Wir sind erfreut, dass einigen unserer vorgetragenen Bedenken inzwischen Rechnung getragen wurde. Dies betrifft insbesondere unserem Ansinnen nach einem einheitlichen Ansatz bei der Umsetzung der einzelnen Bestimmungen der UNO-Leitprinzipien. Der jetzt vorliegende Entwurf enthält zudem weniger Detailvorgaben und nimmt damit Rücksicht auf die hohe Komplexität und die vielschichtigen Wechselbeziehungen des Themas „Wirtschaft und Menschenrechte“. Die Wahrung der Menschenrechte ist so auch nicht isoliert zu verstehen, sondern sollte gesamthaft angegangen werden. Wir bedauern jedoch, dass wichtige Grundanliegen, welche wir in der Konsultation zum ersten Entwurf zum Ausdruck gebracht haben, auch in der derzeitigen Fassung unberücksichtigt bleiben. Dies betrifft insbesondere unsere Forderungen nach einer klaren Definition und korrekten Anwendung des Prinzips „Smart Mix“, nach einer Einordnung des NAP in den Gesamtrahmen der CSR-Position des Bundesrates sowie eines stärkeren Einbezugs und einer besseren Abstimmung des Aktionsplanes mit den Vorgaben des zweiten Pfeilers der UN-Leitprinzipen. Wir haben diese Positionen umfassend in unserer ersten Stellungnahme beschrieben. Da diese in der Zwischenzeit nicht an Aktualität eingebüsst haben, verweisen wir an dieser Stelle auf die entsprechenden Textpassagen unserer Eingabe vom Mai 2015.

Stellungnahme im Worlaut (PDF)

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