Am 25. September stimmt das Schweizer Stimmvolk über die Reform der Verrechnungssteuer (Änderung über das Bundesgesetz über die Verrechnungssteuer) ab. Ein erfolgreicher Wirtschaftsstandort ist kein statisches Gebilde. Stellen wir uns das vor, wie bei unserem Smartphone oder PC: Ab und zu braucht es ein Update, um weiter gut zu funktionieren. So auch bei der Verrechnungssteuerreform.

Was ist die Verrechnungssteuer?

Die Verrechnungssteuer ist eine Sicherungssteuer, welche in den 1940er Jahren in der Schweiz eingeführt wurde. Sie sieht vor, dass auf Zinsen mitunter von Obligation, Dividenden, schweizerischen Lotteriegewinnen und bestimmten Versicherungsleistungen 35 Prozent Steuern erhoben werden. Diese würden theoretisch nach korrekter Versteuerung des Zinsertrags zurückerstattet.

Was will die Reform?

Bei den Obligationszinsen erfüllt die Verrechnungssteuer die Sicherungsfunktion aufgrund zahlreicher Lücken nicht mehr. Denn sie stammt aus einer Zeit als die Finanzmärkte, anders als in unserer globalisierten Welt heute, vor allem national organisiert waren. Gleichzeitig ist die Rückerstattung der Steuer aufwändig oder in gewissen Fällen gar unmöglich. Demzufolge muss die Verrechnungssteuer den neuen Gegebenheiten angepasst werden, es braucht ein Update.  

Die Abstimmungsvorlage sieht entsprechend vor, die Verrechnungssteuer auf Obligationszinsen abzuschaffen.

Warum stellt die Verrechnungssteuer auf Obligationszinsen für Schweizer Unternehmen ein Problem dar?

Schweizer Unternehmen benötigen Kapital, um Wachstum und Innovationen zu finanzieren. Dafür leihen sie sich Geld, indem sie Obligationen ausgeben. Aufgrund der Verrechnungssteuer sind Schweizer Obligationen für Investor:innen nicht attraktiv und sie weichen vermehrt auf Länder ohne Verrechnungssteuer aus.

Um ausreichend Finanzierung zu erhalten, müssen Schweizer Unternehmen ihre Obligationen vielfach im Ausland ausgeben. Schliesslich bringt es nichts, diese in der Schweiz auszugeben, wenn sie dann niemand kauft. Das ist aus Sicht der Unternehmen aus drei Gründen nicht ideal:

  • Erstens muss man dafür eine Niederlassung und Stellen im Ausland schaffen, die organisatorisch gesehen mehr Sinn am Hauptsitz in der Schweiz machen würden.
  • Zweitens kosten Niederlassungen im Ausland Geld, das man sinnvoller investieren könnte.
  • Drittens kann im Ausland aufgenommenes Geld nicht ohne weiteres am Hauptsitz investiert werden. Dies erschwert Investitionen in der Schweiz und macht oft unnötige und komplexe Gebilde notwendig.

Dies zeigt, dass das aktuelle System der Verrechnungssteuer nicht mehr funktioniert. Es braucht ein Update.

Warum begrüsst SwissHoldings das Update der Verrechnungssteuer?

Während die Unternehmen selbst keine Steuern sparen werden, befürwortet der Verband das Update, da es Unternehmen ermöglicht ihre Finanzierung in der Schweiz auszuüben und hier Geld aufzunehmen.

Und das ist gut für uns alle: Wenn die Finanzierungsaktivitäten und zusätzliche Investitionen in die Schweiz kommen, steigen langfristig die Steuereinnahmen. Der Bund geht davon aus, dass mit dem Update ganz allgemein innerhalb von 10 Jahren Mehreinnahmen von 490 Millionen Franken jährlich erreicht werden.  

Zusätzlich werden mit dem Update hohe administrative Kosten für Investor:innen – wie beispielsweise Pensionskassen – fallen. Für alle diejenigen, die die Obligationen selber ausgeben – nebst unseren Unternehmen sind dies vor allem Bund, Kantone und Gemeinden – werden die Kosten sinken.

Aus diesen Gründen empfiehlt unser Verband ein JA zum Update der Verrechnungssteuer.

Links & Downloads:

  • Webseite Allianz «Ja zur Verrechnungssteuer» [Link]
  • Update Verrechnungssteuerreform, Stand 22. Juni 2022 [pdf]
  • Update Verrechnungssteuerreform, Stand 18. November 2021 [pdf]
  • Two pager “Das wichtigste zur VST-Reform”, Stand 15. April 2021 [pdf]
  • Durchbruch bei der Verrechnungssteuer. NZZ-Beitrag vom 20. August 2021 [Link]
  • Mitgliederbefragung zur Verrechnungssteuerreform vom 10. Mai 2021 [Link]

Weiterführende Dokumente
25. September 2022
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20. September 2022
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13. September 2022
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16. August 2022
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25. Mai 2022
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19. November 2021
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17. Mai 2017
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5. März 2015
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