Wir bedanken uns bestens für die Gelegenheit zur Stellungnahme zum Vernehmlassungsvorschlag betreffend der Schweizer Implementierung des BEPS-Mindeststandards zum Country-byCountry-Reporting (CbCR). SwissHoldings ist der Verband der grossen Industrie- und Dienstleistungskonzerne der Schweiz und damit der hauptbetroffenen Schweizer Unternehmen des neuen internationalen Standards.

Im Jahr 2013 begann die OECD zusammen mit der G20 das Projekt „Base Erosion and Profit Shifting“ kurz BEPS. Verschiedene Massnahmen des Projekts waren der Verbesserung der Transparenz bei der Besteuerung multinationaler Unternehmen gewidmet. Insbesondere sollten den Steuerverwaltungen zusätzliche Informationen für die Risikobeurteilung von Verrechnungspreisen zur Verfügung gestellt werden. Im Oktober 2015 wurden die technischen Arbeiten mit der Veröffentlichung mehrerer Berichte abgeschlossen. Der Bericht zur Massnahme 13 sieht die Einführung von länderbezogenen Berichten, sogenannten Country-by-Country-Reports, multinationaler Konzerne vor. Das Country-by-Country-Reporting zwischen Steuerverwaltungen stellt einen Mindeststandard dar, zu dessen Umsetzung sich alle OECD- und G20-Staaten verpflichtet haben. Was vom Mindeststandard im Detail umfasst wird, ist im Wesentlichen aus dem Schlussbericht zum Aktionspunkt 13 abzuleiten (insbesondere Rz 24-26 sowie 50-62).

Der länderbezogene Bericht wird grundsätzlich von der Konzernobergesellschaft des multinationalen Konzerns erstellt und auf automatischer Basis den nationalen Steuerbehörden der Staaten und Hoheitsgebiete übermittelt, in denen der Konzern über Tochtergesellschaften oder Betriebsstätten verfügt. Übermittelt ein Staat den länderbezogenen Bericht seiner Konzernobergesellschaften nicht, können die anderen Staaten einen Zweitmechanismus zur Anwendung bringen, wonach der Country-by-Country-Report von einer lokalen Tochtergesellschaft beizubringen wäre. Die OECD hat festgehalten, dass dies zu akzeptieren sei, wobei aber gleichzeitig ein solcher Zweitmechanismus nicht zum Mindeststandard zu zählen ist. Kommt ein multinationaler Konzern seinen Pflichten nicht nach und wird der Country-by-Country-Report weder über die Steuerverwaltung der Konzernobergesellschaft noch über jene einer Tochtergesellschaft (Zweitmechanismus) verteilt, werden zahlreiche Staaten Bussen gegen ihre lokalen Tochtergesellschaften und Betriebsstätten aussprechen. In zeitlicher Hinsicht empfiehlt die OECD im Bericht zur Massnahme 13, die multinationalen Konzerne für die Geschäftsjahre mit Beginn ab 1. Januar 2016 zur Einreichung der ersten länderbezogenen Berichte zu verpflichten. Der erste Austausch ist für das Jahr 2018 geplant. Zahlreiche Staaten wollen sich an den OECD-Zeitplan halten.

Die Schweiz ist ein wirtschaftlich erfolgreiches Land mit zahlreichen grossen multinationalen Konzernen. Die Konzerne leisten hohe Gewinnsteuerzahlungen und tragen damit direkt und indirekt substantiell zur Finanzierung der staatlichen Leistungen bei. Damit die Konzerne auch in Zukunft erfolgreich aus der Schweiz heraus tätig sein können, sind sie auf attraktive steuerliche und sonstige Rahmenbedingungen angewiesen. Zu den steuerlichen Rahmenbedingungen gehört auch die rasche und konforme Umsetzung der internationalen Standards, damit die Konzerne keine Nachteile bei der Tätigkeit im Ausland widerfahren. SwissHoldings begrüsst daher, dass der Bundesrat mit dieser Vernehmlassungsvorlage den BEPS-Mindeststandard zum Country-byCountry-Reporting umsetzen will.

 

Stellungnahme im Wortlaut (PDF)

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