Die politische Debatte wird aktuell von den Auswirkungen der Corona-Pandemie bzw. von den zu deren Eindämmung ergriffenen Massnahmen dominiert. Dieser Fokus ist richtig. Dennoch muss die Schweiz den Blick bereits heute wieder nach vorne richten. Steuerreformen, die unseren Wirtschafsstandort stärken, haben angesichts der konjunkturellen Lage und der Schuldensituation noch einmal an Bedeutung und Dringlichkeit gewonnen.
Das Eidgenössische Finanzdepartement veröffentlichte heute seinen Expertenbericht zum Steuerstandort Schweiz. Der Bericht beinhaltet eine Gesamtschau von Reformen, die positive volkswirtschaftliche Impulse bewirken und geeignet sind, mittel- bis längerfristig die Wohlfahrt der Schweiz zu steigern. Angesichts der angespannten wirtschaftlichen und finanzpolitischen Lage erscheint es umso dringender, die steuerpolitische Debatte auf Massnahmen zu konzentrieren, die ein günstiges Kosten-Nutzen-Verhältnis aufweisen und die Schweiz als attraktiven Investitionsstandort stärken. Insbesondere wird empfohlen, die Verrechnungssteuer zu reformieren, den Beteiligungsabzug zu optimieren sowie den Abbau von Transaktionssteuern (z.B. Emissionsabgabe) an die Hand zu nehmen. SwissHoldings unterstützt zahlreiche Massnahmen klar.
Notwendige Verbesserungen des Steuersystems
Die Expertengruppe empfiehlt, die Verrechnungssteuer zu reformieren, wodurch der Fremdkapitalmarkt der Schweiz und der Schweizer Konzerne gestärkt würde. Ebenfalls im Rahmen der VST-Reform sollte auch der Beteiligungsabzug für Fremdfinanzierungsaktivitäten angepasst werden. Die VST-Reform inkl. Optimierung des Beteiligungsabzugs stellen für unseren Wirtschaftsstandort eine Chance dar, international an Attraktivität zuzulegen. SwissHoldings misst diesem Projekt deshalb klar Priorität bei. Zuschüsse, die der Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs und dem Erhalt von Arbeitsplätzen dienen, sollten nicht unnötig besteuert werden. Die Abschaffung der Emissionsabgabe ist aktuell im Ständerat sistiert (vgl. Editorial Emissionsabgabe). SwissHoldings erhofft sich, dass der Bericht einen neuen Impuls auslöst und das Geschäft deblockiert wird. Zur Absorbierung der Corona-bedingten Verluste helfen nur Eigenkapitalzuschüsse, die aktuell, soweit die Freigrenze von einer Million Franken überschritten ist, einer Steuer von einem Prozent unterliegen.
Vorausschauendes Planen für die Zeit nach Corona
Die Schweiz konzentrierte sich im vergangenen Jahr bisher darauf, die Bevölkerung vor dem Corona-Virus zu schützen und die negativen wirtschaftlichen Effekte aufgrund von Lockdowns etc. abzufedern. Diese Prioritätensetzung ist zweifelslos richtig. Dennoch müssen bereits heute die Weichen für einen zukünftigen Schuldenabbau gestellt werden. Steuerreformen, die unseren Wirtschaftsstandort stärken und ein günstiges Kosten-Nutzen-Verhältnis aufweisen, werden hierfür einen wichtigen Beitrag leisten (vgl. Editorial Steuerstandort). Die im Bericht der Expertengruppe empfohlenen Massnahmen sind daher wichtige Schritte, um dieses Ziel zu erreichen.
Weitere Informationen zur Verrechnungssteuer finden Sie im SwissHoldings Dossier Verrechnungssteuerreform.
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