Stand: 09.04.2025
Aktuelle Geschäfte und Themen
In unserem Update geben wir alle zwei Monate einen ausführlichen Überblick über die für unseren Verband relevanten Geschäfte. Dazu gehören der Inhalt der Geschäfte, der Stand und ein Ausblick des politischen Prozesses sowie unsere Positionen. Das Update ist auch als PDF über den Button am Seitenende abrufbar.
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Fachbereich Recht
Entwurf eines Registers über wirtschaftlich Berechtigte
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Die Vorlage für ein Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen verfolgt das Ziel, die Integrität des Finanz- und Wirtschaftsstandorts Schweiz weiter zu stärken. Hierbei soll ein eidgenössisches Register der wirtschaftlich berechtigten Personen geschaffen sowie weitere gezielte Massnahmen eingeführt werden, um die Bekämpfung von Geldwäscherei und Wirtschaftskriminalität effektiver zu gestalten. Mit den Anpassungen will die Schweiz internationale Standards erfüllen. Die Vorlage befindet sich aktuell im parlamentarischen Prozess. SwissHoldings begrüsst die Vorlage grundsätzlich, sieht aber Anpassungsbedarf im Bereich des Anwendungsbereichs. Börsenkotierte Unternehmen und ihre Tochtergesellschaften müssen ausgenommen sein.
Inhalt
Die Gesetzesvorlage hat zwei Hauptziele: Einerseits soll die Transparenz juristischer Personen erhöht werden, um den Behörden eine effizientere Identifizierung der wirtschaftlich berechtigten Personen zu ermöglichen. Hierzu soll ein eidgenössisches Register der wirtschaftlich berechtigten Personen eingeführt werden (Entwurf 1). Andererseits sollen bestimmte Aktivitäten in der Beratungstätigkeit künftig dem Geldwäschereigesetz mit entsprechenden Sorgfaltspflichten unterliegen (Entwurf 2), um die Effektivität im Kampf gegen Geldwäscherei zu verbessern. Die vorgeschlagenen Massnahmen sollen den internationalen Standards der Financial Action Task Force und des Global Forum on Transparency and Exchange of Information Tax Purposes entsprechen.
Stand
Am 22. Mai 2024 hat der Bundesrat die Botschaft zur Verstärkung der Geldwäscherei-Bekämpfung verabschiedet (vgl. Medienmitteilung). Die RK-S hat im Herbst 2024 beschlossen, die Vorlage geteilt zu beraten. Diese Zweiteilung haben in der Folge sowohl die RK-N sowie der Mitbericht der WAK-N unterstützt.
Entwurf 1 –Transparenzregister:
Der Ständerat hat den Entwurf am 18. Dezember gutgeheissen. Die RK-N ist am 17. Januar 2025 auf die Vorlage eingetreten. Die WAK-N weicht in ihrem Mitbericht in zwei Punkten vom Ständerat ab. Sie beantragt, die Pflicht zur Meldung von Unterschieden im Transparenzregister durch Finanzintermediäre zu streichen (Art. 38). Zudem spricht sie sich gegen die vom Ständerat eingefügte Bestimmung zur Meldung von Unterschieden durch die Rechtseinheiten aus (Art. 39a). Schliesslich empfiehlt sie der RK-N, die Vorlage mit den entsprechenden Änderungen in der Gesamtabstimmung anzunehmen.
Entwurf 2 – Teilrevision des Geldwäschereigesetzes:
Der Entwurf 2 wurde am 3./4. April 2025 in der RK-S behandelt. Die Kommission bejaht, dass die Sorgfaltspflicht des GWG auch auf Beraterinnen und Berater ausgeweitet werden sollen. Die Detailberatung in der RK-S wird fortgesetzt.
Ausblick
Entwurf 1 –Transparenzregister:
Die RK-N wird die Detailberatung über den Entwurf 1 voraussichtlich am 10./11. April 2025 weiterführen. Dabei wird sie die Anträge aus dem Mitbericht der WAK-N behandeln.
Entwurf 2 – Teilrevision des Geldwäschereigesetzes:
Die RK-S wird die Detailberatung voraussichtlich am 15. Mai 2025 abschliessen, um dem Ständerat ihre Anträge anschliessend für die Sommersession zu unterbreiten.
Position
SwissHoldings befürwortet grundsätzlich das Eintreten auf das Geschäft. In Hinblick auf das kommende FATF-Länderexamen im Jahr 2027 steht unser Verband der Zweiteilung des Geschäfts kritisch gegenüber. Während wir uns grundsätzlich mit der Zweiteilung abgefunden haben, möchten wir darauf hinweisen, dass auch die parlamentarische Beratung zu Entwurf 2 rechtzeitig zu diesem Termin abgeschlossen sein muss, um den Wirtschaftsstandort nicht zu schwächen. Gewichtigen Anpassungsbedarf sehen wir bei folgendem Punkt:
- Vollständige Ausnahmen für börsenkotierte Gesellschaften und ihre Tochtergesellschaften: Der Verband setzt sich dafür ein, dass börsenkotierte Unternehmen und ihre Tochtergesellschaften eine vollständige Ausnahme erhalten. Eine Aufnahme ins Transparenzregister ist unnötig, da bereits griffige Melde- und Offenlegungspflichten für Aktionäre und wirtschaftlich Berechtigte bestehen. Diese greifen bei einer Schwelle von 3 Prozent des Aktienkapitals oder der Stimmrechte. Zudem schreiben die für börsenkotierte Unternehmen geltenden Rechnungslegungsstandards und Berichterstattungspflichten der SIX Swiss Exchange eine Offenlegungspflicht von Tochtergesellschaften vor, was bereits zu einer erhöhten Transparenz führt.
Revision des Finanzmarktinfrastrukturgesetzes (FinfraG)
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Das Finanzmarktinfrastrukturgesetz (FinfraG) wird einer periodischen und generellen Überprüfung unterzogen. Ein Bericht des EFD zeigt, dass es sich bisher mehrheitlich bewährt hat. Es sollen aber insbesondere Transparenz und Rechtssicherheit in bestimmten Regulierungsbereichen gestärkt werden. Im 2024 wurde eine Vernehmlassung zur Revision durchgeführt und die Botschaft wird für Anfang 2026 erwartet. SwissHoldings begrüsst grundsätzlich eine Verbesserung im Bereich der Derivatenregulierung, lehnt die Schwächung der Selbstregulierung jedoch dezidiert ab.
Inhalt
Das FinfraG regelt die Bewilligung und die Pflichten von Finanzinfrastrukturen sowie die Verhaltenspflichten der Finanzmarktteilnehmer im Effekten- und Derivatehandel. Der Bundesrat hat bereits vor Inkrafttreten im Januar 2016 angekündigt, dass das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) das FinfraG einer generellen Überprüfung unterziehen und einen Bericht zu verfassen habe. Das EFD kommt in diesem Bericht zum Schluss, dass sich das FinfraG seit Inkrafttreten mehrheitlich bewährt hat. Allerdings sei es nötig, Transparenz und Rechtssicherheit in bestimmten Regulierungsbereichen weiter zu stärken. Weiter hat der Bundesrat beschlossen, die Meldepflicht kleiner nicht-finanzieller Gegenparteien betreffend Derivatetransaktionen per 1. Januar 2028 in Kraft zu setzen.
Stand
Von Juni bis Oktober 2024 wurde eine Vernehmlassung dazu durchgeführt. SwissHoldings hat ihre Antwort am 4. Oktober 2024 eingereicht. Das EFD ist an der Auswertung der Vernehmlassungsantworten, hat aber das Geschäft aufgeschoben.
Ausblick
Die Botschaft zur FinfraG Revision soll gemäss Behörde anfangs 2026 publiziert werden.
Position
Die vorgeschlagenen Anpassungen in der Derivatenregulierung sind grundsätzlich eine Verbesserung und deshalb zu begrüssen. Allerdings lehnen wir klar ab, dass Ad hoc-Meldungen von Beteiligungen von der Selbstregulierung in die staatliche Regulierung unter Aufsicht der FINMA überführt werden sollen. Die Selbstregulierung hat sich bewährt und sollte nicht ohne Not aufgegeben, sondern als Standortvorteil beibehalten werden. SwissHoldings hat sich entsprechend positioniert.
Änderung des Kartellgesetzes: materielle Teilrevision
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Der Bundesrat hat am 24. Mai 2023 die Botschaft zur Teilrevision des Kartellgesetzes (23.047) verabschiedet. Die Teilrevision zielt insbesondere darauf ab, die schweizerische Zusammenschlusskontrolle zu modernisieren und die internationalen Standards anzupassen. Zusätzlich strebt die Revision an, das Kartellzivilrecht zu stärken und das Widerspruchsverfahren praxistauglicher zu gestalten. Der Ständerat hat seine Beratungen zur Teilrevision des Kartellgesetzes im zweiten Quartal 2024 abgeschlossen. Die WAK-N hat ihre Beratung mit der Schlussabstimmung über die Vorlage und Veröffentlichung der Gesetzes-Fahne am 31. März 2025 abgeschlossen. Die Vorlage kommt voraussichtlich in der Sommersession in den Nationalrat SwissHoldings begrüsst ausdrücklich, dass die lange geforderte Institutionenreform nun Teil der Revision ist.
Inhalt
Die Vorlage umfasst einen Wechsel vom qualifizierten Marktbeherrschungstest zum Significant Impediment to Effective Competition Test (SIEC-Test). Damit strebt sie eine Praxisharmonisierung der Wettbewerbskommission (WEKO) mit internationalen Standards an. Ein weiterer Bestandteil der Gesetzesänderung ist die Stärkung des Kartellzivilrechts, wobei die Aktivlegitimation erweitert werden soll. Zusätzlich soll das Widerspruchsverfahren durch den Wegfall des direkten Sanktionsrisikos bei nicht eröffneter Untersuchung innerhalb der verkürzten Frist praxistauglicher gemacht werden. Hauptdiskussionspunkte in der Teilrevision stellen die Bestimmungen über Wettbewerbsabreden (Art. 5 KG) und die Verhaltensweisen marktbeherrschender Unternehmen (Art. 7 KG) dar.
Der Vorentwurf enthielt einen Umsetzungsvorschlag für die im Juni 2021 angenommene Motion 18.4282 Français, welche qualitative und quantitative Kriterien berücksichtigt. Schliesslich werden Regeln zum Untersuchungsgrundsatz, zur Unschuldsvermutung und zur Beweislast aufgenommen, um die Forderungen der Motion 21.4189 Wicki umzusetzen. Weitere Informationen sind der Medienmitteilung sowie den Vernehmlassungsunterlagen zu entnehmen.
Stand
Der Ständerat hat das Geschäft in der Sommersession 2024 beraten und die Darlegungspflicht der Schädlichkeit durch die Wettbewerbsbehörden abgelehnt. Die WAK-N nahm die Beratung des Geschäfts am 8. Oktober 2024 auf. Mit der Schlussabstimmung am 31. März 2025 schlägt die Mehrheit der WAK-N für Art. 5 Abs. 1bis und Art. 7 Abs. 3 KG eine Formulierung vor, wonach die Wettbewerbsbehörden bei der Beurteilung der Zulässigkeit bzw. Unzulässigkeit entsprechender Wettbewerbsbeschränkungen künftig einzelfallweise vorgehen und anhand von Erfahrungswerten und den konkreten Umständen auf dem relevanten Markt eine Gesamtbeurteilung durchführen müssen. Die Signale der WAK-N deuten eine Differenz gegenüber dem Ständerat an.
Ausblick
Der Nationalrat wird über das Geschäft voraussichtlich in der Sommersession (2. Juni – 20. Juni 2025) beraten.
Position
SwissHoldings erwartet, dass die Motionen Français und Wicki strikt umgesetzt werden. Beide Motionen fordern, dass Behörden und Gerichte sich (wieder) mit den tatsächlichen Auswirkungen einer Abrede bzw. Verhaltensweise auseinandersetzen und die Schädlichkeit auf den Wettbewerb darlegen müssen. Der Vorschlag der WAK-S erfüllte diese Erwartungen und führt zudem die geforderte Compliance Defense ein (siehe dazu das Positionspapier von SwissHoldings an die WAK-S). Der Ständerat hingegen lehnt es ab, dass sich die Wettbewerbsbehörde im Einzelfall mit der tatsächlichen Auswirkung einer Abrede bzw. Verhaltensweise konkret auseinandersetzen muss. Die WAK-N zeigt hingegen Bereitschaft, den Einzelfall wieder zu betrachten.
Änderung des Kartellgesetzes: Institutionenreform
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Im Rahmen der materiellen Kartellgesetzrevision wird, wie von verschiedenen Seiten während der Vernehmlassung gefordert, die Reform der Wettbewerbsbehörden in einem separaten Verfahren behandelt. Dieser Ansatz soll sicherstellen, dass die materielle Revision des Kartellgesetzes nicht erneut scheitert. Die Expertenkommission hat konkretere Umsetzungsvorschläge zur institutionellen Reform ausgearbeitet. Auf Grundlage des Schlussberichtes der Expertenkommission hat der Bundesrat das WBF beauftragt, bis Mitte 2025 eine Vernehmlassungsvorlage vorzulegen. SwissHoldings unterstützt die kritische Auseinandersetzung und vertiefte Prüfung der Institutionenreform und setzt sich für eine klare Trennung von Untersuchungs- und Entscheidbehörde ein.
Inhalt
Parallel zur laufenden materiellen Teilrevision des Kartellgesetzes treibt der Bundesrat eine getrennte Revision der Wettbewerbsbehörden (nachfolgend: Institutionenreform) voran. Diese wird eigenständig behandelt. Dieses Vorgehen basiert auf den Lehren des Scheiterns der Kartellgesetzrevision von 2012, die damals zweimal im Nationalrat abgelehnt wurde. Die Institutionenreform soll allgemein darauf abzielen, Probleme im Administrativverfahren zu beheben, worunter insbesondere eine Trennung von Entscheid- und Untersuchungsbehörde fällt.
Für die Umsetzungsvorschläge wurde vom Bundesrat eine unabhängige Expertenkommission ins Leben gerufen. Der publizierte Schlussbericht der Expertenkommission unter dem Vorsitz von alt Bundesrichter Hansjörg Seiler kam zum Schluss, dass die WEKO grundsätzlich gut funktioniere und keine rechtsstaatlichen Mängel aufweise. Ein Systemwechsel sei demnach nicht angezeigt. Die Trennung soll nun wirksamer ausgestaltet werden, indem unter anderem das Sekretariat die Untersuchungen konsequent ohne Einbezug der WEKO durchführen solle, wobei die WEKO eine Milizbehörde bleibe. Weiter werde geprüft, ob die WEKO durch eine verfahrensbeauftragte Person entlastet werden könne. Der Bundesrat folgte in einem ersten Schritt den Empfehlungen der Expertenkommission insgesamt.
Exkurs: Trotz den bereits initiierten Arbeiten des Bundesrates im Hinblick auf eine Reform der Wettbewerbsbehörden nahm der Ständerat am 17. März 2025 das Anliegen der Motion 23.3224 Français «Institutionelle Reform der Wettbewerbsbehörde» sowie der Motion 22.4404 Rechsteiner «Verfahren beschleunigen. Rechtssicherheit erhöhen» an. Der Ständerat drückt so insbesondere seinen Willen aus, dass zum einen die Problematik der institutionellen Trennung zwischen untersuchender und entscheidender Behörde und zum anderen die Frage der Verfahrensdauer angepackt werden. Der Nationalrat hatte den Vorstoss 22.4404 von Thomas Rechsteiner bereits in der Frühjahrssession vor einem Jahr angenommen. Der Bundesrat muss nun einen Umsetzungsvorschlag machen.
Stand
Am 15. März 2024 hat der Bundesrat auf Grundlage des Schlussberichts das WBF beauftragt, bis Mitte 2025 eine Vernehmlassungsvorlage zur Reform vorzulegen.
Nach der Annahme des Ständerats am 17. März 2025 hat die WAK-N am 1. April 2025 die Motion 23.3224 Français (Wicki) ebenfalls gutgeheissen.
Ausblick
Der Vernehmlassungsentwurf zur Institutionenreform wird für Mai 2025 erwartet.
Der Nationalrat wird voraussichtlich in der Sommersession über die Motion 23.3224 Français (Wicki) beraten.
Position
SwissHoldings begrüsst es, dass die vielfach geforderte Institutionenreform nun parallel zu den laufenden Revisionsarbeiten des materiellen Kartellgesetzes aufgenommen wurde, und unterstützt die kritische Auseinandersetzung und vertiefte Prüfung der Institutionenreform. Es wird allerdings zu prüfen sein, ob das Festhalten am jetzigen System zielführend ist. SwissHoldings wird sich entsprechend an der Vernehmlassung positionieren und setzt sich für eine Trennung zwischen Untersuchungs- und Entscheidbehörde ein. Daher unterstützt SwissHoldings die Motion 23.3224 Français und begrüsst das klare Signal vom Ständerat am 17. März 2025 sowie der WAK-N am 1. April 2025 mit Annahme der Motion Français.
Motion Rüegsegger «Sektoruntersuchung einführen. Strukturelle Wettbewerbsprobleme lösen»
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Die Motion 24.4590 Rüegsegger, eingereicht am 20. Dezember 2024, will, dass das Instrument der Sektoruntersuchung als Ergänzung in das Kartellgesetz eingeführt wird. Dieses ermöglicht, strukturelle Wettbewerbsprobleme in bestimmten Branchen zu analysieren, ohne dass ein konkreter Verdacht auf einen Verstoss gegen das Wettbewerbsrecht vorliegen muss. SwissHoldings lehnt die Motion Rüegsegger ab.
Inhalt
Die Einführung der Sektoruntersuchung würde es der WEKO ermöglichen, Märkte präventiv zu analysieren, auch ohne hinreichende Verdachtsmomente. Das Instrument kann dazu beitragen, strukturelle Barrieren wie Marktzutrittsschranken, Informationsasymmetrien oder Wettbewerbsverzerrungen zu beseitigen. Der Vorstoss wird damit begründet, dass die Einführung von Sektoruntersuchungen im Kartellgesetz die Wettbewerbsbehörden stärken, Markttransparenz fördern und langfristig die Funktionsfähigkeit des Wettbewerbs verbessern sowie der WEKO die gleichen Instrumente geben, über die die EU-Wettbewerbsbehörden verfügen würde.
Der Bundesrat ist der Ansicht, dass dieses Instrument und dessen mögliche Ausgestaltung vor einer Einführung grundlegend zu evaluieren und einer fundierten Kosten-Nutzen-Analyse zu unterziehen sind. Im Rahmen der Erfüllung des überwiesenen Postulats 23.3444 WAK-N «Zusammenschluss von UBS und CS. Beurteilung der wettbewerbsrechtlichen und volkswirtschaftlichen Bedeutung» prüft der Bundesrat derzeit die Vor- und Nachteile des Instruments der wettbewerbsrechtlichen Sektoruntersuchung.
Stand
Der Vorstoss wurde am 20. Dezember 2024 eingereicht. Der Bundesrat beantragt Ablehnung des Antrages am 19. Februar 2025.
Ausblick
Der Bundesrat will die Ergebnisse des Berichts zum Postulat 23.3444 abwarten, bevor über das weitere Vorgehen bezüglich Motion 24.4590 Rüegsegger entschieden wird. Der Postulatsbericht zu 23.3444 soll Ende 2025 vorliegen.
Position
SwissHoldings lehnt die Motion Rüegsegger ab, da die Weko bereits über ausreichende Mittel wie die Durchführung von Marktbeobachtungen, dem Verfassen von Gutachten oder der Abgabe von Empfehlungen verfügt. Sie soll dementsprechend die bestehenden Instrumente anwenden.

Fachbereich Steuern
OECD/G20-Projekt zur Besteuerung der digitalisierten Wirtschaft
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Das OECD-Digitalbesteuerungsprojekt setzt sich aus zwei Säulen zusammen – erstens einer Umverteilung der Unternehmenssteuereinnahmen zu den Marktstaaten und zweitens der Mindestbesteuerung. Während die Arbeiten zur ersten Säule bereits seit Längerem stocken, haben insbesondere die EU-Staaten und die Schweiz die zweite Säule ganz oder teilweise umgesetzt. Seit dem Amtsantritt von US-Präsident Trump steht aber auch diese vor gewaltigen Herausforderungen. Präsident Trump hat die Anweisung erteilt, dass sich die USA vom Digitalbesteuerungsprojekt der OECD zurückziehen. Seine Administration hat nun 60 Tage, um für den Präsidenten Massnahmen vorzubereiten, damit dieser gegen Staaten vorgehen kann, welche gegen die USA diskriminierende und extraterritoriale Steuern anwenden. Konkrete Ankündigungen werden frühestens ab der zweiten Aprilhälfte erwartet. Im Fokus der US-Massnahmen dürften die Beseitigung der UTPR der Mindestbesteuerung und sogenannte Digital Service Taxes anderer Staaten stehen. Es ist unwahrscheinlich, dass die Mindeststeuer komplett verschwindet. Die EU-Staaten dürften daran festhalten und Druck auf die Schweiz ausüben, ebenfalls weiterzumachen. Die Position der USA dürfte jedoch das Ende der Säule 1 besiegeln.
Der internationale Standortwettbewerb dürfte sich in den nächsten Jahren deutlich verschärfen. Bund und Kantone sollten sich auf die neuen Entwicklungen einstellen und ihre Pläne fortführen, neue international akzeptierte Standortmassnahmen einzuführen (z.B. QRTCs).
Inhalt
Das OECD-Projekt zur Besteuerung der digitalisierten Wirtschaft soll die Akzeptanz der internationalen Unternehmensbesteuerung verbessern. Das Projekt wird im Rahmen des «OECD/G20 Inclusive Framework on BEPS» (nachfolgend: IF) vorangetrieben, welcher mehr als 140 Staaten umfasst. Es setzt sich aus zwei Säulen zusammen. Inhalt der Säule 1 ist eine stärkere Umverteilung der Gewinne der weltweit rund 200 erfolgreichsten Konzerne von den Sitz- zu den Marktstaaten. Inhalt der Säule 2 ist die Einführung einer Mindestgewinnsteuer von 15 Prozent für alle Konzerne mit einem Umsatz von mindestens 750 Mio. Euro. Im Oktober 2021 verabschiedeten die IF-Staaten die politischen Parameter zu den beiden Säulen. Seither wird intensiv an den technischen Ausführungsbestimmungen gearbeitet. Bei der Säule 1 soll den Staaten ein multilaterales Abkommen zur Unterzeichnung und zur anschliessenden Ratifizierung vorgelegt werden. Bei der Säule 2 erfolgt die Umsetzung nicht über ein multilaterales Übereinkommen, sondern über eine einheitliche Umsetzung der gemeinsam erarbeiteten, aber individuell von den Staaten beschlossenen sog. Modellregeln (common approach). Um eine möglichst einheitliche globale Umsetzung zu erreichen, besteht neben den Modellregeln ein (laufend erweiterter) Kommentar sowie zusätzliche, in regelmässigen Abständen publizierte, neue administrative Leitlinien (sog. Administrative Guidance).
Stand
Die Umsetzung der Säule 1 kam bislang nicht über Arbeiten auf OECD-Ebene hinaus. Die Säule 2 ist weit fortgeschritten, so haben unter anderem die EU-Staaten und die Schweiz die globale Mindeststeuer ganz oder teilweise umgesetzt. Das von der G20 initiierte Projekt kämpft aber seit Längerem mit grossen Problemen.
Die meisten Staaten haben die Mindeststeuer nicht umsetzen. Am 20. Januar 2025 hat zudem US-Präsident Trump verkündet, dass sich die USA vom Digitalbesteuerungsprojekt zurückziehen und sie Gegenmassnahmen wie neue Quellensteuern gegen Staaten ergreifen, die diskriminierende und extraterritoriale Steuern gegen die USA erheben (Link zum Dekret und Link zur America First Trade Policy). Seine Administration hat nun 60 Tage, um für den Präsidenten Massnahmen vorzubereiten, damit dieser gegen Staaten, welche gegen die USA diskriminierende und extraterritoriale Steuern anwenden (z.B. die UTPR oder Digital Service Taxes) Gegenmassnahmen ergreifen kann. Ferner verkündete Präsident Trump das Ziel, dass die USA für Produktionsaktivitäten ihren Bundessteuergewinnsteuersatz auf 15 Prozent senken wollen. Weiter hat sich die USA auch vom laufenden UNO-Steuerprojekt zurückgezogen.
Bereits seit Längerem zeichnet sich ab, dass zwischen den G20-Staaten ein immer härter geführter Standortwettbewerb um Hochtechnologie und andere besonders profitable Konzerne mit ihren Forschungs- und Produktionsstätten herrscht. Staaten möchten deren hohe Gewinnsteuern nicht mehr global «fair» verteilen, sondern sie möglichst vollumfänglich beanspruchen. Auch wollen sich die Staaten im Standortwettbewerb nicht beschränken lassen und auf den Einsatz besonders wirksamer Instrumente wie attraktiver Gewinnsteuersätze nicht verzichten. Mit dem neuen US-Präsidenten Trump ist der globale Kampf um die Forschungs- und Produktionsstandorte besonders attraktiver Konzerne offen zutage getreten.
Ausblick
Aktuell ist die Zukunft des internationalen Unternehmenssteuerrechts ungewiss. Die bisherigen Ankündigungen von US-Präsident Trump könnten zu bedeutenden Änderungen bei der OECD-Mindestbesteuerung führen und dürften das Ende des OECD-Projekts zur Umverteilung zu den Marktstaaten (Säule 1) bedeuten. Es wird erwartet, dass Präsident Trump frühestens ab der zweiten Aprilhälfte konkrete Gegenmassnahmen für Staaten mit diskriminierenden und extraterritorialen Steuern beschliesst und diese anschliessend vom Kongress unterstützt werden. Es ist unsicher, welche ausländischen Steuern als diskriminierend und extraterritorial angesehen werden und welche konkreten Massnahmen die Trump-Administration im Bereich der OECD-Mindeststeuer ergreifen wird. Die Konsequenzen werden überdies davon abhängen, ob die USA die Mindeststeuer ganz zerschlagen oder Sonderausnahmen, welche ihre eigene Wettbewerbsfähigkeit auf Kosten der an der Mindeststeuer festhaltenden (EU-)Staaten verbessert, wollen.
Unabhängig von den Entwicklungen in den USA muss aus politischen und wirtschaftlichen Gründen davon ausgegangen werden, dass insbesondere die EU-Mitgliedstaaten an der Mindeststeuer festhalten werden. Wichtig wird auch sein, wie die OECD auf die Forderungen der USA reagieren wird und wie sich andere wichtige G20-Staaten wie China oder Indien verhalten werden. Zuletzt stellt sich die Frage, welche Auswirkungen die bereits beschlossenen hohen Zölle haben. Die von den USA beschlossenen Zölle und deren Auswirkungen auf die Börsenkurse könnten dazu führen, dass die USA im Steuerbereich vorsichtiger vorgehen und von der Zerschlagung der Mindeststeuer absehen.
Die Ankündigung von Präsident Trump die Steuern in den USA zu senken, könnte zu einer Wiederaufnahme des internationalen Steuerwettbewerbs führen. Allerdings ist aktuell höchst unsicher, wie hoch die angekündigte Steuersenkung auf der (langen) Prioritätenliste von Präsident Trump angesiedelt ist. Zudem sind die mit einer solchen Senkung verbundenen, zumindest vorübergehenden Mindereinnahmen enorm hoch, was angesichts der hohen Verschuldung der USA und des hohen Budgetdefizits eine finanzielle Herausforderung darstellt. Die US-Steuerpolitik wird primär vom Kongress festgelegt. Verschiedene Senatoren sind jedoch skeptisch gegenüber einem noch höheren Defizit. Angesichts der knappen republikanischen Mehrheiten könnten einem solchen Steuerpaket grössere politische Hindernisse entgegenstehen. Gleichzeitig hat sich die von Trump während der ersten Präsidentschaft vollzogene Gewinnsteuersenkung von 35 auf 21 Prozent für die USA aber offenbar wirtschaftlich und finanziell sehr gelohnt. Dies könnte Donald Trump darin bestärken eine weitere Senkung politisch durchzudrücken.
Der OECD-Mindeststeuer dürfte 2025 grössere Veränderungen bevorstehen. Es ist demgegenüber unwahrscheinlich, dass die Steuer international einfach verschwindet. Angesichts der zahlreichen Äusserungen wichtiger Vertreter von EU-Mitgliedstaaten und von EU-Vertretern sollte davon ausgegangen werden, dass die Mindeststeuer zumindest als europäisches Projekt fortgeführt wird und die EU-Staaten grossen Druck auf die Schweiz ausüben werden, ebenfalls weiterzumachen (Link zu EU-Parlament).
Position
Es besteht das Risiko, dass Anpassungen auf OECD-Ebene an den jetzigen Regeln auf Druck der USA und anderer Staaten zu Nachteilen für die Schweiz führen. Der wirtschaftlich erfolgreiche Kleinstaat Schweiz wird sich im Rahmen der anstehenden Anpassungen der OECD-Mindestbesteuerung intensiv gegen unfaire Regeln zur Wehr setzen müssen. Dabei muss sich die Schweiz auf harte, auch mit unfairen Mitteln geführte Auseinandersetzungen einstellen. Die von Präsident Trump beschlossenen Zölle haben dies eindrücklich gezeigt. So geht es nicht an, dass Mindestbesteuerungsregeln durch die Anpassung administrativer Leitlinien deutlich verschärft oder wichtige Ausnahmen für Grossmächte beschlossen werden.
Angesichts der anstehenden Unsicherheit, wie es im Bereich der OECD-Mindestbesteuerung weitergeht, ist es wichtig, dass die Schweiz flexibel auf Änderungen der Rahmenbedingungen reagiert und ihre Standortattraktivität bestmöglich wiederherstellt respektive sichert. Der Standortwettbewerb ist so hart wie nie zuvor. Bund und Kantone dürfen da nicht abseitsstehen.

Fachbereich Wirtschaft
Bilaterale Beziehungen Schweiz - EU
Der Bundesrat hat Ende Dezember den Abschluss der Verhandlungen mit der EU bekanntgegeben. Mit dem neuen Vertragspaket («Bilaterale III») sollen die Beziehungen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) auf eine stabile und langfristige Grundlage gestellt werden. Aktuell werden die Abkommenstexte paraphiert. Im Anschluss wird der Bundesrat die Botschaft zum Vertragspaket voraussichtlich im Sommer 2025 verabschieden und die Vernehmlassung eröffnen. Sobald die konkreten Abkommenstexte und die Vorschläge für die innenpolitische Umsetzung vorliegen, wird SwissHoldings diese umfassend beurteilen.
Inhalt
Die Schweiz verfügt über ein dichtes Netz an bilateralen Abkommen mit der EU. Die Beziehung zwischen der Schweiz und der EU sollen mit der Aktualisierung von fünf Abkommen, dem Abschluss von zwei neuen Binnenmarktabkommen sowie durch Kooperationen in den Bereichen Forschung, Bildung und Gesundheit weiterentwickelt und stabilisiert werden. Diese Weiterentwicklung des Abkommennetzes hat die EU allerdings an eine Klärung des institutionellen Rahmens geknüpft. Um dies umzusetzen, wird ein Paketansatz verfolgt. Statt die institutionellen Fragen gesamthaft in einem horizontal ausgelegten Abkommen zu regeln, sollen die institutionellen Fragen in jedem Abkommen einzeln sektorspezifisch gelöst werden.
Stand
Am 20. Dezember 2024 hat der Bundesrat den materiellen Abschluss der Verhandlungen über die Bilateralen III bekannt gegeben. Das neue Paket umfasst die Aktualisierung bestehender Binnenmarktabkommen (u. a. Personenfreizügigkeit, Luft- und Landverkehr, MRA) sowie neue Abkommen zu Strom, Lebensmittelsicherheit, Forschung und Gesundheit.
Ausblick
Der Bundesrat plant, die Botschaft zum Vertragspaket vor der Sommerpause 2025 zu verabschieden und die Vernehmlassung zu eröffnen. Der parlamentarische Prozess beginnt voraussichtlich Anfang 2026.
Position
SwissHoldings begrüsst die Bemühungen des Bundesrates basierend auf einem neuen Vertragspaket mit der EU («Bilaterale III») die bisherigen Beziehungen weiter auf eine solide und dauerhafte Grundlage zu stellen. Die bilateralen Vertragsbeziehungen Schweiz–EU und deren wichtige Errungenschaften haben sich für beide Seiten bewährt. Ein Abschluss des vorgesehenen Verhandlungspaketes dürfte sich für die SwissHoldings Mitgliedsunternehmen unmittelbar in verschiedener Weise positiv auswirken. Die bestehenden Marktzugangsabkommen lassen sich konsolidieren und weiterentwickeln, und neue Marktzugangsabkommen können wieder abgeschlossen werden.
Die dynamische Übernahme des sich fortentwickelnden EU-Rechts in Kombination mit der Einführung eines institutionell verankerten Streitschlichtungsmechanismus schafft verlässliche und planbare Rahmenbedingungen für die hiesigen Unternehmen, kann aber für die Schweiz auch weitere Integrationsschritte nach sich ziehen. SwissHoldings betont die Notwendigkeit fundierter Szenarioanalysen, um die langfristigen Auswirkungen auf die Schweizer Wirtschaftspolitik zu bewerten. Auch ist die Finanzierung der steigenden Kohäsionszahlungen an die EU angesichts der bereits angespannten Budgetsituation zu klären. Die Einschätzung der Vorteilhaftigkeit des Vertragspakets muss zudem zwingend unter Berücksichtigung der nötigen innenpolitischen Konzessionen erfolgen.
Freihandelsabkommen
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Die Schweizer Wirtschaft ist stark international ausgerichtet und unterhält umfangreiche grenzüberschreitende Handels- und Investitionstätigkeiten. Ein zentraler Fokus der Schweizer Aussenpolitik ist daher die Verbesserung des Zugangs zu ausländischen Märkten, unter anderem durch Freihandelsabkommen. Der Bund verhandelt aktuell mehrere neue Abkommen sowie die Modernisierung bestehender Abkommen. Dem Freihandelsabkommen (FHA) mit Indien hat das Parlament in der vergangenen Frühlingssession zugestimmt. SwissHoldings unterstützt die kontinuierliche Erweiterung und Modernisierung von Freihandelsabkommen.
Inhalt
Die stark exportorientierte Schweizer Wirtschaft ist neben den Handelsbeziehungen mit der EU auf ein breit gefächertes Netz von Freihandelsabkommen angewiesen. Die Schweiz verfügt aktuell über 33 Freihandelsabkommen mit 43 Partnern. Dieses wird kontinuierlich erweitert. Besonders hervorzuheben ist das FHA mit Indien, welches am 10. März 2024 unterzeichnet wurde. Nach 16 Jahren Verhandlungen darf dies als wichtigen Meilenstein in der Handelspolitik der Schweiz gewertet werden. Im Januar 2025 folgten während des WEF in Davos die Abkommen mit Thailand und Kosovo. Diese Verträge stärken die Diversifizierung der Schweizer Handelsbeziehungen in geopolitisch herausfordernden Zeiten. Zudem haben sich China und die Schweiz darauf geeinigt, Gespräche zur Erweiterung ihres bestehenden Freihandelsabkommens aufzunehmen.
Stand
Nachdem das Freihandelsabkommen der EFTA-Staaten mit Indien am 20. März 2024 unterzeichnet wurde, haben sowohl der Ständerat als auch der Nationalrat der Vorlage zugestimmt.
Ausblick
Die Schweiz setzt ihre Strategie zur Diversifizierung der Handelsbeziehungen fort. Aktuell werden Verhandlungen mit Vietnam, Malaysia und Mercosur geführt. Zudem sind Modernisierungen bestehender Abkommen mit Chile, Mexiko und der südafrikanischen Zollunion geplant. Des Weiteren wird eine Modernisierung des Freihandelsabkommens mit China angestrebt.
Es wird bei einem Ausbleiben eines Referendums und unter Berücksichtigung der Prozesse in Indien mit einem Inkrafttreten des Abkommens mit Indien im Herbst 2025 gerechnet.
Position
Angesichts wachsender globaler Handelskonflikte und eines zunehmenden Protektionismus ist der Ausbau des Netzes von Freihandelsabkommen für die exportorientierte Schweizer Wirtschaft essenziell. Diese Abkommen bieten nicht nur Zollvorteile, sondern auch Rechtssicherheit für Unternehmen. Die Diversifizierung der Handelsbeziehungen stärkt die Resilienz der Schweizer Wirtschaft und sichert Arbeitsplätze. SwissHoldings unterstützt daher die kontinuierliche Erweiterung und Modernisierung von Freihandelsabkommen.
Investitionskontrollen
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Die Einführung einer Investitionsprüfung bleibt umstritten: Trotz Kritik von Bundesrat und WAK-S ist der Ständerat in der Frühlingssession 2025 auf die Vorlage eingetreten. Sie geht nun zurück an die WAK-S zur weiteren Beratung. Aus Sicht der Wirtschaft würde die Vorlage die Standortattraktivität und Rechtssicherheit gefährden, während ihr eigentlicher Nutzen begrenzt bleibt.
Inhalt
Mit der Einführung einer Investitionsprüfung sollen Übernahmen von inländischen Unternehmen durch ausländische Investoren verhindert werden können, wenn diese Übernahmen die öffentliche Ordnung oder Sicherheit der Schweiz gefährden. Die Vorlage soll sich insbesondere gegen staatlich kontrollierte Investoren richten. In der Abwägung zwischen sicherheits- und wirtschaftspolitischen Interessen überwiegen aus Sicht der WAK-S die Nachteile, welche die Einführung einer Investitionsprüfung zur Folge hätte (siehe dazu Medienmitteilung der Kommission). So würde die Schweiz als kleine, offene Volkswirtschaft übermässig unter der Schwächung der Standortattraktivität und der Rechtssicherheit leiden.
Stand
Nachdem der Nationalrat in der Herbstsession 2024 strengere Investitionskontrollen befürwortet hatte, sprach sich die vorberatende Kommission des Ständerats (WAK-S) im November gegen Eintreten auf die Vorlage aus. Am 6. März 2025 trat der Ständerat mit 29 zu 16 Stimmen entgegen der Empfehlung seiner Kommission auf die Vorlage ein.
Ausblick
Nach dem Eintreten des Ständerats geht die Vorlage zurück an die WAK-S zur weiteren Beratung. Dort wird sie inhaltlich überarbeitet, bevor der Ständerat zu einem späteren Zeitpunkt erneut darüber befindet.
Position
Ausländische Direktinvestitionen sind für die Schweiz von zentraler Bedeutung, da sie den Wohlstand und die Wettbewerbsfähigkeit in unserer kleinen und offenen Volkswirtschaft massgeblich fördern. Der Wohlstand der Bevölkerung und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen hängen in der kleinen und offenen Schweizer Volkswirtschaft direkt von der Einbindung in die globalen Wertschöpfungsketten ab. Da die Schweizer Unternehmen selbst zu den grössten Direktinvestoren im Ausland gehören, hat die Schweiz ein besonderes Interesse an einem möglichst diskrimierungsfreien und transparenten Zugang zu den internationalen Investitionsmärkten. Dies erreicht die Schweiz am besten dadurch, wenn sie sich selbst offen für ausländische Investitionen zeigt. Der Bundesrat erachtet den bestehenden Rechtsrahmen als ausreichend. SwissHoldings unterstützt diese Position. Die Frage, ob die Schweiz eine Investitionsprüfung einführen soll, kann jedoch nicht losgelöst von den internationalen Entwicklungen beurteilt werden. Wenn von Seiten OECD-Mitlieder flächendeckend Beschränkungen in Bezug auf gewisse ausländische Investitionen eingeführt werden, ist dies bei der Beurteilung des Schweizer Regulierungsansatzes zu berücksichtigen – dies nicht zuletzt auch deshalb, um zu verhindern, dass eine Sogwirkung auf die Schweizer Wirtschaft ausgelöst wird.
Investitionsschutzabkommen
SwissHoldings verfolgt die Entwicklungen rund um Investitionsschutzabkommen (ISA) eng und weist auf deren grosse Bedeutung für den Wirtschaftsstandort Schweiz hin. Mit über 119 bilateralen ISA verfügt die Schweiz nach Deutschland und China über das drittgrösste Netz solcher Abkommen. Aufgrund einer Praxisänderung des Bundesrats unterstehen seit Kurzem neben den Freihandelsabkommen auch die ISA dem fakultativen Staatsvertragsreferendum. Das erste ISA, zu dem eine Vernehmlassung durchgeführt wurde, ist das neue Abkommen mit Indonesien. Diese trat am 1. August 2024 in Kraft. SwissHoldings unterstützt die Weiterentwicklung des Netzes von ISA.
Inhalt
Die Schweiz verfügt über ein Netz von insgesamt 119 bilateralen Investitionsschutzabkommen. Damit verfügt die Schweiz gemäss UNCTAD nach Deutschland und China weltweit über das drittgrösste Netz solcher Abkommen. Mit dem Abschluss von ISA verbessert die Schweiz die Rahmenbedingungen für Investitionen und stärkt ihre Attraktivität als Wirtschaftsstandort.
Stand
Aufgrund einer Praxisänderung des Bundesrats unterstehen neu neben den Freihandelsabkommen auch die ISA dem fakultativen Staatsvertragsreferendum. Das erste ISA, zu welchem eine Vernehmlassung durchgeführt worden ist, ist das neue ISA mit Indonesien. Die Vernehmlassung dauerte bis zum 26. September 2022. Das Abkommen schliesst die Vertragslücke, welche seit dem Ausserkrafttreten des früheren Abkommens im Jahr 2016 bestand. Am 1. August 2024 trat dann das neue bilaterale Investitionsschutzabkommen zwischen der Schweiz und Indonesien in Kraft.
Ausblick
Das SECO arbeitet kontinuierlich daran, das Netzwerk der Schweizer Investitionsschutzabkommen zu evaluieren und bei Bedarf auszubauen.
Position
Direktinvestitionen sind für die Schweiz zentral: Der Wohlstand und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen hängen in der kleinen, offenen Volkswirtschaft stark von der globalen Vernetzung ab. Investitionsförder- und Schutzverträge sind essenziell, da Auslandsinvestitionen neben wirtschaftlichen auch politischen Risiken unterliegen. Ein effektiver Investitionsschutz setzt einen Investor-Staat-Schiedsmechanismus voraus. Diese Verfahren haben sich für die Schweiz und ihre Unternehmen bewährt, da sie auf bestehenden internationalen Strukturen (ICSID, UNCITRAL) aufbauen und eine sachorientierte, politisch unabhängige Streitbeilegung ermöglichen. SwissHoldings unterstützt die Weiterentwicklung dieser Mechanismen zur Erhöhung der Rechtssicherheit und zum Schutz vor missbräuchlicher Anwendung.
Unternehmensverantwortung
↺ Bei diesem Geschäft liegen aktualisierte Unterlagen vor.
Der Bundesrat hat sich Ende März für ein international abgestimmtes Vorgehen in der Nachhaltigkeitsregulierung ausgesprochen. Konkret hat er entschieden, die regulatorischen Entwicklungen in der EU abzuwarten, bevor weitere Anpassungen im Schweizer Recht geprüft werden. SwissHoldings unterstützt dieses Vorgehen ausdrücklich. Dieser pragmatische Ansatz trägt dazu bei, einen «Swiss Finish» zu vermeiden und stellt sicher, dass Schweizer Unternehmen im internationalen Vergleich nicht mit übertriebenen oder isolierten Anforderungen konfrontiert werden. Des Weiteren hat der Verein «für mehr Konzernverantwortung» anfangs Januar 2025 eine Neuauflage ihrer Konzernverantwortungsinitiative lanciert.
Inhalt
Die Entwicklung weltweit, insbesondere aber in der EU, sind in den letzten Jahren sowohl in den Bereichen der nicht-finanziellen Berichterstattung wie – nach heftigem politischem Ringen – auch im Rahmen der Sorgfaltsprüfungspflichten vorangeschritten. Die EU hat im Rahmen ihres Green Deals zahlreiche Regelungen beschlossen, auch mit dem Ziel, sich als globaler Standardsetter zu etablieren. Der Bundesrat prüft derzeit, inwiefern er die von der EU verabschiedeten Regulierungsansätze für die Schweiz übernehmen möchte. Dieser Prozess ist aktuell jedoch mit hohen Unsicherheiten behaftet, da die EU-Kommission jüngst eine zentrale Weichenstellung für eine effizientere Regulierung vorgenommen hat: Die Europäische Kommission hat Ende Februar mit dem «Simplification Omnibus» weitreichende Anpassungen an den Nachhaltigkeits- und Lieferkettenvorschriften vorgeschlagen. Ziel ist es, Bürokratie abzubauen und Unternehmen zu entlasten – mit Einsparungen von bis zu 6,3 Milliarden Euro. Geplante Änderungen umfassen reduzierte Berichtspflichten, gelockerte Haftungsregelungen und eine verzögerte Umsetzung. Auch für die Schweiz hat die Reform Folgen.
Stand
Der Bundesrat hat sich Ende März für ein international abgestimmtes Vorgehen in Sachen Nachhaltigkeitsregulierung ausgesprochen. Konkret hat er entschieden, die regulatorischen Entwicklungen in der EU abzuwarten, bevor weitere Anpassungen im Schweizer Recht geprüft werden.
Bereits im Januar 2025 hat der Verein «für mehr Konzernverantwortung» eine Neuauflage ihrer Konzernverantwortungsinitiative lanciert. Diese wurde bislang jedoch nicht eingereicht.
Ausblick
Die Verwaltung wurde vom Bundesrat beauftragt, konkrete Varianten für eine pragmatische Änderung der Gesetzgebung zur nachhaltigen Unternehmensführung auszuarbeiten. Diese sollen sowohl die Nachhaltigkeitsberichterstattung als auch die Sorgfaltspflichten betreffen. Ein konkreter Entscheid über das weitere Vorgehen will das Gremium treffen, sobald die EU ihre überarbeiteten Regelungen verabschiedet hat – spätestens jedoch im Frühjahr 2026.
Position
SwissHoldings begrüsst den Entscheid des Bundesrates. Eine pragmatische und international anschlussfähige Regulierung ist der beste Weg, um Nachhaltigkeit weiterhin in der Wirtschaft erfolgreich umzusetzen. Die Schweiz hat mit ihrem pragmatischen und umsichtig gestalteten Nachhaltigkeitsmodell bisher gute Erfahrungen gemacht. Das aktuelle Schweizer Modell orientiert sich an globalen Standards der UNO und der OECD, berücksichtigt aber gleichzeitig die Besonderheiten der Schweizer Wirtschaft. Unternehmen haben in diesem Rahmen bereits erhebliche Fortschritte erzielt, insbesondere in den Bereichen Transparenz und Sorgfaltspflichten. Laut einer Analyse des Bundes setzen rund 80 Prozent der Grossunternehmen und 60 Prozent der KMU entsprechende Massnahmen um, darunter Risikoanalysen zu Menschenrechten, Umwelt und Korruption.
Kollektiver Rechtsschutz
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Der Nationalrat hat im Rahmen seiner Beratungen in der Frühlingssession mit einer klaren Mehrheit beschlossen, nicht auf die Sammelklagen-Vorlage einzutreten und folgt damit dem Antrag seiner Kommission. SwissHoldings begrüsst diesen Entscheid, der für Rechtssicherheit und Kontinuität sorgt, ausdrücklich. Denn die Implikationen der Vorlage für den Standort Schweiz, unser Rechtsverständnis und unsere Streitkultur sind immens und können kaum überschätzt werden. Es liegt nun am Ständerat für unseren Wirtschaftsstandort einzustehen und als Zweitrat nicht auf die Vorlage einzutreten.
Inhalt
Die Sammelklagen-Vorlage gemäss Botschaft des Bundesrates sieht vor, dass die bestehende Verbandsklage ausgebaut, eine neue Verbandsklage zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen geschaffen wird sowie neu eine Möglichkeit für durch Gerichte als verbindlich erklärte Vergleiche vorgesehen würde.
Stand
Der Nationalrat hat im Rahmen seiner Beratungen in der Frühlingssession mit einer klaren Mehrheit beschlossen, nicht auf die Sammelklagen-Vorlage einzutreten und folgt damit dem Antrag seiner Kommission.
Ausblick
Nach dem Nichteintreten des Nationalrats liegt die Vorlage nun beim Ständerat. Die RK-S hat an ihrer Sitzung am 4. April erstmals über die Vorlage beraten. Die Kommission hat entschieden, vor der eigentlichen Eintretensdebatte Anhörungen mit internationalen Experten durchzuführen. Des Weiteren hat sie Abklärungsaufträge bei der Bundesverwaltung in Auftrag gegeben.
Position
Die Wirtschaft lehnt die Bundesratsvorlage für die Einführung erweiterter Verbandsklagen und Gruppenvergleichen klar ab. Erfahrungen aus dem Ausland zeigen, dass die Einführung von Sammelklagen zur Ansiedelung und der ständigen Ausweitung einer professionellen «Klageindustrie» führt. Ein wesentlicher Treiber dieser Entwicklung ist das Third-Party Litigation Funding (TPLF), bei dem externe Investoren Klagen finanzieren und so die Bereitschaft erhöhen, Klagen anzustrengen, ohne die eigentlichen Risiken zu tragen. Dies ist keine rein US-amerikanische Entwicklung. Auch in der EU hat die Anzahl Fälle von Sammelklagen in den letzten Jahren signifikant zugenommen, bedingt durch legislative Änderungen und erleichterten Zugang zu Prozessfinanzierungen. Diese Einschätzung spiegelt sich auch in der von economiesuisse und SwissHoldings anfangs Jahr in Auftrag gegebenen Sotomo-Studie wider: Die Experten aus Grossunternehmen und KMU, die bereits Erfahrungen mit Sammelklagen in den USA und der EU gesammelt haben, können die damit verbundenen Risiken besser einschätzen – und sprechen sich deshalb verstärkt dafür aus, dass die Schweiz weiterhin auf Sammelklagen verzichten sollte. Besonders die Erfahrungen aus den am stärksten betroffenen EU-Ländern bestärken diese Position.
Aus Sicht des Verbandes gibt keinen Grund, ähnliche Fehlentwicklungen in der Schweiz nachzuvollziehen. Die Qualität des schweizerischen Rechtssystems ist im internationalen Vergleich überdurchschnittlich. Bereits unter geltendem Recht können Betroffene bei Massen- oder Streuschäden ihre Schadenersatzansprüche auch bei kleineren Schäden geltend machen. Durch aktuelle technologische Entwicklungen, insbesondere im Bereich der künstlichen Intelligenz, werden diese Möglichkeiten noch weiter ausgebaut.
IFRS-Standardsetzung
SwissHoldings verfolgt die Entwicklungen im Bereich der IFRS-Standardsetzung eng. Für ihre international ausgerichteten Mitglieder ist ein weltweit anerkannter Reporting-Standard als Basis für die eigene Berichterstattung von zentraler Bedeutung. Nach der Harmonisierung mit US GAAP hat sich das Tempo der Standardüberarbeitungen verlangsamt. In diesem Kontext gilt auch darauf hinzuweisen, dass der neue Fokus der IFRS-Stiftung – das ESG-Reporting – einen immer grösseren Stellenwert im Rahmen der Arbeiten der Organisation einnimmt.
Inhalt
Die IFRS-Stiftung ist eine gemeinnützige Stiftung. Ihre Zielsetzung ist es, hochwertige globale Rechnungslegungsstandards zu entwickeln, die Nutzung und Anwendung dieser Standards zu fördern und eine Konvergenz der nationalen Rechnungslegungsvorschriften mit diesen Standards herbeizuführen. Die Stiftung beaufsichtigt sowohl die Arbeiten des IASB (folglich des Boards, welches die finanziellen Standards herausgibt) wie auch diejenigen des ISSB (folglich des Boards, welches die nicht-finanziellen Standards herausgibt).
Stand
Der ISSB legt seinen Fokus auf die Unterstützung bei der Umsetzung internationaler Nachhaltigkeitsstandards und hat neue Forschungsprojekte zu Biodiversität, Menschenrechten und Human Capital gestartet. Zusätzlich untersucht ein Projekt, wie übergreifende Informationen in die Finanzberichterstattung integriert werden können, die über die Anforderungen von IFRS S1 und IFRS S2 hinausgehen.
Das IASB hat insgesamt in den letzten Monaten vier Konsultationen initiiert, darunter Entwürfe zu Änderungen an IAS 21, IFRS 19 und IAS 28 sowie Praxisbeispiele zur Berücksichtigung klimabezogener Unsicherheiten in Abschlüssen.
Ausblick
Der ISSB und das IASB treiben wichtige Projekte zur Weiterentwicklung globaler Standards voran.
Das IASB plant insbesondere neue Vorhaben zur Optimierung der Kapitalflussrechnung und zur Überprüfung der Regelungen für fortgeführte Anschaffungskosten in IFRS 9.
Position
Die detaillierten Positionen sind in den entsprechenden Stellungnahmen des Verbandes abgebildet.