SwissHoldings stellt sich nicht gegen den Erlass einer Schiedsordnung und entsprechend auch nicht gegen die dadurch notwendig gewordenen Änderungen an der Verfahrensordnung (VO) sowie am Reglement über die Beschwerdeinstanz (RBI). Namentlich betreffend die folgenden Artikel sieht der Verband jedoch Änderungsbedarf, da es wichtig ist, dass die Ungleichbehandlung bezüglich Veröffentlichung der Untersuchungseröffnung, Sanktionsentscheide und Beschwerdeentscheide zwischen Emittenten (Listing & Enforcement) und Teilnehmenden (Surveillance & Enforcement) eliminiert wird und dass die Eröffnung einer Untersuchung, die regelmässig einer Vorverurteilung gleich kommt, überdacht wird.

 

Stellungnahme im Wortlaut (PDF)

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