Der Ständerat hat am 19. Dezember 2019 ein weiteres klares Signal an die EU gesandt, dass die Schweiz die überfällige Datenschutzrevision mit der Anhebung des Standards auf europäisches Datenschutzniveau bald zum Abschluss bringen will. Dafür sorgt auch die am 21. November 2019 formell erfolgte und damit gegen aussen sichtbare Unterzeichnung der modernisierten Datenschutzkonvention des Europarates, zu deren Genehmigung der Bundesrat am 6. Dezember 2019 die Botschaft an das Parlament gesandt hat. Inhaltlich wird am Entscheid des Ständerats insbesondere begrüsst, dass er den noch von seiner vorberatenden Kommission vorgeschlagenen Systemwechsel, der für jede Weitergabe an Dritte grundsätzlich eine Zustimmung verlangt hätte, verworfen hat. In der Differenzbereinigung in der Frühlingssession wird nun vor allem noch die Regelung des Profiling zu reden geben.

 

SwissHoldings hat in diesem Zusammenhang auch das erstmals im Juni 2019 veröffentlichte Faktenpapier «Fragen & Antworten zur modernisierten Datenschutzkonvention 108 des Europarats und zur EU-Datenschutzäquivalenz» erneut nachgeführt und in der «Ausgabe 2019-12.1, 20.12.2019» veröffentlicht.

Das Dokument ist abrufbar unter: https://swissholdings.ch/dossier-datenschutzrevision.

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