Editorials

Die OECD hat es nicht geschafft, rechtzeitig klare und umsetzbare Vorgaben zu erarbeiten und sich auf diese zu einigen. Während nun Sonderspielregeln für Staaten (bspw. USA) erlassen werden, warten aus diesem Grund 3/4 der 140 Staaten, die sich ursprünglich im Oktober 2021 zur Einführung der OECD-Mindestbesteuerung bekannt haben, mit der Einführung ab. Eine Inkraftsetzung ist bei diesen Staaten, wenn überhaupt, frühstens Anfang 2025 geplant. Staaten, welche die OECD-Mindestbesteuerung bereits 2024 einführen, werden bestraft. Ob die Einführung der Mindestbesteuerung nun zum Nachteil der Schweiz bereits 2024 oder wie bei den meisten anderen Staaten verzögert eingeführt wird, hält die Unternehmen nicht davon ab, sich frühzeitig auf das technisch äusserst anspruchsvolle Regelwerk vorzubereiten.

Das Schweizer Stimmvolk hat im Juni 2023 die Grundlage für die mögliche Einführung der OECD-Mindestbesteuerung durch die Schweiz angenommen. Die Umsetzung der neuen Steuer würde vorübergehend über eine bundesrätliche Verordnung erfolgen. Die sogenannte Mindestbesteuerungsverordnung (MindStV), richtet sich nach den Musterregeln von OECD/G20 und könnte bereits auf den 1. Januar 2024 in Kraft treten.

Einen Monat nach der Abstimmung hat die OECD unter anderem auf Druck der USA entscheidende Mechanismen der Mindestbesteuerung grundlegend angepasst respektive diese vorübergehend praktisch ausgehebelt. Denn am 17. Juli 2023 hat die OECD den sogenannte «Transitional UTPR Safe Harbour» beschlossen. Dieser beseitigt vorübergehend (bis 2026) den Druck auf Staaten die Mindestbesteuerung einzuführen. Aber damit nicht genug: Staaten, welche die Mindestbesteuerung 2024 einführen, schaden nun plötzlich ihrer wirtschaftlichen Attraktivität und benachteiligen ihre Konzerne im Wettbewerb mit Grossunternehmen nicht-implementierender Staaten. Deshalb haben nach dem Entscheid von Mitte Juli 2023 fast keine Staaten mehr beschlossen, die OECD-Mindestbesteuerung 2024 einzuführen. Ausnahmen bilden unter anderem die EU-Staaten, welche gemäss der EU-Richtlinie vom Dezember 2022 auf Anfang 2024 implementieren müssten. Doch auch in den EU-Staaten werden, wie in den anderen Staaten auch, Stimmen gegen die wirtschaftliche Benachteiligung immer lauter. Dies auch vor dem Hintergrund, dass aktuell verschiedene Staaten versuchen, den «Transitional UTPR Safe Harbour» als permanente Regel auszugestalten.

Die Schweiz sollte zuwarten bis weitere der wirtschaftlich bedeutenden Staaten die Mindestbesteuerung ebenfalls umsetzen und Staaten, die umsetzen, keine wirtschaftlichen Nachteile gegenüber nicht-implementierenden Staaten haben. Es braucht gleich lange Spiesse. Mit den neuen Übergangsregelungen werden Staaten von den OECD-Regeln verschont, welche auf dem Papier einen nationalen gesetzlichen Steuersatz von mindestens 20% aufweisen. Diese können dann aber mit gezielten Abzügen den effektiven Steuersatz für ihre Unternehmen auf weit unter 15% (teilweise sogar auf unter 11%) senken, ohne dass andere Staaten dagegen vorgehen können. Schafft es die OECD nicht eine Einigung unter den Staaten zu erzielen, welche diese Missstände behebt, dürften auch künftig viele Staaten auf eine Umsetzung verzichten. Die Schweiz muss deshalb bestrebt sein, einen fairen internationalen Wettbewerb für die Schweizer Unternehmen zu gewährleisten, der mit gleich langen Spiessen ausgetragen wird.


SwissHoldings Mitglieder und Big 4 stellen sich den Herausforderungen der Umsetzung der OECD-Mindestbesteuerung

Abbildung: Vertreterinnen und Vertreter der SwissHoldings Mitgliedsunternehmen tauschen sich mit den Experten der vier grössten Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften aus.

Um auf die äusserst anspruchsvollen Regeln vorbereitet zu sein, trafen sich die SwissHoldings-Mitglieder am Montag, 27. November, um sich eingehend mit den technischen Anforderungen und aktuellen Entwicklungen im Bereich der OECD-Mindestbesteuerung zu befassen. Die Unternehmen müssen für die Umsetzung bereit sein und arbeiten hart daran, die OECD-Regeln zu verstehen und umzusetzen. Dies ist keine leichte Aufgabe, da einen Monat vor der geplanten Einführung noch zahlreiche OECD-Umsetzungsregeln fehlen und entscheidende Vorgaben wohl erst 2024 veröffentlicht werden. Deshalb haben sich die SwissHoldings-Mitglieder am verbandsinternen SwissHoldings-Anlass mit den Big 4 (Deloitte, EY, KPMG und PwC) zusammengetan um gemeinsam diese wichtigen Umsetzungsfragen und Herausforderungen anzugehen. Durch den Erfahrungsaustausch unterstützt der Verband seine Mitglieder in diesem Prozess und fördert Best-Practice-Ansätze. Der Austausch von Steuer- und Rechnungslegungsexperten wurde von den Gruppenleitern der Pillar 2 Implementation Group geleitet, die die zentrale Bedeutung eines intensiven Dialogs betonten.

Wir danken an dieser Stelle den Gruppenleitern:

  • Davide De Biase, VP Tax,Tecan
  • Gareth Lewis Head of Tax Strategy, Policy & Reporting, Holcim
  • René Bütler, International Tax Counsel, Schindler
  • Eric Kilchoer, Financial Consolidation Specialist, Nestlé

Ebenfalls bedanken wir uns für den fruchtbaren Austausch bei:

  • Daniel Stutzmann Hausmann, Partner und Thomas Hug, Partner, Deloitte
  • Gregor Müller, Partner und Alain Horat, Tax Director, EY
  • Anne Marie Anselmi, Partner und Peter Uebelhart, Partner, KPMG
  • Dominik Birrer, Partner und Pascal Bühler, Partner, PwC

Zum Austausch haben Claudiu A. Antal, Stv. Leiter Steuern und Steuerpolitik und Martin Hess, Leiter Steuern und Steuerpolitik eingeladen. Für weitere Fragen stehen sie gerne zur Verfügung.

Kontakt
Martin Hess | Leiter Steuern und Steuerpolitik, Mitglied der Geschäftsleitung | +41 (0)31 356 68 61
Claudiu A. Antal | Stv. Leiter Steuern und Steuerpolitik, COO | +41 (0)31 356 68 69

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