Der Bundesrat hat letzte Woche entschieden, die regulatorischen Entwicklungen in der EU abzuwarten, bevor weitere Anpassungen im Schweizer Recht geprüft werden. SwissHoldings unterstützt dieses Vorgehen ausdrücklich. Dieser pragmatische Ansatz trägt dazu bei, einen «Swiss Finish» zu vermeiden und stellt sicher, dass Schweizer Unternehmen im internationalen Vergleich nicht mit übertriebenen oder isolierten Anforderungen konfrontiert werden.
In der Schweiz gelten seit Anfang 2022 strengere Regeln für die Nachhaltige Unternehmensführung. Grosse Unternehmen müssen über Risiken in den Bereichen Umwelt, Sozialbelange, Arbeitnehmerrechte, Menschenrechte und Korruptionsbekämpfung sowie über ergriffene Massnahmen berichten. In sensiblen Bereichen wie Kinderarbeit und Konfliktmineralien gelten zudem besondere Sorgfalts- und Berichterstattungspflichten. Der Bundesrat prüft schon seit längerem eine Weiterentwicklung dieser Regeln. In diesem Zusammenhang hat er im Sommer 2024 eine Vorlage zur Änderung des Obligationenrechts in die Vernehmlassung geschickt, um die Berichterstattungspflichten auf mehr Unternehmen auszudehnen. Zahlreiche Stimmen betonten in den Vernehmlassungsantworten den Bedarf an administrativer Entlastung. Zudem liegen erste Analysen zu den Auswirkungen der verschärften Sorgfaltspflichten vor. Der Bundesrat hat diese in seiner Sitzung vergangene Woche zur Kenntnis genommen.
EU nimmt regulatorische Re-Kalibrierung vor
Gleichzeitig trägt das Gremium auch den internationalen Entwicklungen Rechnung. Die EU-Kommission hat Ende Februar angekündigt, ihre Nachhaltigkeitsregeln im Rahmen einer Omnibus-Vorlage massgeblich zu entschlacken (SwissHoldings berichtete: siehe hier). Im Mittelpunkt steht der Abbau bürokratischer Hürden und die wirtschaftliche Entlastung der Unternehmen – mit einem Einsparpotenzial von bis zu 6,3 Milliarden Euro. Der Bundesrat hält an seiner Strategie des international koordinierten Vorgehens fest. Er hat entschieden (siehe hier), die weitere Entwicklung auf EU-Ebene abzuwarten, bevor er weitere Anpassungen im Schweizer Recht vorschlägt. Er hat daher die Verwaltung beauftragt, vorerst nur Anpassungsvarianten auszuarbeiten. Spätestens im Frühjahr 2026 wird er dann über das weitere Vorgehen entscheiden.
Die neue Broschüre „Konzernverantwortung – gibt es schon!“ bietet einen Überblick über die aktuelle Nachhaltigkeitsregulierung in der Schweiz, hebt internationale regulatorische Entwicklungen hervor und stellt das breite Engagement der Schweizer Unternehmen im Bereich ESG (Environmental, Social, Governance) vor. Ziel ist es aufzuzeigen, dass Schweizer Unternehmen bereits heute einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung von ESG-Kriterien leisten und ihre globale Verantwortung wahrnehmen. Gleichzeitig soll das Verständnis für eine zielgerichtete Herangehensweise an Nachhaltigkeit gestärkt und betont werden, wie wichtig partnerschaftliche Lösungen zwischen Unternehmen, NGOs und Behörden in diesem Kontext sind.
Erfolg des Schweizer Nachhaltigkeitsmodells
SwissHoldings begrüsst den Entscheid des Bundesrates. Eine pragmatische und international anschlussfähige Regulierung ist der beste Weg, um Nachhaltigkeit weiterhin in der Wirtschaft erfolgreich umzusetzen. Die Schweiz hat mit ihrem pragmatischen und umsichtig gestalteten Nachhaltigkeitsmodell bisher gute Erfahrungen gemacht. Das aktuelle Schweizer Modell orientiert sich an globalen Standards der UNO und der OECD, berücksichtigt aber gleichzeitig die Besonderheiten der Schweizer Wirtschaft. Unternehmen haben in diesem Rahmen bereits erhebliche Fortschritte erzielt, insbesondere in den Bereichen Transparenz und Sorgfaltspflichten. Laut einer Analyse des Bundes setzen rund 80 Prozent der Grossunternehmen und 60 Prozent der KMU entsprechende Massnahmen um, darunter Risikoanalysen zu Menschenrechten, Umwelt und Korruption.
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