Die Vernehmlassung zum Gesetzesentwurf wurde vom Bundesrat am 11. März 2022 eröffnet. Noch in diesem Jahr soll die parlamentarische Beratung erfolgen. SwissHoldings begrüsst den vorliegenden Entwurf grundsätzlich und hat nur wenige Anpassungswünsche. Wird die Verfassungsanpassung von den Schweizer Stimmbürgern genehmigt, ist es aus Sicht unserer Mitglieder vordringlich, dass die Vorlage bereits auf den 1. Januar 2024 in Kraft treten kann.

SwissHoldings reichte heute seine Vernehmlassungsantwort zum Bundesbeschluss über eine besondere Besteuerung grosser Unternehmensgruppen (Umsetzung des OECD/G20-Projekts zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft) beim Eidgenössischen Finanzdepartement ein.

 

Kurzübersicht unserer Position
SwissHoldings unterstützt die vom Bundesrat vorgeschlagene Umsetzung grundsätzlich. Sie stellt eine gute Grundlage dar, die es den Kantonen erlaubt, ihre wirtschaftliche Attraktivität zu wahren. Die Vorlage ermöglicht die im internationalen Vergleich enorm hohen Steuereinnahmen grosser internationaler Unternehmen mittel- und langfristig zu sichern.

Zur weiteren Verbesserung schlägt SwissHoldings die folgenden Anpassungen der Vorlage vor:

  • Verbindliche Zuteilung der Ergänzungssteuereinnahmen an die Kantone: Aus Rechtssicherheits- und Planbarkeitsgründen sollte die Regelung, wonach die Einkünfte aus der Ergänzungssteuer vollumfänglich den Kantonen zustehen und die Steuer verursachergerecht zu erheben ist, in Artikel 129a BV verankert werden.
  • Keine überschiessenden Bundeskompetenzen: Die vom Bundesrat vorgeschlagene Formulierung der künftigen Bundeskompetenzen im Steuerbereich will nicht nur der aktuellen, sondern auch künftigen OECD-Steuerreformen Rechnung tragen. Hierfür werden im Rahmen von Artikel 129a Abs. 3 BV gerade für die Kantone wichtige Verfassungsschranken aufgehoben. SwissHoldings setzt sich für eine auf die aktuelle OECD-Steuerreform eingeschränkte Kompetenzerweiterung ein.

Für unsere ausführliche Rückmeldung sowie weitere Argumente konsultieren Sie bitte unsere vollständige Vernehmlassungsantwort.

Zur Vernehmlassungsantwort

Weiteres Vorgehen
Die Vernehmlassung läuft noch bis am 20 April 2022.

Anschliessend wird der Bundesrat anhand der eingegangenen Stellungnahmen die definitive Botschaft ausarbeiten und verabschieden. Der Fahrplan ist äusserst straff ausgestaltet. So ist vorgesehen, dass die parlamentarische Beratung der Botschaft noch in diesem Jahr abgeschlossen werden soll. SwissHoldings begrüsst dieses Vorgehen und wird die Beratung der Vorlage im Parlament eng begleiten.

Eine allfällige Volksabstimmung wäre im bereits Juni 2023 geplant.

Weitere Informationen zum OECD-Digitalbesteuerungsprojekt finden Sie im SwissHoldings Dossier OECD-Digitalbesteuerungsprojekt.

Für Auskünfte:
Dr. Gabriel Rumo │ Direktor │ 079 712 20 20
Martin Hess │ Leiter Steuern, Mitglied der Geschäftsleitung │ 078 805 04 95
Pascal Nussbaum │ Leiter Kommunikation & Public Affairs │ 079 798 52 40

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