Sehr geehrte Damen und Herren Mitglieder des Nationalrats
Sie werden voraussichtlich am 3. Juni 2020 über die titelgenannte Vorlage in der zweiten Runde der Differenzbereinigung beraten. SwissHoldings, der Verband der Industrie- und Dienstleitungsunternehmen in der Schweiz, umfasst 59 der grössten Konzerne der Schweiz, welche zusammen rund 70% der gesamten Börsenkapitalisierung der SIX Swiss Exchange ausmachen. Im Hinblick auf Ihre Beratung möchten wir Ihnen unsere Empfehlungen abgeben.
Kurzposition
Für unsere Mitgliedfirmen ist es nach wie vor äusserst wichtig, dass Sie im Nationalrat an gewissen für uns zentralen Beschlüssen festhalten, resp. der Mehrheit der RK-N auf Festhalten folgen. Dies betrifft insbesondere die folgenden Beschlüsse:
- Beschlüsse des Nationalrats betreffend die VegüV (vgl. insbes. Art. 735a Abs. 2 OR und Art. 735c Ziff. 2bis und 2ter OR). Es ist zentral, dass eine Verschärfung der VegüV vermieden wird.
- Äusserst wichtiger Verzicht des Nationalrats auf ein unpraktikables Stimmgeheimnis des unabhängigen Stimmrechtsvertreters (Art. 689c Abs. 4bis OR)
- Beschluss des Nationalrats, wonach zur Ausrichtung einer Zwischendividende bei Zustimmung aller Aktionäre auf einen geprüften Zwischenabschluss verzichtet werden kann (675a OR).
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