Martin Hess
Leiter Steuern
SwissHoldings
Die Vorlage zur Umsetzung der OECD-Mindestbesteuerung steht am 18. Juni 2023 zur Abstimmung. In vielen Kantonen führt sie dazu, dass die Steuersätze für betroffene Unternehmen erhöht werden. SwissHoldings und seine Mitgliedunternehmen setzen sich für ein JA ein. Wieso aber möchten Sie die Umsetzung der OECD-Mindeststeuer in der Schweiz, wenn es für sie zukünftig teurer wird? Klar ist: Betroffene Unternehmen werden ab 2024 weltweit mindestens 15 Prozent Steuern bezahlen. Eine Umsetzung in der Schweiz bringt dabei für sie verschiedene Vorteile.
Die OECD-Mindestbesteuerung sieht vor, dass international tätige Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 750 Millionen Euro fortan zu einem Gewinnsteuersatz von 15 Prozent oder höher besteuert werden. In vielen Schweizer Kantonen liegt der Steuersatz leicht darunter. Daher soll die Mindeststeuer in der Schweiz über eine Ergänzungssteuer zu den 15 Prozent umgesetzt werden. Hier ansässige international tätige Unternehmen möchten diese Ergänzungssteuer in der Schweiz bezahlen – genauer gesagt in ihren Kantonen, wo sie von einem attraktiven Geschäftsumfeld profitieren.
Rechtzeitige Umsetzung für einen attraktiven Standort
Tiefe Steuern waren traditionell ein wichtiger Grund dafür, dass Unternehmen ihre Geschäftstätigkeiten in der Schweiz ausüben und sie ihre Gewinne hier versteuern. Steuern werden mit der internationalen Harmonisierung jedoch im Standortwettbewerb zwischen verschiedenen Ländern an Bedeutung verlieren. Als Konsequenz wird sich der Standortwettbewerb wandeln. Andere Standortfaktoren werden wichtiger. Mit einem Ja stehen den Kantonen die Mittel zur Verfügung, um sich auch in diesem neuen Umfeld erfolgreich zu positionieren. Darüber hinaus wird mit einem Ja rechtzeitig Rechtssicherheit für die Unternehmen in der Schweiz geschaffen und damit im Resultat ein weiterer wichtiger Standortfaktor erfüllt. Dieser schafft die Voraussetzungen für Unternehmen, langfristige Investitionen hier zu tätigen, ohne sich dabei mit einer hohen Unsicherheit konfrontiert zu sehen.
Administrativ Aufwände und Risiken minimieren
Die Umsetzung der Mindestbesteuerung in der Schweiz bringt für betroffene Unternehmen weitere Vorteile. So können bei der sehr komplexen Einführung der neuen Prozesse zusätzliche administrative Aufwände vermieden werden, wenn alles in der Schweiz zusammenfliesst und bezahlt wird. Alternativ müsste jedes Unternehmen Steuerverfahren in mehreren Staaten durchlaufen, die notwendigen Daten individuell aufbereiten und zur Verfügung stellen. Das ist aufwändig und kostet viel – das ist zwar machbar, aber unnötig. Dabei bestünde zudem das Risiko von Doppelbesteuerungen. Es kann nämlich nicht davon ausgegangen werden, dass sich verschiedene Staaten in allen Details einig sind. Es besteht das Risiko, dass Unternehmen mit doppelten Forderungen konfrontiert werden. Das gilt es zu verhindern.
Ein JA ist eine Win-Win-Situation
Der von Bundesrat und Parlament vorgeschlagene und von den Kantonen unterstützte Kompromiss ist eine gute Lösung zur Einführung der Mindestbesteuerung in der Schweiz. Für Unternehmen bietet er eine administrativ sinnvolle Umsetzung und Rechtssicherheit. Für die Schweiz bedeutet er in erster Linie zusätzliche Steuereinnahmen. Diese können dann in einem nächsten Schritt in unser Land investiert werden, was schlussendlich allen zugutekommt.