Die Rechtskommission wird an ihrer nächsten Sitzung Ende Juni den indirekten Gegenentwurf zur Volksinitiative „Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt“ beraten. Nach der Vorlage sollen Schweizer Unternehmen für ihre Niederlassungen oder anderweitig «kontrollierte Unternehmen» überall auf der Welt direkt haftbar gemacht werden. Damit sollen sich Schweizer Handelsgerichte künftig mit komplexen Sachverhalten auf der ganzen Welt auseinandersetzen und diese beurteilen. Vorgesehen ist zudem eine Sorgfaltsprüfungspflicht für die Befolgung internationaler Bestimmungen bezüglich der gesamten weltweiten Lieferantenkette von Schweizer Unternehmen (d.h. bis hin zum letzten Zulieferer).