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An seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat beschlossen, eine neue Verordnung zu erlassen und diese umgehend in Kraft zu setzen. Die heute vorgestellte Verordnung sieht eine Anerkennungspflicht für ausländische Handelsplätze vor, die Schweizer Aktien zum Handel zulassen. SwissHoldings bedauert, dass die Massnahme durch die bisherige Nicht-Anerkennung der Börsenäquivalenz seitens der EU-Kommission überhaupt erst notwendig geworden ist, unterstützt sie jedoch klar, da sie zum Schutz des Schweizer Wirtschaftsstandorts beiträgt.

Aufgrund des neuen «Anerkennungsregimes» würde die FINMA die Anerkennung nur erteilen, wenn das Land, in dem sich der ausländische Handelsplatz befindet, Wertpapierfirmen in diesem Land keine erheblichen Einschränkungen auferlegt, Schweizer Aktien in der Schweiz zu handeln. Ohne FINMA-Anerkennung dürften diese Handelsplätze mit Wirkung ab 1. Januar 2019 keinen Handel mit Schweizer Aktien mehr anbieten.

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