SwissHoldings hat Verständnis für das Ziel sowohl der Volksinitiative «Stop der Hochpreisinsel – für faire Preise» (im Folgenden Volksinitiative) als auch des indirekten Gegenvorschlags des Bundesrates, die im Vergleich zum EU-Ausland hohen Konsumentenpreise in der Schweiz zu senken. Der indirekte Gegenvorschlag ist nach Ansicht von SwissHoldings indessen ungeeignet, dem Phänomen der „Hochpreisinsel Schweiz“ wirksam Einhalt zu gebieten. Insbesondere lassen sich die Gründe für die „Hochpreisinsel Schweiz“ in keiner Weise auf kartellrechtsrelevantes Verhalten zurückführen. Die eigentlichen Gründe für die “Hochpreisinsel Schweiz” liegen ausschliesslich jenseits der Regelungsbereiche des Kartellrechts (staatliche Handelshemmnisse, Schweizer Löhne und Mieten, Zölle), SwissHoldings möchte im Folgenden seine wesentlichen Einwände gegen den indirekten Gegenvorschlag darlegen. Diese Vorbehalte gelten gleichermassen für die Volksinitiative.

 

Stellungnahme im Wortlaut (PDF)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert