Im Jahr 2013 nahm die OECD zusammen mit der G20 das Projekt „Base Erosion and Profit Shifting kurz BEPS“ in Angriff. Verschiedene Massnahmen des Projekts waren der Verbesserung der Transparenz bei der Besteuerung multinationaler Unternehmen gewidmet. Im Lauf des Projekts gewann dabei auch das Thema der Steuervorbescheide d.h. der sogenannten Steuerrulings an Bedeutung. Auslöser war der Luxleaks-Skandal aus dem Jahr 2014. Im Oktober 2015 wurden die technischen Arbeiten des BEPS-Projekts mit der Veröffentlichung mehrerer Berichte abgeschlossen. Der Bericht zur Massnahme 5 sieht dabei insbesondere die Verpflichtung zum Austausch von Informationen zu verschiedenen Kategorien von Steuerrulings vor. Der Austausch von Informationen zu Rulings stellt einen BEPS-Mindeststandard dar, zu dessen Umsetzung sich alle OECD- und G20-Staaten verpflichtet haben. Rechtsgrundlage für den Austausch bildet hauptsächlich das Amtshilfeübereinkommen in Steuersachen von OECD und Europarat (Amtshilfeübereinkommen). Das Abkommen wurde von sämtlichen OECD- und G-20-Staaten unterzeichnet. Der Austausch der Steuerrulings soll nach den Regeln des spontanen Informationsaustauschs gemäss Artikel 7 des Amtshilfeübereinkommens erfolgen.

 

Stellungnahme im Wortlaut (PDF)

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