der Verwaltung eingefordert. Am 17. Oktober 2024 hat sie nun mit 14 zu 10 bei einer Enthaltung den Entscheid gefällt, nicht auf die Vorlage einzutreten. Die Beratung der Vorlage im Nationalrat soll in der Frühjahrssession 2025 stattfinden.
Position
Die Wirtschaft lehnt die Bundesratsvorlage für die Einführung erweiterter Verbandsklagen und Gruppenvergleichen klar ab. Erfahrungen aus dem Ausland zeigen, dass die Einführung von Sammelklagen zur Ansiedelung und der ständigen Ausweitung einer professionellen “Klage-industrie“ führt. Ein wesentlicher Treiber dieser Entwicklung ist das Third-Party Litigation Funding (TPLF), bei dem externe Investoren Klagen finanzieren und so die Bereitschaft erhöhen, Klagen anzustrengen, ohne die eigentlichen Risiken zu tragen. Dies ist keine rein US-amerikanische Entwicklung. Auch in der EU hat die Anzahl Fälle von Sammelklagen in den letzten Jahren signifikant zugenommen, bedingt durch legislative Änderungen und erleichterten Zugang zu Prozessfinanzierungen. Diese Einschätzung spiegelt sich auch in der von economiesuisse und SwissHoldings anfangs Jahr in Auftrag gegebenen Sotomo-Studie wider: je mehr Erfahrung die befragten Experten aus Grossunternehmen und KMU mit den Sammelklage-Instrumenten in den USA und den besonders betroffenen EU-Ländern machen konnten, desto besser können sie die inhärenten Risiken solcher Instrumente einschätzen und desto dringlicher wird die Forderung formuliert, dass die Schweiz den Status quo ohne Sammelklagen beibehalten sollte.
Aus Sicht des Verbandes gibt keinen Grund, ähnliche Fehlentwicklungen in der Schweiz nachzuvollziehen. Die Qualität des schweizerischen Rechtssystems ist im internationalen Vergleich überdurchschnittlich. Bereits unter geltendem Recht können Betroffene bei Massen- oder Streuschäden ihre Schadenersatzansprüche auch bei kleineren Schäden geltend machen. Durch aktuelle technologische Entwicklungen, insbesondere im Bereich der künstlichen Intelligenz, werden diese Möglichkeiten noch weiter ausgebaut. Es liegt nun am Nationalrat, für unseren Wirtschaftsstandort einzustehen, seiner Rechtskommission zu folgen und nicht auf die Vorlage einzutreten«Klageindustrie»
IFRS-Standardsetzung
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SwissHoldings verfolgt die Entwicklungen im Bereich der IFRS-Standardsetzung eng. Für ihre international ausgerichteten Mitglieder ist ein weltweit anerkannter Reporting-Standard als Basis für die eigene Berichterstattung von zentraler Bedeutung. Nach dem Konvergenz-Prozess mit dem US-Standard US GAAP haben sich die Entwicklungen bezüglich der Überarbeitung der Standards ein wenig abgeflacht. In diesem Kontext gilt auch darauf hinzuweisen, dass der neue Fokus der IFRS-Stiftung – das ESG-Reporting – einen immer grösseren Stellenwert im Rahmen der Arbeiten der Organisation einnimmt.
Inhalt
Die IFRS-Stiftung ist eine gemeinnützige Stiftung. Ihre Zielsetzung ist es, hochwertige globale Rechnungslegungsstandards zu entwickeln, die Nutzung und Anwendung dieser Standards zu fördern und eine Konvergenz der nationalen Rechnungslegungsvorschriften mit diesen Standards herbeizuführen. Die Stiftung beaufsichtigt sowohl die Arbeiten des IASB (folglich des Boards, welches die finanziellen Standards herausgibt) wie auch diejenigen des ISSB (folglich des Boards, welches die nicht-finanziellen Standards herausgibt).
Stand
Der IASB hat vor Kurzem zwei neue Standards herausgegeben. IFRS 18 stellt die Regelungen zur Präsentation und Offenlegung innerhalb der IFRS grundlegend neu auf und wird zukünftig IAS 1 ersetzen. IFRS 19 hingegen führt erstmals geringere Offenlegungspflichten für Unternehmen ohne öffentliche Rechenschaftspflicht ein. Beide Standards sind ab 2027 verbindlich anzuwenden. Zudem laufen derzeit drei Konsultationsverfahren des IASB. Auch die Arbeiten des Partner-Standardsetters ISSB gehen in Bezug auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung voran. Das ISSB untersucht derzeit auf Basis von Forschungsprojekten, inwiefern der Standardsetter künftig die beiden Themenbereiche «Biodiversität» und «Humankapital», aufnehmen könnte. Zudem beschäftigt sich der ISSB verstärkt mit dem Thema «Interoperabilität» und hat in diesem Zusammenhang die Zusammenarbeit mit EFRAG und dem GRI weiter ausgebaut.
Position
Die detaillierten Positionen sind in den entsprechenden Stellungnahmen des Verbandes abgebildet.
Ausgangslage Finanzstandort Schweiz
Der im März letzten Jahres beschlossene Zusammenschluss der Credit Suisse mit der UBS hat die Wettbewerbssituation auf dem Schweizer Finanzplatz verändert. Der Zusammenschluss der zwei grössten Player am Markt war angesichts der Krisenlage wohl zu akzeptieren. Handkehrum wäre es weder im Sinne der Schweizer Firmen noch der gesamten Volkswirtschaft, wenn diese Konzentration nun zu Marktverzerrungen oder zu einem schlechteren bzw. teureren Angebot an Finanzdienstleistungen führte, wo allenfalls der Wettbewerb nicht mehr spielt.
Inhalt
Die FINMA hatte die Wettbewerbskommission (WEKO) bereits vor der Veröffentlichung des Zusammenschlusses der beiden Banken darüber informiert, dass sie die Zuständigkeit für die wettbewerbsrechtliche Beurteilung, wie gesetzlich vorgesehen, beanspruchen werde. Sie hat die WEKO aber nachträglich zu einer Stellungnahme eingeladen, in welcher diese die Auswirkungen des Zusammenschlusses auf die Wirksamkeit des Wettbewerbs basierend auf Marktabklärungen und Stellungnahmen von Konkurrenten, Verbänden sowie spezifischen Kunden ausgewertet hat.
Stand
Die FINMA hat Mitte Juni 2024 kommuniziert, dass sie das kartellrechtliche Kontrollverfahren zum Zusammenschluss von UBS und Credit Suisse ohne Bedingungen, Auflagen und weitere Prüfungen abgeschlossen hat. Die Behörde kommt in ihrem Kontrollverfahren zum Ergebnis, dass durch den Zusammenschluss der UBS mit der Crédit Suisse der wirksame Wettbewerb in keinem Marktsegment beseitigt werde, auch wenn die UBS in gewissen Teilsegmenten ihre Marktposition verstärken konnte. Somit seien die gesetzlichen Voraussetzungen der Fusionskontrolle für einen Eingriff nicht erfüllt.
Position
Mit den Auswirkungen der Fusion der Credit Suisse mit der UBS auf den Finanzmarkt Schweiz hat sich unser Verband intensiv auseinandergesetzt. Die Geschäftsstelle hat früh den Austausch zu den Mitgliedern gesucht, um zu verstehen, wie sie die neue Wettbewerbssituation am Finanzplatz Schweiz einordnen und ob sie künftige Angebotslücken bei gewissen Dienstleistungen oder Geschäftsfeldern vermuten. Dies parallel zum Verfahren der WEKO, welche ihrerseits verschiedene Herausforderungen identifizierte. Gleichwohl gilt bei dieser Fragestellung zu beachten, dass die Entwicklungen dynamisch sind: Die Integration der beiden Grossbanken steht noch ganz am Anfang – noch bis vor kurzem sind die beiden Banken UBS und CS auf dem Markt in grossen Teilen als zwei verschiedene Banken aufgetreten. Zudem ist zum heutigen Zeitpunkt noch unklar, inwiefern sich ausländische Banken am Schweizer Markt etablieren können und wollen.