Stand: 29.07.2024
Aktuelle Geschäfte und Themen
In unserem Update geben wir alle zwei Monate einen ausführlichen Überblick über die für unseren Verband relevanten Geschäfte. Dazu gehören der Inhalt der Geschäfte, der Stand und ein Ausblick des politischen Prozesses sowie unsere Positionen. Das Update ist auch als PDF über den Button am Seitenende abrufbar.
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Fachbereich Recht
Entwurf eines Registers über wirtschaftlich Berechtigte
↺ Bei diesem Geschäft liegen aktualisierte Unterlagen vor.
Die Vorlage für ein Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen verfolgt das Ziel, die Integrität des Finanz- und Wirtschaftsstandorts Schweiz weiter zu stärken. Hierbei sollen Massnahmen eingeführt werden, darunter die Schaffung eines eidgenössischen Registers der wirtschaftlich berechtigten Personen sowie weitere gezielte Schritte, um die Bekämpfung von Geldwäscherei und Wirtschaftskriminalität effektiver zu gestalten. Die vorgeschlagenen Massnahmen sollen zudem den internationalen Standards der Financial Action Task Force und des Global Forum on Transparency and Exchange of Information Tax Purposes entsprechen.
Inhalt
Die Gesetzesvorlage hat zwei Hauptziele: Erstens soll die Transparenz juristischer Personen erhöht werden, um den Behörden eine effizientere Identifizierung der wirtschaftlich berechtigten Personen zu ermöglichen. Hierzu soll ein eidgenössisches Register der wirtschaftlich berechtigten Personen eingeführt werden, und bestimmte Aktivitäten in der Beratungstätigkeit sollen künftig dem Geldwäschereigesetz mit entsprechenden Sorgfaltspflichten unterliegen. Zweitens beinhaltet die Vorlage Gesetzesanpassungen, um die Effektivität im Kampf gegen Geldwäscherei zu verbessern, unter anderem durch Überarbeitung der Aufsichtsregelungen und Einführung zusätzlicher Massnahmen in bestimmten Branchen wie Immobilien- und Edelmetallhandel.
Stand
Am 22. Mai 2024 hat der Bundesrat die Botschaft zur Verstärkung der Geldwäscherei-Bekämpfung verabschiedet (vgl. Medienmitteilung). Die Vorlage soll gemäss der Medienmitteilung insbesondere ein zentrales Register zur Identifikation wirtschaftlich berechtigter Personen und Sorgfaltspflichten für besonders risikobehaftete Tätigkeiten in Rechtsberufen einführen.
Ausblick
Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates (RK-S) wird das Geschäft voraussichtlich Ende August behandeln.
Position
SwissHoldings befürwortet grundsätzlich das Eintreten auf das Geschäft. Gewichtigen Anpassungsbedarf sehen wir hinsichtlich nachfolgender Punkte:
- Vollständige Ausnahmen für börsenkotierte Gesellschaften und ihre Tochtergesellschaften: Der Verband setzt sich dafür ein, dass börsenkotierte Unternehmen und ihre Tochtergesell-schaften vollständige Ausnahmen in Bezug auf konkrete Regelungen erhalten. Bei diesen bestehen bereits griffige Melde- und Offenlegungspflichten für Aktionäre und wirtschaftlich Berechtigte, die bei einer Schwelle von 3 Prozent des Aktienkapitals oder der Stimmrechte zu greifen beginnen. Zudem schreiben die für börsenkotierte Unternehmen geltenden Rechnungslegungsstandards und Berichterstattungspflichten der SIX Swiss Exchange eine Offenlegungspflicht von Tochtergesellschaften vor, was bereits zu einer erhöhten Transparenz führt.
- Begrenzung des Zugriffs auf BO-Informationen: SwissHoldings fordert, dass der Zugriff auf Informationen über die wirtschaftlich Berechtigten den einschlägigen Behörden, deren Tätigkeiten für die Erfüllung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierungsbekämpfung dienen, vorbehalten und das Register daher nicht öffentlich zugänglich ist.
- Fahrlässige Verletzung der Melde- und Auskunftspflicht: Eine fahrlässige Verletzung der Melde- und Auskunftspflicht darf nicht unter die in Art. 41 VE-TJPG festgelegten Strafbestimmungen gestellt werden. Ebenso ist aus unserer Sicht entscheidend, dass Fahrlässigkeit bei Verletzung der Meldepflicht in Art. 37 GwG nicht strafrechtlich verfolgt wird. Mit der vorgelegten Botschaft wird auf die Sanktionierung von fahrlässiger Verletzung verzichtet.
Revision des Finanzmarktinfrastrukturgesetzes (FinfraG)
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Das Finanzmarktinfrastrukturgesetz (FinfraG) hat sich gemäss einem Bericht des EFD bisher mehrheitlich bewährt. Der Bundesrat unterzieht dies im Rahmen einer periodischen und generellen Überprüfung. Dabei sollen insbesondere Transparenz und Rechtssicherheit in bestimmten Regulierungsbereichen gestärkt werden. Die Vernehmlassung dazu wurde am 19. Juni eröffnet und dauert bis zum 11. Oktober 2024.
Inhalt
Das Finanzmarktinfrastrukturgesetz (FinfraG) regelt die Bewilligung und die Pflichten von Finanzinfrastrukturen sowie die Verhaltenspflichten der Finanzmarktteilnehmer im Effekten- und Derivatehandel. Der Bundesrat hat bereits vor Inkrafttreten im Januar 2016 angekündigt, dass das Eidgenössische Finanzdepartement EFD das FinfraG einer generellen Überprüfung unterziehen und einen Bericht zu verfassen habe.
Stand
Das EFD kommt in diesem Bericht zum Schluss, dass sich das FinfraG seit Inkrafttreten mehrheitlich bewährt hat. Allerdings sei es nötig, Transparenz und Rechtssicherheit in bestimmten Regulierungsbereichen weiter zu stärken. Weiter hat der Bundesrat beschlossen, die Meldepflicht kleiner nicht-finanzieller Gegenparteien betreffend Derivatetransaktionen per 1. Januar 2028 in Kraft zu setzen.
Ausblick
Der erläuternde Bericht des Bundesrates wurde am 19. Juni veröffentlicht und die Vernehmlassung dazu läuft bis zum 11. Oktober 2024.
Position
Die vorgeschlagenen Anpassungen in der Derivatenregulierung sind grundsätzlich eine Verbesserung und deshalb zu begrüssen. Allerdings lehnen wir klar ab, dass Ad hoc-Meldungen von Beteiligungen von der Selbstregulierung in die staatliche Regulierung unter Aufsicht der FINMA überführt werden sollen. Die Selbstregulierung hat sich bewährt und sollte nicht ohne Not aufgegeben, sondern als Standortvorteil beibehalten werden. SwissHoldings wird sich entsprechend an der Vernehmlassung positionieren.
➡️ Bitte beachten Sie auch das aktualisierte Positionspapier vom 22. August 2024. Sie finden dieses hier oder unter diesem Direktlink.
Änderung des Kartellgesetzes: Teilrevision
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Der Bundesrat hat am 24. Mai 2023 die Botschaft zur Teilrevision des Kartellgesetzes (23.047) verabschiedet. Die Teilrevision zielt insbesondere darauf ab, die schweizerische Zusammenschlusskontrolle zu modernisieren und die internationalen Standards anzupassen. Zusätzlich strebt die Revision an, das Kartellzivilrecht zu stärken und das Widerspruchsverfahren praxistauglicher zu gestalten. In diesem Zusammenhang hat der Bundesrat das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) angewiesen, im ersten Quartal 2024 einen Vorschlag für eine Institutionenreform vorzulegen. Der Ständerat hat seine Beratungen zur Teilrevision des Kartellgesetzes im zweiten Quartal 2024 abgeschlossen. Die Wirtschafts- und Abgabekommission des Nationalrates berät die Teilrevision voraussichtlich anfangs Oktober 2024. SwissHoldings begrüsst ausdrücklich, dass die lange geforderte Institutionenreform nun Teil der Revision ist.
Inhalt
Der Wechsel vom qualifizierten Marktbeherrschungstest zum Significant Impediment to Effective Competition Test (SIEC-Test) strebt eine Praxisharmonisierung der Wettbewerbskommission (WEKO) mit internationalen Standards an. Gemäss Bericht des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) sollen die vorgeschlagenen Änderungen gezielte Untersagungen oder genehmigte Zusammenschlüsse im Falle einer signifikanten Beeinträchtigung des Wettbewerbs ermöglichen. Die Vorlage beinhaltet ebenfalls eine erleichterte Meldepflicht für Zusammenschlüsse auf europäischer Ebene und eine Regelung zur Fristverlängerung im Prüfungsverfahren. Ein weiterer Bestandteil der Gesetzesänderung ist die Stärkung des Kartellzivilrechts, wobei die Aktivlegitimation erweitert werden soll. Zusätzlich soll das Widerspruchsverfahren durch den Wegfall des direkten Sanktionsrisikos bei nicht eröffneter Untersuchung innerhalb der verkürzten Frist praxistauglicher gemacht werden.
Stand
Im Rahmen der Erstellung der Botschaft zur Teilrevision des Kartellgesetzes (KG) integrierte der Bundesrat zwei Forderungen der Motion 16.4094 Fournier zur Verbesserung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) in Wettbewerbsverfahren. Dazu gehören die Einführung von Ordnungsfristen und die Parteientschädigung für das erstinstanzliche Verfahren vor der WEKO. Des Weiteren enthielt der Vorentwurf einen Umsetzungsvorschlag für die im Juni 2021 angenommene Motion 18.4282 Français, welche qualitative und quantitative Kriterien berücksichtigt. Schliesslich werden Regeln zum Untersuchungsgrundsatz, zur Unschuldsvermutung und zur Beweislast aufgenommen, um die Forderungen der Motion 21.4189 Wicki umzusetzen. Weitere Informationen sind der Medienmitteilung sowie den Vernehmlassungsunterlagen zu entnehmen. Der Ständerat hat das Geschäft in der Sommersession beraten und die Darlegungspflicht der Schädlichkeit durch die Wettbewerbsbehörden abgelehnt.
Ausblick
Voraussichtlich wird die WAK-N das Geschäft anfangs Oktober weiterberaten.
Position
SwissHoldings erwartet insbesondere, dass die Motionen Français und Wicki strikt umgesetzt werden. Beide Motionen fordern, dass Behörden und Gerichte sich (wieder) mit den tatsächlichen Auswirkungen einer Abrede bzw. Verhaltensweise auseinandersetzen und die Schädlichkeit auf den Wettbewerb darlegen müssen. Der Vorschlag der WAK-S erfüllte diese Erwartungen und führt zudem die geforderte Compliance Defense ein (siehe dazu das Positionspapier von SwissHoldings an die WAK-S). Der Ständerat hingegen lehnt es ab, dass sich die Wettbewerbsbehörde mit der tatsächlichen Auswirkung einer Abrede bzw. Verhaltensweise auseinandersetzen muss.
Änderung des Kartellgesetzes: Institutionenreform
Im Rahmen der Kartellgesetzrevision wird, wie von verschiedenen Seiten während der Vernehmlassung gefordert, die Reform der Wettbewerbsbehörden in einem separaten Verfahren behandelt. Dieser Ansatz soll sicherstellen, dass die Revision des Kartellgesetzes nicht erneut an Hindernissen scheitert. Das WBF, das vom Bundesrat mit dieser Aufgabe betraut wurde, hat am 15. März 2024 konkretere Umsetzungsvorschläge zur Reform ausgearbeitet. Auf Grundlage des Schlussberichtes der Expertenkommission hat der Bundesrat das WBF beauftragt, bis Mitte 2025 eine Vernehmlassungsvorlage vorzulegen.
Inhalt
Parallel zur laufenden Teilrevision des Kartellgesetzes treibt der Bundesrat eine getrennte Revision der Wettbewerbsbehörden (nachfolgend: Institutionenreform) voran. Diese ist nicht länger Teil des Revisionsvorhabens des Kartellgesetzes, sondern wird eigenständig behandelt. Dieses Vorgehen basiert auf den Lehren des Scheiterns der Kartellgesetzrevision von 2012, die damals zweimal im Nationalrat abgelehnt wurde. Die Institutionenreform soll allgemein darauf abzielen, Probleme im Administrativverfahren zu beheben, worunter auch insbesondere eine Trennung von Entscheid- und Untersuchungsbehörde fällt. Bereits 2012 hatte der Bundesrat in seiner Botschaft zum Kartellgesetz (siehe oben Kartellgesetzrevision) vorgeschlagen, ein Wettbewerbsbehördengesetz (WBGG) zu schaffen. Damit geht eine Reorganisation des Anklageverfahrens einher: Eine Wettbewerbsbehörde würde einen Sachverhalt untersuchen und im Anschluss einen Antrag bei einem erstinstanzlichen Wettbewerbsgericht stellen. Dies soll der Kern der angedachten Institutionenreform werden.
Stand
Für die Umsetzungsvorschläge wurde eine unabhängige Expertenkommission ins Leben gerufen. Der publizierte Schlussbericht der Expertenkommission unter dem Vorsitz von alt Bundesrichter Hansjörg Seiler kam zum Schluss, dass die WEKO grundsätzlich gut funktioniere und keine rechtsstaatlichen Mängel aufweise. Ein Systemwechsel sei demnach nicht angezeigt.
Ausblick
Am 15. März 2024 hat der Bundesrat auf Grundlage des Schlussberichts das WBF beauftragt, bis Mitte 2025 eine Vernehmlassungsvorlage zur Reform vorzulegen. Die Trennung soll nun wirksamer ausgestaltet werden, indem unter anderem das Sekretariat die Untersuchungen? konsequent ohne Einbezug der WEKO durchführen solle, wobei die WEKO eine Milizbehörde bleibe. Weiter werde geprüft, ob die WEKO durch eine verfahrensbeauftragte Person entlastet werden könne. Schliesslich möchte der Bundesrat auch das Beschwerdeverfahren von dem Bundesverwaltungsgericht mit der Einsetzung von nebenamtlichen Fachrichterinnen und -richtern stärken. Damit folgt der Bundesrat insgesamt den Empfehlungen der Expertenkommission.
Position
SwissHoldings begrüsst es, dass die vielfach geforderte Institutionenreform nun parallel zu den laufenden Revisionsarbeiten des Kartellgesetzes aufgenommen wurde. Die angestrebten Änderungen zeigen ein klares Bekenntnis zur Modernisierung und Stärkung der bestehenden institutionellen Strukturen im Bereich des Kartellrechts. Es wird allerdings zu prüfen sein, ob die vorgeschlagenen Änderungen, namentlich kein Systemwechsel, zielführend sind. SwissHoldings wird sich entsprechend an der Vernehmlassung positionieren und setzt sich für eine Trennung zwischen Untersuchungs- und Entscheidbehörde ein.
Fachbereich Steuern
OECD/G20-Projekt zur Besteuerung der digitalisierten Wirtschaft
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Das OECD-Projekt sieht sich nach wie vor einer unsicheren Zukunft entgegen. Technische Meinungsverschiedenheiten bei der Säule 1 sollen bald geklärt sein und Säule 2 wird von den meisten europäischen Staaten bereits umgesetzt, jedoch nicht von bedeutenden Volkswirtschaften wie den USA, China, Brasilien oder Indien. Die Mindeststeuer ist daher aktuell eher ein europäisches Projekt. China prüft Gerüchten zufolge die Einführung einer Ergänzungssteuer und eine Wahl Donald Trumps könnte den Widerstand in den USA verstärken und andere Länder beeinflussen. Die Schweiz muss die internationalen Entwicklungen laufend beobachten und ein ausgewogenes Wettbewerbsfeld sowie Instrumente zur Förderung der Standortattraktivität fördern.
Inhalt
Das OECD-Projekt zur Besteuerung der digitalisierten Wirtschaft basiert auf zwei Säulen und soll die Akzeptanz der internationalen Unternehmensbesteuerung verbessern. Formell beschlossen werden die neuen Steuerregeln vom mehr als 140 Staaten umfassenden “OECD/G20 Inclusive Framework on BEPS” (nachfolgend: IF). Im Oktober 2021 verabschiedeten die IF-Staaten die politischen Parameter zu den beiden Säulen. Seither wird intensiv an den technischen Ausführungsbestimmungen gearbeitet. Bei der Säule 1 soll den Staaten noch im Jahr 2024 ein multilaterales Abkommen zur Unterzeichnung und zur anschliessenden Ratifizierung vorgelegt werden. Bei der Säule 2 erfolgt die Umsetzung nicht über ein multilaterales Übereinkommen, sondern über eine einheitliche Umsetzung der gemeinsam erarbeiteten, aber individuell von den Staaten beschlossenen Regeln (common approach).
Stand
Das von der G20 initiierte Projekt zur Besteuerung der digitalisierten Wirtschaft steht weiterhin vor einer unsicheren Zukunft. Selbst bei den G20-Mitgliedstaaten ist die anfängliche Euphorie verflogen. Bei der Säule 1 sollen die letzten technischen Meinungsverschiedenheiten ausgeräumt werden, damit die multilaterale Konvention unterzeichnet und später ratifiziert werden kann. Der Unterzeichnungsprozess hätte Ende Juni 2024 starten sollen, aber Mitte Juli liegt noch kein Datum vor. Zweifel bestehen, ob die Regeln je in Kraft treten, da die USA das Abkommen wohl nicht ratifizieren werden. Ohne die USA kann die Umverteilung von Steuersubstrat nicht starten. Bei der OECD-Mindestbesteuerung (Säule 2) sieht es besser aus: Anfang 2024 haben fast alle europäischen Staaten mit der Umsetzung begonnen. Die USA, China, Brasilien und Indien zeigen indes keine Anstalten zur Einführung. Sollte Donald Trump gewählt werden, könnte der Widerstand der USA zunehmen. Die Schweiz und ihre Unternehmen sollten sich deshalb in den kommenden Jahren auf eine stark fragmentierte und unsichere internationale Steuerlandschaft vorbereiten.
Ausblick
Die Zukunft der OECD-Mindestbesteuerung ist ungewiss, da eine globale Durchsetzung durch bedeutende Wirtschaftsmächte wie die USA, China, Indien und Brasilien unsicher ist. Viele Staaten möchten Industrieunternehmen fördern und zusätzliche Investitionen anziehen, anstatt steuerliche Hindernisse zu schaffen. Die frühere Euphorie ist verflogen, und der Ausgang der US-Wahlen spielt eine entscheidende Rolle. Die Schweiz kann die Regeln nicht wesentlich beeinflussen, sollte jedoch protektionistische Vorteile anderer Staaten verhindern. Schweizer Unternehmen stehen daher vor komplexen Anwendungs- und Standortfragen.
Position
SwissHoldings hat den Bundesratsentscheid vom Dezember 2023 zur Einführung der Schweizer Ergänzungssteuer auf Anfang 2024 zur Kenntnis genommen. Während die Einführung der IIR ab 2025 von der Wirtschaft unterstützt wird, lehnt SwissHoldings die Einführung der UTPR strikt ab. Wir befürchten, dass die Besteuerung durch die Schweiz von Ländern wie den USA und China nicht akzeptiert wird und Gegenmassnahmen provozieren könnte. Bevor die UTPR eingeführt wird, sollte deren internationale Akzeptanz einige Jahre beobachtet werden, da erhebliche Reputations- und Standortrisiken bestehen. Besonders das Risiko von Handelskriegen mit bedeutenden Handelspartnern muss berücksichtigt werden. Die UTPR ist politisch und in der Lehre umstritten und könnte zu Sanktionsdrohungen und Konflikten mit Doppelbesteuerungen führen. SwissHoldings empfiehlt, die Schritte zur Mindestbesteuerung hinsichtlich möglicher Kollateralschäden zu überprüfen und betont die Notwendigkeit von Flexibilität und Kompensation von Standortnachteilen. Dabei sollten folgende Faktoren berücksichtigt werden:
- Internationale Vorgaben wie die Umsetzung der EU Foreign Subsidy Regulation der OECD-Mindestbesteuerung
- Auswirkungen auf Standortattraktivität versch. Branchen
- Finanzielle und wirtschaftliche Folgen (kurz-, mittel- und langfristig) ohne Gegenmassnahmen
- Möglichkeit zur Schaffung international akzeptierter und zielgerichteter Standortmassnahmen
- Transferpreisrechtliche Auswirkungen
- Innenpolitische Aspekte
Fachbereich Wirtschaft
Bilaterale Beziehungen Schweiz - EU
Die Schweiz verfügt über ein dichtes Netz an bilateralen Abkommen mit der EU. Mit der Aktualisierung von fünf bisherigen mit zwei neuen Binnenmarktabkommen sowie basierend auf Kooperationen in Forschung, Bildung und Gesundheit soll die Beziehung Schweiz-EU weiterentwickelt und stabilisiert werden. Diese Weiterentwicklung des Abkommensnetzes hat die EU allerdings an eine Klärung des institutionellen Rahmens geknüpft. Neu soll hierfür der Paketansatz vorgesehen werden. Statt die institutionellen Fragen gesamthaft in einem horizontal ausgelegten Abkommen zu regeln, sollen diese Fragen neu in jedem Abkommen einzeln sektorspezifisch gelöst werden. SwissHoldings begrüsst die Bemühungen des Bundesrates basierend auf einem neuen Vertragspaket mit der EU («Bilaterale III»), die bisherigen Beziehungen weiter auf eine solide und dauerhafte Grundlage zu stellen. Gleichzeitig gilt es aus Sicht des Verbandes, auf ein noch besseres Verständnis der längerfristigen Auswirkungen der dynamischen Rechtsübernahme auf den Standort Schweiz vor Vertragsschluss mit der EU hinzuarbeiten.
Stand
Der Bundesrat hat Ende Dezember 2023 den Entwurf für ein Verhandlungsmandat mit der EU für die sogenannten «Bilateralen III» verabschiedet und in die innenpolitische Konsultation gegeben. Im Zentrum dieses Mandats steht ein Paketansatz. Statt die institutionellen Fragen gesamthaft in einem horizontal ausgelegten Abkommen zu regeln, sollen diese Fragen neu in jedem Abkommen einzeln bereichsspezifisch gelöst werden. SwissHoldings hat sich an der Vernehmlassung mit einer eigenen Eingabe beteiligt. Am Freitag, den 8 März 2024 hat der Bundesrat das endgültige Mandat für die EU-Verhandlungen formell verabschiedet.
Position
SwissHoldings begrüsst die Bemühungen des Bundesrates basierend auf einem neuen Vertragspaket mit der EU («Bilaterale III») die bisherigen Beziehungen weiter auf eine solide und dauerhafte Grundlage zu stellen. Die bilateralen Vertragsbeziehungen Schweiz–EU und deren wichtige Errungenschaften haben sich für beide Seiten bewährt. Ein Abschluss des vorgesehenen Verhandlungspaketes dürfte sich für die SwissHoldings Mitgliedsunternehmen unmittelbar in verschiedener Weise positiv auswirken. Die bestehenden Marktzugangsabkommen lassen sich konsolidieren und weiterentwickeln, und neue Marktzugangsabkommen können wieder abgeschlossen werden.
Freihandelsabkommen
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Die Schweizer Wirtschaft ist stark international ausgerichtet und unterhält umfangreiche grenzüberschreitende Handels- und Investitionstätigkeiten. Ein zentraler Fokus der Schweizer Aussenpolitik ist daher die Verbesserung des Zugangs zu ausländischen Märkten, unter anderem durch Freihandelsabkommen.
Inhalt
Die stark exportorientierte Schweizer Wirtschaft ist neben Handelsbeziehungen mit der EU auch auf ein breites Netz von Freihandelsabkommen (FHA) angewiesen. In den letzten Jahren wurde dieses Netz kontinuierlich ausgebaut. Besonders erfreulich ist der jüngste Durchbruch nach 16 Jahren in den Verhandlungen für ein FHA mit Indien. Die Unterzeichnung des Abkommens am 10. März 2024 in Delhi zwischen den EFTA-Staaten (Schweiz, Island, Liechtenstein und Norwegen) und Indien ist ein bedeutender Meilenstein der Schweizer Handelspolitik. Jüngst einigten sich China und die Schweiz darauf, Gespräche zur Ausweitung ihres Freihandelsabkommens aufzunehmen. Bundesrat Guy Parmelin betonte die Wichtigkeit des Freihandels, während die Schweiz 2023 Waren im Wert von 40,6 Milliarden Franken nach China exportierte.
Stand
Die Schweizer Wirtschaft ist stark international ausgerichtet und unterhält umfangreiche grenzüberschreitende Handels- und Investitionstätigkeiten. Ein zentraler Fokus der Schweizer Außenpolitik ist die Verbesserung des Zugangs zu ausländischen Märkten durch Freihandelsabkommen. Neben der EFTA-Konvention und dem Abkommen mit der EU hat die Schweiz 33 Freihandelsabkommen mit 43 Partnern weltweit. Aktuell verhandelt die Schweiz mit sechs neuen Partnern, darunter Kosovo, Malaysia, Mercosur, Thailand und Vietnam, und modernisiert bestehende Abkommen, wie jene mit Chile, Mexiko und der südafrikanischen Zollunion. Zudem haben sich China und die Schweiz darauf geeinigt, ihr Freihandelsabkommen auszuweiten.
Position
Insbesondere vor dem Hintergrund wachsender Handelskonflikte weltweit, einer an Einfluss verlierenden Welthandelsorganisation (WTO) und generell wachsendem Protektionismus ist der Ausbau des Netzes aus Freihandelsabkommen für die exportorientierte Schweizer Wirtschaft und damit auch für die Mitgliedsunternehmen von SwissHoldings äusserst wichtig.
Investitionskontrollen
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Mit der Einführung einer Investitionsprüfung sollen Übernahmen von inländischen Unternehmen durch ausländische Investoren verhindert werden, wenn sie die öffentliche Sicherheit gefährden. Die WAK-N hat den Entwurf mit 18 zu 6 Stimmen angenommen und Anpassungen zu sektorspezifischen Schwellenwerten vorgenommen.
Inhalt
Mit der Einführung einer Investitionsprüfung sollen Übernahmen von inländischen Unternehmen durch ausländische Investoren verhindert werden können, wenn diese Übernahmen die öffentliche Ordnung oder Sicherheit der Schweiz gefährden. Hierfür werden Übernahmen von inländischen Unternehmen, die in einem besonders kritischen Bereich tätig sind, durch ausländische staatlich kontrollierte Investoren einer Genehmigungspflicht unterstellt. Diese Bereiche umfassen u.a. Rüstungsgüter sowie zivil und militärisch verwendbare Güter, Stromnetze und -produktion, Vorrichtungen für die Wasserversorgung sowie Gesundheits-, Telekom- und Transportinfrastrukturen. Kleine Unternehmen werden grundsätzlich von den Bestimmungen ausgenommen. Die WAK-N hat den Entwurf mit 18 zu 6 Stimmen angenommen und Anpassungen zu sektorspezifischen Schwellenwerten vorgenommen, um die Rechtssicherheit zu erhöhen.
Stand
An seiner Sitzung vom 18. Mai 2022 veröffentlichte der Bundesrat den Vorentwurf für ein neues Investitionsprüfgesetz und hat dieses anschliessend in die Vernehmlassung gegeben. Zuvor hatte das Parlament mit der Annahme der Motion 18.3021 Rieder entsprechende gesetzliche Grundlagen gefordert. Vorgeschlagen wird die Einführung einer Melde- und Genehmigungspflicht für gewisse Übernahmen inländischer Unternehmen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 15. Dezember 2023 die Botschaft zum Geschäft zuhanden des Parlamentes verabschiedet. Der Gesetzentwurf wurde von der WAK-N behandelt und in der Gesamtabstimmung am 24./25. Juni 2024 angenommen. Die Fahne wurde am 8. Juli 2024 veröffentlicht.
Position
Ausländische Direktinvestitionen sind für die Schweiz von zentraler Bedeutung, da sie den Wohlstand und die Wettbewerbsfähigkeit in unserer kleinen und offenen Volkswirtschaft massgeblich fördern. SwissHoldings setzt sich für ein schlankes Gesetz ein, das die Belastung für Investoren minimiert, während es notwendige Kontrollen zur Sicherung der Integration in die globalen Märkte ermöglicht. Im Rahmen der Vernehmlassung hat der Bundesrat eine Regulierungsfolgeabschätzung zum Vorentwurf präsentiert, die ein ungünstiges Kosten-Nutzen-Verhältnis eines neuen Gesetzes offenlegt. Die Frage, ob die Schweiz eine Investitionsprüfung einführen soll, kann nicht losgelöst von den internationalen Entwicklungen beurteilt werden. Wenn von Seiten OECD-Mitgliedstaaten flächendeckend Beschränkungen in Bezug auf gewisse ausländische Investitionen eingeführt werden, ist dies bei der Beurteilung des Schweizer Regulierungsansatzes zu berücksichtigen, dies nicht zuletzt auch um zu verhindern, dass eine Sogwirkung auf die Schweizer Wirtschaft ausgelöst wird.
Investitionsschutzabkommen
SwissHoldings verfolgt die Entwicklungen rund um die Investitionsabkommen eng und weist dabei auf die grosse Bedeutung dieser Abkommen für den Wirtschaftsstandort Schweiz hin. Mit über 111 bilateralen Investitionsschutzabkommen verfügt die Schweiz weltweit über das drittgrösste Netz solcher Abkommen. Aufgrund einer Praxisänderung des Bundesrats unterstehen neu neben den Freihandelsabkommen auch die ISA dem fakultativen Staatsvertragsreferendum. Das erste ISA, zu welchem eine Vernehmlassung durchgeführt worden ist, ist das neue ISA mit Indonesien.
Inhalt
Die Schweiz verfügt über ein Netz von insgesamt 111 bilateraler Investitionsschutzabkommen (ISA). Damit verfügt die Schweiz gemäss UNCTAD nach Deutschland und China weltweit über das drittgrösste Netz solcher Abkommen. Mit dem Abschluss von ISA verbessert die Schweiz die Rahmenbedingungen und damit die Attraktivität als Standort für internationale Investitionen.
Stand
Aufgrund einer Praxisänderung des Bundesrats unterstehen neu neben den Freihandelsabkommen auch die ISA dem fakultativen Staatsvertragsreferendum. Das erste ISA, zu welchem eine Vernehmlassung durchgeführt worden ist, ist das neue ISA mit Indonesien. Das Abkommen schliesst die Vertragslücke, welche seit dem Ausserkrafttreten des früheren Abkommens im Jahr 2016 bestand. SwissHoldings wird weiterhin die regulatorischen Entwicklungen rund um die Investitionsabkommen eng begleiten und hierbei auf die grosse Bedeutung der ISA und der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit für Schweizer Unternehmen und den Wirtschaftsstandort Schweiz hinweisen.
Position
Direktinvestitionen sind für die Schweiz zentral: Der Wohlstand der Bevölkerung und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen hängen in der kleinen und offenen Schweizer Volkswirtschaft direkt von der Einbindung in die globalen Wertschöpfungsketten ab. Investitionsförder- und Investitionsschutzverträgen kommt hierbei eine essentielle Bedeutung zu: Auslandsinvestitionen gehen für Unternehmen nicht nur mit wirtschaftlichen, sondern auch mit politischen Risiken einher. Umso wichtiger sind Verträge zwischen Staaten zum Schutz und Förderung ausländischer Investitionstätigkeit.
Effektiver Investitionsschutz setzt einen Investor-Staat-Schiedsmechanismus voraus: Die Investor-Staat Streitbeilegungsverfahren haben sich sowohl für die Schweiz, wie auch für Schweizer Unternehmen bewährt. Sie bauen auf bestehenden internationalen Strukturen auf (ICSID, UNCITRAL) und ermöglichen eine verhältnismässig zeitnahe, sachorientierte und politisch unabhängige Lösung von Streitigkeiten.
Die Ausgestaltung des Investitionsschutzes wurde in den letzten Jahren stetig weiterentwickelt – insbesondere hinsichtlich der Rechtssicherheit und des Schutzes vor ihrer missbräuchlichen Anwendung. Der Verband hat die entsprechenden Arbeiten für die Weiterentwicklung des Streitbeilegungs-Systems stets unterstützt.
Unternehmensverantwortung
↺ Bei diesem Geschäft liegen aktualisierte Unterlagen vor.
Die Unternehmens-Verantwortungs-Initiative wurde am 29. November 2020 an der Urne abgelehnt. Dies ebnete den Weg für das Inkrafttreten des indirekten Gegenvorschlags. Schweizer Unternehmen werden im laufenden Jahr 2024 erstmals für das Geschäftsjahr 2023 nach den neuen Regeln Bericht erstatten. Des Weiteren hat der Bundesrat angekündigt, eine Anpassung der Gesetze gemäss der neuen Regulierungsansätze der EU im Bereich Nachhaltigkeitsberichterstattung und Sorgfaltsprüfung zu prüfen.
Inhalt
Die Entwicklung weltweit (so im Rahmen der OECD), insbesondere aber in der EU, sind in den letzten Jahren sowohl in den Bereichen der nicht-finanziellen Berichterstattung wie – nach heftigem politischem Ringen – auch im Rahmen der Sorgfaltsprüfungspflichten vorangeschritten. Die EU hat im Rahmen ihres Green Deals zahlreiche Regelungen beschlossen, auch mit dem Ziel, sich als globaler Standardsetter zu etablieren. Zwischen den neuen MNE-Guidelines der OECD und der EU-Lieferkettenregulierung (CSDDD) besteht ein enger Zusammenhang. Die OECD hat bereits vor der EU weitgehende Empfehlungen aufgestellt, welche die EU nun rechtlich verbindlich und mit bürokratischen Ergänzungen, darunter eine Aufsichtsbehörde auf Stufe der EU-Mitgliedstaaten, nachvollzieht. Dieses Rennen um die Themenführerschaft beim regulatorischen Standardsetting zeigt sich auch beim starken, extraterritorialen Fokus der EU-Regeln: Schweizer Unternehmen sind mittelbar und unmittelbar von den Regeln betroffen.
Stand
Der Bundesrat hat Ende Juni die Vernehmlassung zum Ausbau der Nachhaltigkeitsberichterstattungsregeln in der Schweiz eröffnet (siehe auch Link zur Medienmitteilung und den Dokumenten). Die Vernehmlassung dauert bis zum 17. Oktober 2024. Im Rahmen der Erarbeitung des Vorentwurfes hat die Bundesverwaltung mehrere Optionen für diesen Ausbau der Regeln geprüft: 1. «Vollständiger Nachvollzug» der neuen EU Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), 2. «Teilweiser Nachvollzug» der CSRD sowie 3. Beibehaltung des «Status Quo» – wobei sich das Gremium für die Option «teilweiser Nachvollzug» der EU-Richtlinie entschieden und diesen im Vorentwurf auch entsprechend vorschlägt. Der Bundesrat hat gleichzeitig auch ein Update zu seiner Strategie bezüglich der neuen EU-Richtlinie zu den Sorgfaltspflichten (CSDDD) veröffentlicht. Er hat hierbei betont, dass er die Auswirkungen für die Schweizer Unternehmen bis im Herbst 2024 durch eine externe Studie beurteilen lassen und im Anschluss die weiteren Schritte festlegen möchte.
Position
Viele Schweizer Unternehmen haben jüngst erhebliche Anstrengungen unternommen, um die neuen Sorgfalts- und Berichtspflichten gemäss Gegenvorschlag Unternehmens-Verantwortungs-Initiative zu implementieren. Die ersten Berichte werden dieses Jahr von den Firmen veröffentlicht. Die Wirtschaft wünscht sich, dass der Bund sich bezüglich der anstehenden weiteren Arbeiten in diesem Bereich über die Departemente hinaus eng koordiniert und insbesondere die Unternehmen nicht überfordert. Die Überprüfung einer Anpassung infolge neuer Regulierungsprojekte auf EU-Ebene soll stets auf Basis einer gefestigten Praxis (inkl. sorgfältiger Abschätzung der Kostenfolgen für die Unternehmen) vorgenommen werden.
Nicht zuletzt gilt auch zu bedenken, dass die Entwicklungen im Bereich der ESG-Regulierung auch ausserhalb der EU sehr dynamisch sind. Die Schweizer Wirtschaft ist global breit aufgestellt. Knapp über 50 Prozent ihrer Exporte gehen derzeit in Länder ausserhalb der Europäischen Union. Um Doppelspurigkeit zu vermeiden, braucht es auch eine enge Abstimmung mit den weltweit gültigen ESG-Standards. Jedoch kennen hierbei weder die Schweiz noch andere Rechtsräume ausserhalb der EU, den vom EU Green Deal verfolgten, zentralistisch (resp. stückweit sogar planwirtschaftlich) motivierten Ansatz. Darüber hinaus gibt es vereinzelt sogar gegenläufige Tendenzen. So hat beispielsweise die US-Börsenaufsichtsbehörde SEC jüngst einen weiteren Ausbau der Klimaberichterstattungsregeln für die kotierten Unternehmen verzögert.
Um Doppelspurigkeiten zu vermeiden, ist es zentral, dass eine Abstimmung nicht ausschliesslich mit den neuen EU-Regeln, sondern vielmehr mit den weltweit gültigen Ansätzen und Standards erfolgt. Zudem ist zu beobachten, welchen Einfluss die neu auf EU-Ebene verabschiedeten strategischen Prioritäten konkret auch auf die Implementierung der neuen Richtlinie in den Mitgliedsstaaten haben wird und ob die EU gegebenenfalls den Green Deal sogar teilweise neu kalibrieren wird.
Kollektiver Rechtsschutz
Aktuell wird auf politischer Ebene in der Schweiz geprüft, ob die Schweiz ihr bestehendes Dispositiv an Instrumenten des kollektiven Rechtschutzes ausbauen soll. Der Bundesrat hat im Dezember 2021 dazu die entsprechende Botschaft zuhanden des Parlamentes verabschiedet. Die Wirtschaft steht diesen Bemühungen kritisch gegenüber. Der Bundesrat betrachtet die Streitbeilegung aus zu eingeschränkter Perspektive und fokussiert in seinem Vorschlag ausschliesslich auf ein bestimmtes Instrument im Prozessrecht. Dabei berücksichtigt er die Entwicklungen der letzten Jahre im Ausland, die neuen technologischen Möglichkeiten und mögliche Alternativen zur Sammelklage vor den Gerichten nicht.
Inhalt
Die Sammelklagen-Vorlage gemäss Botschaft des Bundesrates sieht vor, dass die bestehende Verbandsklage ausgebaut, eine neue Verbandsklage zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen geschaffen wird sowie neu eine Möglichkeit für durch Gerichte als verbindlich erklärte Vergleiche vorgesehen würde.
Stand
Seit über zehn Jahren wird in der Schweiz über die Einführung von Sammelklagen diskutiert. Seit zwei Jahren berät die Rechtskommission des Nationalrats über die Einführung von erweiterten Verbandsklagen und Gruppenvergleichen. Die Kommission ist im April erneut nicht auf die Vorlage eingetreten. Stattdessen hat sie die Verwaltung damit beauftragt, abzuklären, wie die Vorlage vor dem Hintergrund des EGMR-Entscheides zugunsten der Schweizer «KlimaSeniorinnen» zu sehen ist (siehe auch Medienmitteilung RK-N). Die Vorlage wird deshalb frühestens in der Herbstsession vom Nationalrat beraten werden können.
Position
Die Wirtschaft lehnt die Bundesratsvorlage für die Einführung erweiterter Verbandsklagen und Gruppenvergleichen klar ab. Dies hat auch die jüngst veröffentlichte Umfrage der Forschungsstelle Sotomo unter der Leitung des renommierten Politgeografen Michael Hermann deutlich gezeigt. Sie ist unnötig und gefährlich. Der Blick ins Ausland bestätigt dies. Es gibt keinen Grund, solche Fehlentwicklungen auch in der Schweiz nachzuvollziehen. Die Vorlage soll folglich nicht mehr weiterverfolgt werden. Zur effizienten Beilegung von kollektiven Ansprüchen existieren effiziente Streitbeilegungs-Instrumente ausserhalb des Zivilprozesses und damit ausserhalb der Gerichtssäle. Gerade auch im Zuge der aktuellen technologischen Entwicklungen sind hier Lösungen möglich, welche dem zehnjährigen Vorschlag des Bundesrates massgeblich überlegen sind. Die Schweiz tut gut daran, auf die richtige Technologie zu setzen anstatt veraltete und überholte Instrumente in unser Rechtssystem einzuführen.
IFRS-Standardsetzung
SwissHoldings verfolgt die Entwicklungen im Bereich der IFRS-Standardsetzung eng. Für ihre international ausgerichteten Mitglieder ist ein weltweit anerkannter Reporting-Standard als Basis für die eigene Berichterstattung von zentraler Bedeutung. Nach dem Konvergenz-Prozess mit dem US-Standard US GAAP haben sich die Entwicklungen bezüglich der Überarbeitung der Standards ein wenig abgeflacht. In diesem Kontext gilt auch darauf hinzuweisen, dass der neue Fokus der IFRS-Stiftung – das ESG-Reporting – einen immer grösseren Stellenwert im Rahmen der Arbeiten der Organisation einnimmt.
Inhalt
Die IFRS-Stiftung ist eine gemeinnützige Stiftung. Ihre Zielsetzung ist es, hochwertige globale Rechnungslegungsstandards zu entwickeln, die Nutzung und Anwendung dieser Standards zu fördern und eine Konvergenz der nationalen Rechnungslegungsvorschriften mit diesen Standards herbeizuführen. Die Stiftung beaufsichtigt sowohl die Arbeiten des IASB (folglich des Boards, welches die finanziellen Standards herausgibt) wie auch diejenigen des ISSB (folglich des Boards, welches die nicht-finanziellen Standards herausgibt).
Stand
Das IASB hat in der vergangenen Periode die beiden Projekte „Business Combinations under Common Control“ sowie „Extractive Industries“ abschliessen können. Des Weiteren wurde das Projekt zur Überarbeitung von IAS 32 (Klassifizierung als Eigen- oder Fremdkapital) weitergeführt. Auch die Arbeiten des Partner-Standardsetters ISSB gehen in Bezug auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung voran. Das ISSB hat die ersten beiden Standards (S 1 und S 2) in den letzten Wochen veröffentlicht. S 1 bezieht sich auf die übergeordnete Ebene und beinhaltet Grundsätze, wie nachhaltigkeitsbezogene Chancen und Risiken generell darzustellen sind. S 2 hat hingegen konkret die klimabezogene Berichterstattung als Fokus. SwissHoldings wird weiterhin die Arbeit der IFRS-Stiftung aktiv verfolgen und an den für unsere Mitglieder relevanten Konsultationen teilnehmen.
Position
Die detaillierten Positionen sind in den entsprechenden Stellungnahmen des Verbandes abgebildet.
Ausgangslage Finanzstandort Schweiz
↺ Bei diesem Geschäft liegen aktualisierte Unterlagen vor.
Der im März letzten Jahres beschlossene Zusammenschluss der Credit Suisse mit der UBS hat die Wettbewerbssituation auf dem Schweizer Finanzplatz verändert. Der Zusammenschluss der zwei grössten Player am Markt war angesichts der Krisenlage wohl zu akzeptieren. Handkehrum wäre es weder im Sinne der Schweizer Firmen noch der gesamten Volkswirtschaft, wenn diese Konzentration nun zu Marktverzerrungen oder zu einem schlechteren bzw. teureren Angebot an Finanzdienstleistungen führte, wo allenfalls der Wettbewerb nicht mehr spielt.
Inhalt
Die FINMA hatte die Wettbewerbskommission (WEKO) bereits vor der Veröffentlichung des Zusammenschlusses der beiden Banken darüber informiert, dass sie die Zuständigkeit für die wettbewerbsrechtliche Beurteilung, wie gesetzlich vorgesehen, beanspruchen werde. Sie hat die WEKO aber nachträglich zu einer Stellungnahme eingeladen, in welcher diese die Auswirkungen des Zusammenschlusses auf die Wirksamkeit des Wettbewerbs basierend auf Marktabklärungen und Stellungnahmen von Konkurrenten, Verbänden sowie spezifischen Kunden ausgewertet hat.
Stand
Die FINMA hat Mitte Juni 2024 kommuniziert, dass sie das kartellrechtliche Kontrollverfahren zum Zusammenschluss von UBS und Credit Suisse ohne Bedingungen, Auflagen und weitere Prüfungen abgeschlossen hat. Die Behörde kommt in ihrem Kontrollverfahren zum Ergebnis, dass durch den Zusammenschluss der UBS mit der Crédit Suisse der wirksame Wettbewerb in keinem Marktsegment beseitigt werde, auch wenn die UBS in gewissen Teilsegmenten ihre Marktposition verstärken konnte. Somit seien die gesetzlichen Voraussetzungen der Fusionskontrolle für einen Eingriff nicht erfüllt.
Position
Mit den Auswirkungen der Fusion der Credit Suisse mit der UBS auf den Finanzmarkt Schweiz hat sich unser Verband intensiv auseinandergesetzt. Die Geschäftsstelle hat früh den Austausch zu den Mitgliedern gesucht, um zu verstehen, wie sie die neue Wettbewerbssituation am Finanzplatz Schweiz einordnen und ob sie künftige Angebotslücken bei gewissen Dienstleistungen oder Geschäftsfeldern vermuten. Dies parallel zum Verfahren der WEKO, welche ihrerseits verschiedene Herausforderungen identifizierte. Gleichwohl gilt bei dieser Fragestellung zu beachten, dass die Entwicklungen dynamisch sind: Die Integration der beiden Grossbanken steht noch ganz am Anfang – noch bis vor kurzem sind die beiden Banken UBS und CS auf dem Markt in grossen Teilen als zwei verschiedene Banken aufgetreten. Zudem ist zum heutigen Zeitpunkt noch unklar, inwiefern sich ausländische Banken am Schweizer Markt etablieren können und wollen.