Die Schweiz hat sich zusammen mit rund 140 anderen Staaten im Rahmen eines OECD-Projektes darauf geeinigt, dass ab dem 1. Januar 2024 grosse, international tätige Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mindestens 750 Millionen Euro weltweit mindestens 15 Prozent Steuern auf ihren Gewinn bezahlen müssen. Wird die OECD-Mindeststeuer in einem Land nicht umgesetzt, können andere Staaten bei den betroffenen Unternehmen die Differenz einfordern.

Am 18. Juni 2023 hat das Schweizer Stimmvolk die von Bundesrat und Parlament vorgeschlagene Umsetzung der OECD-Mindestbesteuerung über eine sogenannte Ergänzungssteuer erfreulicherweise mit 78,5% deutlich angenommen.

Die Umsetzung dieser internationalen Reform in der Schweiz ist wichtig für betroffene Unternehmen, denn sie bringt Rechtssicherheit und reduziert unnötige administrative Aufwände sowie das Risiko von Doppelbesteuerungen. Für Bund und Kantone bedeutet das Abstimmungsresultat indes höhere Steuereinnahmen.

Mit dem Ja verschiebt sich nun der Fokus in diesem Geschäft auf:

  • den dadurch ausgelösten Wandel im internationalen Standortwettbewerb
  • die technische Umsetzung auf nationaler Ebene

 

Wandel im internationalen Standortwettbewerb

Tiefe Gewinnsteuern waren stets ein wichtiger Grund, weshalb internationale Unternehmen Tätigkeiten mit hoher Wertschöpfung und hohen Gewinnen in der Schweiz ausüben. So führten diese attraktiven Gewinnsteuern – auch wenn dies auf den ersten Blick unlogisch erscheint – für Bund und Kantone zu hohen Steuereinnahmen. Mit der internationalen Harmonisierung der Gewinnsteuer für grosse Unternehmen verliert der Faktor «Steuern» im Standortwettbewerb an Bedeutung und die Schweiz damit einen wichtigen Standortvorteil.

Soll die Schweiz auch künftig wirtschaftlich und finanziell erfolgreich sein, müssen primär die Kantone neue Instrumente entwickeln, damit internationale Unternehmen ihre wertschöpfungsintensivsten und gewinnträchtigsten Tätigkeiten, trotz der beispielsweisen hohen Löhne, weiterhin in der Schweiz ausüben wollen. Nur wenn sich die Kantone auf die neuen Regeln des Standortwettbewerbs einstellen, können die hohen Einnahmen aus der Gewinnsteuer erhalten bleiben und zusätzlich gar Mehreinnahmen erzielt werden.

Für die Anpassung an den neuen Standortwettbewerb stehen den Kantonen insbesondere die Mehreinnahmen aus der Ergänzungssteuer zur Verfügung. Es muss nun auf politischer Ebene entschieden werden, wie diese eingesetzt werden. Aus Rentabilitätsgründen ist es für die Schweiz dabei besonders attraktiv gezielte Instrumente zu entwickeln, welche sich auf die Ansiedlung besonders wertschöpfungsintensive Unternehmensaktivitäten wie Forschung, Innovation oder sog. Prinzipalfunktionen fokussieren. SwissHoldings setzt sich für zielgerichtete Instrumente ein und lehnt umfangreiche Subventionen, wie sie in den USA oder der EU in Mode sind, entschieden ab. Bei der Wahl der neuen Instrumente kommen für die stark international tätige Schweizer Wirtschaft nur international zulässige Massnahmen in Frage.

 

Schweizer Umsetzungsverordnung zur OECD-Mindestbesteuerung

Auf technischer Ebene wird, um den Entscheid der Schweizer Stimmbevölkerung umzusetzen, eine Übergangsverordnung ausgearbeitet. Internationale Verzögerungen ausgeschlossen soll diese per 1.1.2024 in der ganzen Schweiz Anwendung finden. Die Verordnung wird später im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens durch ein Bundesgesetz ersetzt.

Im August 2022 hat der Bundesrat den ersten Teil des Verordnungsentwurfs präsentiert. Dieser beschränkt sich auf zwei Bereiche. Um Differenzen der Schweizer Umsetzung der GloBE-Regeln auszuschliessen, enthält die Verordnung einen direkten Verweis auf die Säule 2-Modellregeln der OECD (inkl. Kommentar und Administrative Guidance). Weiter wird im Verordnungsentwurf die verursachergerechte Verteilung der Ergänzungssteuereinnahmen zwischen den Kantonen geregelt. Die Steuereinnahmen aus der Schweizer Ergänzungssteuer sollen jenen Kantonen zugewiesen werden, deren Unternehmen/Geschäftseinheiten die Ergänzungssteuer bezahlt haben. SwissHoldings hatte zum Verordnungsentwurf folgende Stellungnahme eingereicht.

Am 24. Mai 2023 hat der Bundesrat den zweiten Teil des Verordnungsentwurfs präsentiert (VO-Entwurf 2). Der Vernehmlassungsentwurf regelt Verfahrensfragen (One-Stop-Shop durch Leadkanton, normales gemischtes Veranlagungsverfahren inkl. Steuererklärung, rein digitales Veranlagungsverfahren, Rechtsmittel, Strafbestimmungen und -verfahren). Die Vernehmlassung dauert bis am 14. September 2023. SwissHoldings wird sich selbstverständlich am Vernehmlassungsverfahren beteiligen. Kritisch betrachte SwissHoldings insbesondere die folgenden Aspekte des Entwurfs:

  • Anstelle Solidarhaftung primäre Haftung der Muttergesellschaft und subsidiäre Haftung der restlichen Schweizer Gesellschaften (Art. 6)
  • Anpassung ALBA-Verordnung zwecks Nutzung des CbCR Safe Harbour auch durch kleinere Schweizer Konzerne mit weniger als CHF 900 Mio. Umsatz (Art. 10)
  • Wahlrechte der Unternehmensgruppen (Art. 20)
  • Zurechnung der Ergänzungssteuer auf die einzelnen Geschäftseinheiten (Art. 22)
  • Inkrafttreten der UTPR – der Bundesrat sollte diesen Entscheid erst später, nach Massgabe der internationalen Entwicklungen fällen (Art. 39)

 


Weiterführende Dokumente
14. September 2023
Stellungnahme zum Entwurf der “Mindestbesteuerungsverordnung, MindStV”


1. September 2023
Stellungnahme zur Konsultation der OECD zu den ‘Draft Model Rules for Tax Base Determinations related to Amount B under Pillar One’


3. Februar 2023
Joint consultation response on compliance and tax certainty aspects of global minimum tax


25. Januar 2023
SwissHoldings comments on OECD public consultation document: Pillar One – Amount B


16. Dezember 2022
OECD-Steuermillionen sollen in der Schweiz bleiben


14. November 2022
Stellungnahme zur Verordnung des Bundesrats über die Mindestbesteuerung grosser Unternehmensgruppen


26. Oktober 2022
WAK-N will 50/50-Verteilung vom Rohertrag der Ergänzungssteuer


28. September 2022
Ständerat stimmt OECD-Mindestbesteuerungsvorlage zu


26. August 2022
OECD-Digitalbesteuerungsprojekt: WAK-S folgt weitestgehend dem Bundesratsvorschlag


23. Juni 2022
OECD-Digitalbesteuerungsprojekt: Botschaft veröffentlicht


11. April 2022
SwissHoldings nimmt Stellung zum Bundesbeschluss zur Umsetzung des OECD/G20-Projekts zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft


11. April 2022
Vernehmlassungsantwort zur Umsetzung des OECD/G20-Projekts zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft


4. März 2022
SwissHoldings comments on public consultation document: Pillar One – Amount A: Draft Model Rules for Tax Base Determinations


25. Januar 2022
2022: Steuerpolitische Weichen richtig stellen


13. Januar 2022
SwissHoldings begrüsst Umsetzungsplan zum OECD-Digitalbesteuerungsprojekt


6. September 2021
OECD-Digitalbesteuerung – Unternehmen diskutieren mit Verwaltung


16. Februar 2021
Das OECD-Digitalbesteuerungsprojekt könnte scheitern – mit potentiell negativen Folgen für die Schweiz


2. Februar 2021
Steuerpolitische Prioritäten nach Corona – Fokus auf Wirtschaftswachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Steuereinnahmen


14. Dezember 2020
Public Consultation on Reports on the Pillar One and Pillar Two Blueprints – Joint comments by economiesuisse and SwissHoldings


10. Dezember 2019
OECD/G20-Projekt zur «Besteuerung der digitalisierten Wirtschaft» – neuste Entwicklungen und Anliegen von SwissHoldings


2. Dezember 2019
Public Consultation on the Global Anti-Base Erosion Proposal (“GloBE”) under Pillar Two Joint comments by economiesuisse and SwissHoldings


12. November 2019
Public Consultation on the Secretariat Proposal for a “Unified Approach” under Pillar One – Joint comments by economiesuisse and SwissHoldings


7. November 2019
Globale Umverteilung der Unternehmensgewinne gefährdet Schweizer Erfolgsfaktoren


1. Juli 2019
Heute Durchgeführte Generalversammlung Von SwissHoldings Stand Im Zeichen Des OECD/G20 Projekts Zur Besteuerung Der Digitalisierten Wirtschaft


9. April 2019
«Besteuerung der digitalisierten Wirtschaft» – ein Projekt zur globalen Neuverteilung der Unternehmenssteuereinnahmen


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