Editorials, Kapitalmarktrecht

Der Bundesrat gab 2022 die Revision des Finanzmarktinfrastrukturgesetzes in Auftrag mit dem Ziel, Transparenz und Rechtssicherheit zu stärken. Dies ist grundsätzlich zu begrüssen. Aktuelle Entwicklungen deuten jedoch darauf hin, dass die Selbstregulierung als grundlegende Säule in Frage gestellt wird. Die Mitgliedsunternehmen von SwissHoldings sind als bedeutende Emittenten davon direkt betroffen und sprechen sich klar für den Erhalt der Selbstregulierung aus. Diese hat sich in vergangenen Jahren bewährt und trägt wesentlich zur Stabilität und Verlässlichkeit des Schweizer Finanzplatzes bei.

Das Finanzmarktinfrastrukturgesetz (FinfraG) wurde hauptsächlich wegen der Finanzkrise von 2008 verabschiedet und regelt grundlegende Fragen des Wertpapierhandels sowie die Pflichten der Finanzmarktteilnehmenden. Das 2016 in Kraft getretene Gesetz wurde nun einer geplanten Überprüfung unterzogen. Diese ergab, dass sich das FinfraG zwar mehrheitlich bewährt hat, jedoch wurden auch mehrere Bereiche identifiziert, in denen Handlungsbedarf besteht.

Kein Handlungsbedarf bei der Selbstregulierung

Einer der Bereiche, der nun zur Diskussion steht, ist die bewährte Selbstregulierung der Schweizer Börse. Das FinfraG sieht aktuell vor, dass der hiesige Finanzplatz bzw. die Börse ihre Spielregeln selbst aufstellt sowie eine unabhängige Regulierungs- und Kontrollorganisation betreibt, welche die Einhaltung dieser kontrolliert. Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) muss diese Spielregeln allerdings vorderhand genehmigen. Nun wird in Betracht gezogen, diese Regulierungskompetenz zur FINMA zu verschieben – zum Nachteil des Schweizer Wirtschaftsstandorts.

Selbstregulierung schafft Wettbewerbsvorteil

Die Selbstregulierung stellt für den Wirtschaftsstandort Schweiz einen zentralen Wettbewerbsvorteil dar und ermöglicht eine effiziente und praxisnahe Regulierung. Denn sie basiert auf dem Fachwissen und der Expertise der Branche. Zudem kann sie dynamisch auf neue Entwicklungen und Herausforderungen reagieren.

Sie steigert die Attraktivität der Schweizer Börse im Vergleich zur Konkurrenz. Dieser Wettbewerbsvorteil würde mit einer Zentralisierung der Kontroll- und Regulierungsinstanzen ohne Not verspielt werden. Eine Verlagerung von Regulierungskompetenzen auf staatliche Behörden würde nicht nur zu einem Verlust an Flexibilität führen, sondern auch zu einer Verschlechterung der Qualität der Regulierung und dadurch erheblichen Mehraufwand für Compliance-Abteilungen führen.

An Bewährtem festhalten

Mit der Revision des FinfraG ergibt sich die Chance, um an den richtigen Stellen transparente und wirksame Regeln aufzustellen sowie auf diesem Weg die Selbstregulierung als Grundpfeiler des schweizerischen Kapitalmarktrechts zu festigen. Vorderstes Ziel sollte es bleiben, künftige Finanzkrisen zu verhindern. Das bisherige System bestehend aus Selbstregulierung mit unabhängiger Kontrollinstanz hat sich bewährt und zu Stabilität sowie Vertrauenswürdigkeit der Börse beigetragen. SwissHoldings lehnt deshalb sowohl die Abschaffung oder Reduktion der Selbstregulierung sowie auch eine Kompetenz der FINMA im Bereich der nicht-regulierten Unternehmen strikt ab. Vor diesem Hintergrund plädiert der Verband nachdrücklich für die Stärkung der Rolle der Selbstregulierung im Rahmen des FinfraG, damit der Schweizer Finanzplatz ein verlässlicher und attraktiver Ort für den Wertpapierhandel bleibt.

Kontakt
Dr. Gabriel Rumo | Direktor und Recht | +41 (0)79 712 20 20
Silvan Zemp | Fachreferent Recht | +41 (0)31 356 68 67

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