SwissHoldings hat sich an ihrer gestrigen verbandsinternen Tagung zusammen mit ihren Mitgliedern eingängig mit den aktuellen Entwicklungen im Bereich der OECD-Mindestbesteuerung auseinandergesetzt. Mit dieser neuen Regulierung, welche das Schweizer Stimmvolk im Juni angenommen hat, wird Neuland betreten. Die Unternehmen sind als Betroffene mehr denn je gut beraten, sich mit dem Thema frühzeitig zu beschäftigen und mögliche Auswirkungen zu eruieren. Der Verband unterstützt seine Mitglieder in diesem Prozess durch die Förderung des Erfahrungsaustauschs – auch zu «Best Practice»-Ansätzen.
Das Schweizer Stimmvolk hat im Juni 2023 das Projekt der OECD-Mindestbesteuerung für die Schweiz angenommen. Die Umsetzung dieser neuen Regeln erfolgt vorübergehend über eine bundesrätliche Verordnung. Diese Mindestbesteuerungsverordnung (MindStV), welche sich vollumfänglich an die Mustervorschriften von OECD/G20 hält, könnte bereits auf den 1. Januar 2024 in Kraft treten. Aus Sicht von Peter Burkhalter, Leiter Accounting bei Swisscom und Co-Leiter der Fachgruppe «Rechnungslegung» des Verbandes, ist es zentral, dass sich die Mitglieder intensiv mit den neuen Regeln auseinandersetzen. Denn diese sind hoch komplex und in ihrer technischen Anwendung herausfordernd. Zudem bleibt den Unternehmen nur noch wenig Zeit für deren effektive Umsetzung.
Zentrale Bedeutung einer engen Zusammenarbeit über die einzelnen Unternehmensbereiche hinaus
Am Event wurden zahlreiche sich stellende Herausforderungen sowohl auf strategischer Ebene wie auch in Bezug auf die konkrete Umsetzung der Massnahmen beleuchtet. Experten der SwissHoldings Mitglieder COFRA-Holding, Roche, Sulzer und Swisscom haben ihre Einschätzungen diesbezüglich durch eigene Impulsbeiträge in die Tagung eingebracht. Ergänzt wurden diese Praxisberichte durch die Sicht der externen Prüfgesellschaften KPMG und PwC. Im Rahmen dieser Berichte wurde schnell klar, dass um die Compliance mit den künftigen Dokumentations- und Deklarationspflichten sicherzustellen, eine enge Zusammenarbeit der Steuer- und Finanzabteilung sowie von Controlling und IT benötigt wird.
Für die Erfüllung der neuen Regelung müssen weit mehr Informationen erfasst werden, als dass bisher für die Konzernrechnung Finanzdaten erhoben werden. Es sind neue Prozesse und umfassende Anpassungen der Reportingsysteme im Konzernrechnungswesen notwendig, um die geforderten Datenpunkte vollständig und verlässlich ermitteln und zur Verfügung stellen zu können.
Der Anlass hat auch gezeigt, dass viele Anwendungsfragen noch ungeklärt sind.
SwissHoldings fördert den Erfahrungsaustausch unter den Mitgliedern
Der Erfahrungsaustausch unter Mitgliedern ist SwissHoldings ein wichtiges Anliegen. Durch regelmässig durchgeführte Workshops und Tagungen soll den Mitgliedern eine Plattform für den fachlichen Austausch sowie den Aufbau eines eigenen Netzwerkes unter «Peers» zur Verfügung gestellt werden. Die jeweiligen Gruppen sind nach den drei Themengebieten des Verbandes «Steuern», «Recht» und «Wirtschaft» organisiert.
Kontakt
Peter Burkhalter | Co-Leiter der SwissHoldings Fachgruppe «Rechnungslegung und Berichterstattung», Head Accounting Swisscom│+41 (0)58 221 62 44
Denise Laufer | Mitglied der Geschäftsleitung SwissHoldings | +41 (0)31 356 68 60
Martin Hess | Mitglied der Geschäftsleitung SwissHoldings | +41 (0)31 356 68 61