Heute hat der Nationalrat über die Vorlage «Umsetzung der Empfehlungen des Globalen Forums über Transparenz und Informationsaustausch für Steuerzwecke» beraten. SwissHoldings begrüsst, dass die grosse Kammer – abweichend von der Empfehlung ihrer vorberatenden Kommission – auf eine unnötige zusätzliche Regulierung betreffend den Inhaberaktien für Gesellschaften mit börsenkotierten Gesellschaften verzichtete.

In der betreffenden Vorlage (18.082) geht es um die Umsetzung der Empfehlungen des Global Forum on Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes (Global Forum). Das Global Forum beurteilt mittels Länderüberprüfungen (Peer-Reviews), wie der internationale Standard zum Informationsaustausch auf Anfrage in den einzelnen Staaten Anwendung findet. SwissHoldings erachtet es als äusserst wichtig, dass die Schweiz durch das Global Forum nicht ungenügend benotet wird, wenngleich auch keine Bestnote erzielt werden muss. Im Zentrum des heute vom Nationalrat beratenen Geschäfts stehen Regulierungsmassnahmen, welche die Inhaberaktien von nicht börsenkotierten Gesellschaften betreffen. Die Mehrheit der vorberatenden Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) wollte aber zusätzlich zu den Inhaberaktien von nicht börsenkotierten Gesellschaften – und über die Empfehlungen des Global Forums hinausgehend – auch diejenigen von börsenkotierten Gesellschaften regulieren.

Begrüssenswerter Entscheid des Nationalrats betreffend börsenkotierte Gesellschaften

Wäre der Nationalrat diesem Vorschlag der WAK-N gefolgt, hätte dieser zur Folge gehabt, dass künftig keine börsenkotierte Gesellschaften mit Inhaberaktien mehr hätten gegründet werden dürfen. Es hätte sich um eine Regulierungsmassnahme ohne Nutzen gehandelt, die vom Global Forum nicht verlangt worden ist (s. hierzu unsere Empfehlungen vom 11. März 2019). Abweichend vom Mehrheitsantrag der WAK-N hat der Nationalrat heute stattdessen den Einzelantrag Schneeberger angenommen. Dieser bewirkt, dass auch zukünftig börsenkotierte Gesellschaften mit Inhaberaktien gegründet werden können. Diese Abweichung wird von SwissHoldings klar begrüsst.

In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage mit 90 zu 60 Stimmen bei 27 Enthaltungen angenommen. Damit geht sie an den Ständerat. Dieser wird noch notwendige und wirtschaftsverträgliche Änderungen vornehmen müssen, die eine genügende Benotung ermöglichen.

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