Der Ständerat befasste sich heute als Erstrat mit der OECD-Steuerreform und beriet diese zu Ende. Dabei stimmte er auch der vom Bundesrat vorgeschlagenen 75/25-Verteilung vom Rohertrag der Ergänzungssteuer zu. Mit seinen heutigen Beschlüssen folgt die kleine Kammer weitestgehend der vom Bundesrat vorgeschlagenen Botschaft. SwissHoldings begrüsst den aktuellen Beratungsverlauf klar.
Die Vorlage zur Umsetzung des zwei Säulen umfassenden OECD/G20-Projekts zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft (Bundesbeschluss über eine besondere Besteuerung grosser Unternehmensgruppen) ist für unsere Unternehmen von grösster Wichtigkeit. SwissHoldings begleitet die parlamentarische Beratung des Geschäfts deshalb inhaltlich eng. Die bundesrätliche Vorlage war in der bisherigen parlamentarischen Beratung unbestritten. Sie muss von den eidgenössischen Räten noch dieses Jahr fertig beraten werden, damit die Schweiz die zweite Säule des OECD/G20-Projekts (Mindestbesteuerung) gleichzeitig mit den allermeisten anderen Staaten des rund 140 Staaten umfassenden Inclusive Framework auf den 1. Januar 2024 einführen kann. Eine verspätete Einführung hätte zur Folge, dass Schweizer Unternehmen ihre teilweise substanziellen Ergänzungssteuerzahlungen nicht in der Schweiz, sondern in ausländischen Staaten entrichten müssten.
Die vorberatende Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) stimmte der Vorlage am 25. August 2022 in der Gesamtabstimmung mit 12 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung klar zu. Ebenfalls beschloss sie mit 9 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen, dass der Rohertrag der Ergänzungssteuer zu 75 Prozent verursachergerecht jenen Kantonen zukommen soll, deren Geschäftseinheiten für die Ergänzungssteuerzahlungen verantwortlich sind. 25 Prozent sollen gemäss der bundesrätlichen Botschaft dem Bund zufliessen. Diese 75/25-Verteilung ist ein Kompromiss der Kantone (FDK) und wird von SwissHoldings mitgetragen, obschon prinzipiell eine Zuteilung von 100 Prozent an die Kantone wünschenswert und sachgerecht gewesen wäre.
Der Ständerat nahm an der Version der WAK-S heute keine materiellen Änderungen mehr vor, stimmte der 75/25-Verteilung mit 30 zu 8 Stimmen bei 5 Enthaltungen klar zu und nahm die Vorlage in der Gesamtabstimmung schliesslich einstimmig (bei 1 Enthaltung) an.
Fertigberatung der Vorlage noch dieses Jahr, Inkrafttreten 2024
Die Vorlage geht nun an den Nationalrat, wo sie bereits am 24. Oktober von der WAK-N vorberaten wird. Die anschliessende Lesung im Nationalrat sowie die allfällige Differenzbereinigung ist für die Wintersession (28. Nov. – 26. Dez.) vorgesehen. Nur wenn die parlamentarische Beratung bereits in diesem Jahr abgeschlossen wird, kann die obligatorische Volksabstimmung zur Anpassung der Bundesverfassung im Juni 2023 stattfinden und die Umsetzung der OECD-Mindestbesteuerung durch die Schweiz auf den 1. Januar 2024 erfolgen.
Wichtiges Festhalten am Bundesanteil von 25 Prozent bei den Ergänzungssteuern
Wie bereits erwähnt, begrüsst SwissHoldings den Entscheid des Ständerats, die Verteilung des Rohertrags der Ergänzungssteuer wie vom Bundesrat vorgeschlagen bei 75 zu 25 zu belassen. Sachlich richtig wäre sogar eine verursachergerechte Zuteilung von 100 Prozent an die Kantone. Technisch sind Schweizer Ergänzungssteuern nämlich ausschliesslich den jeweiligen Kantonen zustehende Gewinn- und Kapitalsteuern, welche von diesen zur Sicherung ihrer Standortattraktivität aktuell nicht erhoben werden. Sollte das Parlament den Bundesanteil an den Ergänzungssteuern auf mehr als 25 Prozent festlegen und damit den Kantonen weitere Mittel entziehen, könnten die betroffenen Kantone deshalb die aktuell nicht erhobenen Gewinn- und Kapitalsteuern künftig auch einfach selbst erheben. Folge hiervon wäre, dass der Bund von diesen Kantonen gar keine Ergänzungssteuern mehr erhalten würde. Der Nationalrat tut also gut daran, den 75/25-Kompromiss des Ständerats und der Kantone (FDK) zu respektieren.
Weitere Informationen zum OECD-Digitalbesteuerungsprojekt finden Sie im SwissHoldings Dossier OECD-Digitalbesteuerungsprojekt.
Für Auskünfte:
Dr. Gabriel Rumo │ Direktor │ 079 712 20 20
Martin Hess │ Leiter Steuern, Mitglied der Geschäftsleitung │ 078 805 04 95
Pascal Nussbaum │ Leiter Kommunikation & Public Affairs │ 079 798 52 40