Die Aktienrechtsrevision wurde in der Wintersession vom National- und Ständerat verabschiedet.

Der erfolgreiche Abschluss der Aktienrechtsrevision ist für die Mitgliedfirmen von SwissHoldings als technische, aber in der Praxis bedeutende Vorlage wichtig.

Wichtiger Abschluss der Vorlage im Interesse der Rechtssicherheit
Das Geschäft hat eine über 15-jährige Vorgeschichte. Namentlich durch die Einreichung der Minder-Initiative wurde sie verzögert. Im Interesse der Rechtssicherheit ist es wichtig, dass die Vorlage nun endlich zu einem Ende gekommen ist und Ruhe in das Aktienrecht einkehren kann.

Im Grossen und Ganzen wurden problematische Verschärfungen der VegüV vermieden
Bundesrätliches Ziel der Vorlage war es namentlich, die vor rund 6 Jahren in Kraft getretene Verordnung gegen übermässige Vergütungen in ein Gesetz zu giessen. Hier hat SwissHoldings immer vertreten, dass es wichtig ist, dass die Verordnung nicht verschärft wird: Die Schweiz hat bereits eines der durchreguliertesten Systeme in Bezug auf die Vergütungen des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung. Auch ist zu beachten, dass unsere Mitgliedsfirmen sich bei Inkrafttreten der Verordnung gegen übermässige Vergütungen an deren Regeln angepasst haben, was mit etlichen Kosten und internationaler Verunsicherung verbunden war. Planungssicherheit ist für unsere Unternehmen zentral und es darf keine neue Verunsicherung durch geänderte Regelungen bereits rund sechs Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung gegen übermässige Vergütungen herbeigeführt werden.
Das Parlament hat nun – obwohl dies zu einem gewissen Zeitpunkt der parlamentarischen Beratung keineswegs garantiert war – im Grossen und Ganzen den Grundsatz berücksichtigt, nahe an der Verordnung gegen übermässige Vergütungen zu beraten. Dies ist zentral.

Verschiedene technische Verbesserungen der Vorlage im parlamentarischen Prozess
Sinnvoll sind in einer Gesamtsicht der Vorlage insbesondere auch die vom Bundesrat vorgesehenen Flexibilisierungen, insbesondere der Kapitalstrukturen. Auch ist sehr zu begrüssen, dass die Vorlage im Rahmen der parlamentarischen Beratung noch in vielen technischen, aber praktisch relevanten Punkten, verbessert werden konnte. So war z.B. im bundesrätlichen Entwurf eine Bestimmung enthalten, welche Gesellschaften dazu gezwungen hätte, die Generalversammlungen früher im Jahr stattfinden zu lassen, was namentlich zu wesentlichen praktischen Problemen geführt hätte. Auch war ursprünglich eine Regelung vorgesehen, gemäss welcher zur Berechnung der Abstimmungsresultate in der Generalversammlung hätte auf die abgegebenen, anstatt die vertretenen Stimmen abgestellt werden müssen. Diese hätte zu verzogenen Resultaten bei den Abstimmungen führen können. Solche Bestimmungen wurden im parlamentarischen Prozess noch umformuliert und so können nun praktische Probleme vermieden werden, was wir sehr begrüssen. Wie in jeder Vorlage gibt es aber natürlich auch bei dieser Vorlage Punkte, welche wir bedauern. So hat sich das Parlament zum Beispiel auch für eine Bestimmung eines Stimmgeheimnisses des unabhängigen Stimmrechtsvertreters entschieden, wenn auch mittlerweile gegen Ende des parlamentarischen Prozesses im Sinne eines Kompromisses für ein abgeschwächtes.

Link auf die Webseite des Bundesamtes für Justiz.

Downloads:

  • Faktenblatt zur Aktienrechtsrevision, Stand 2. Februar 2021 [pdf]
  • Faktenblatt zur Aktienrechtsrevision, Stand 30. Juni 2020 [pdf]
  • Faktenblatt zur Aktienrechtsrevision, Stand 2. April 2020 [pdf]
  • Faktenblatt zur Aktienrechtsrevision, Stand 16. Januar 2020 [pdf]

Weiterführende Dokumente
19. Juni 2020
Aktienrechtsrevision nach langer Vorgeschichte endlich abgeschlossen


3. Juni 2020
EMPFEHLUNGEN SWISSHOLDINGS AKTIENRECHTSREVISION (16.077); EINGABE AN die RK-S im HINBLICK AUF DIE BERATUNG im Ständerat vom 4. Juni 2020


29. Mai 2020
EMPFEHLUNGEN SWISSHOLDINGS AKTIENRECHTSREVISION (16.077); EINGABE AN den Nationalrat HINBLICK AUF DIE BERATUNG VOM 3. Juni 2020


29. Mai 2020
EMPFEHLUNGEN SWISSHOLDINGS MOTION MINDER (19.4122) BETREFFEND STIMMRECHTSBERATER; EINGABE AN Den Nationalrat IM HINBLICK AUF DIE BERATUNG VOM 3. Juni 2020


28. Februar 2020
Empfehlungen von SwissHoldings im Hinblick auf die Beratung des Ständerats zum Aktienrecht (Entwurf 1) (16.077)


10. Januar 2020
OR. Aktienrecht (16.077): Position von SwissHoldings im Hinblick auf die Beratung der RK-SR vom 16. Januar 2020


6. Dezember 2019
OR. Aktienrecht (16.077): Position von SwissHoldings im Hinblick auf die nationalrätliche Beratung vom 19. Dezember 2019


3. Juli 2019
Empfehlungen SwissHoldings an die RK-N im Hinblick auf die Beratung zum Aktienrecht vom 5. Juli 2019


7. Juni 2019
Empfehlungen SwissHoldings an den Ständerat im Hinblick auf die Beratung zum Aktienrecht am 19. Juni 2019


16. April 2019
Anhörung RK-S vom 15. April 2019 zur Vorlage OR. Aktienrecht 16.077


11. Januar 2019
OR. Aktienrecht (16.077): Empfehlungen von SwissHoldings an die RK-S vom 11. Januar 2019


13. April 2018
Eingabe der SH in die RK-N zu 16.077n, Aktienrechtsrevision: Zur «Unternehmensverantwortungs-Initiative»


12. März 2015
Revision des Aktienrechts – Stellungnahme von SwissHoldings

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