Sessionsticker

Der SwissHoldings-Sessionsticker informiert über die anstehenden Geschäfte der Frühjahrssession 2025. Der Ticker beinhaltet eine kurze Übersicht über die Geschäfte, den bisherigen Verlauf und Positionen unseres Verbands.

Übersicht

Nationalrat

24.073 Umsetzung und Finanzierung der Initiative für eine 13. AHV-Rente

Empfehlung
SwissHoldings empfiehlt auf die Vorlage des Bundesrats zur Ausgestaltung der 13. AHV-Rente als einmal jährlich geleistete 13. Rentenzahlung einzutreten und diese materiell zu genehmigen. Wir folgen damit den Entscheiden des Ständerats sowie der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats.

Auf der Agenda am 3. März 2025

Die Umsetzung und Finanzierung der 13. AHV-Rente besteht aus drei Entwürfen. Der Entwurf 1 behandelt die Umsetzung der 13. Altersrente (eine 13. Monatsrente im Jahr), der Entwurf 2 behandelt die Finanzierung der 13. Altersrente und der Entwurf 3 behandelt den Bundesbeschluss über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer.

Am 4. Dezember 2024 hatte der Ständerat die Vorlage beraten. Er war mit dem Vorschlag des Bundesrats zur Einführung der 13. AHV-Rente erstmals ausgerichtet im Jahr 2026 einverstanden. Die Frage der Finanzierung soll von der Ständeratskommission im Jahr 2025 behandelt werden. Wie der Ständerat in der Wintersession hat auch die Nationalratskommission die Vorlage zur Umsetzung der Initiative für eine 13. AHV-Rente (24.073, Entwurf 1) in der Gesamtabstimmung einstimmig angenommen. Die vom Bundesrat vorgeschlagenen Modalitäten und den Zeitpunkt der Ausbezahlung der 13. AHV-Rente erachtet die Kommission als vernünftig und pragmatisch. Die 13. AHV-Rente soll ab 2026 einmal jährlich jeweils im Dezember an die Personen ausbezahlt werden, die Anspruch auf eine Altersrente haben. Die 13. Rente hat keine Auswirkungen auf die Höhe der monatlichen Altersrenten und wird bei der Berechnung des Einkommens, das für die Gewährung von Ergänzungsleistungen massgeblich ist, nicht berücksichtigt.

Entwurf 1: Die Vorlage wird nun im Nationalrat behandelt.

Entwurf 2 und 3: Am 29. Januar 2025 behandelte die Ständeratskommission zuletzt die Entwürfe 2 und 3 inkl. der dazugehörigen Resultate der von der Verwaltung im Auftrag der Kommission vorgenommenen Abklärungen. Dabei wurden der Verwaltung von der Kommission weitere Aufträge erteilt. Die Ständeratskommission will ihre Arbeiten im zweiten Quartal fortsetzen.

SwissHoldings begrüsst:

  • dass, die Ausgestaltung als explizite 13. Monatsrente erfolgen soll;
  • dass, die Mehrausgaben der AHV ausschliesslich über die Erhöhung der Mehrwertsteuer finanziert werden soll;
  • dass, die Senkung des Bundesbeitrag im Zusammenhang mit der Finanzierung der 13. AHV-Rente von 20.2 auf 19.5 Prozent vorgesehen ist.

Gleichzeitig macht SwissHoldings darauf aufmerksam, dass mit Umsetzung der OECD-Mindestbesteuerung der Standort Schweiz durch die höhere Steuerbelastung an Attraktivität eingebüsst hat. Andere Standortfaktoren werden deshalb immer wichtiger. Lohnnebenkosten wie Lohnbeiträge an Sozialversicherungen, erhöhen die Lohnkosten des Standorts Schweiz und werden von den Arbeitgebern direkt auf die Löhne der Arbeitnehmer überwälzt (d.h. tiefere Löhne für hiesige Arbeitnehmer). Dies gilt für Arbeitnehmer- aber selbstverständlich auch für Arbeitgeberbeiträge. Die im internationalen Vergleich tiefen Lohnnebenkosten sind ein Standortvorteil der Schweiz, den es unbedingt zu bewahren gilt. Dazu hebt SwissHoldings die Wichtigkeit von Stabilität und Rechtssicherheit hervor, zu der auch stabile Lohnnebenkosten gehören.

Martin Hess   Leiter Steuern & Mitglied der Geschäftsleitung
✉   martin.hess@swissholdings.ch
☎   +41 (0)78 805 04 95

24.057 Doppelbesteuerungsabkommen mit Angola
24.059 Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland
24.062 Doppelbesteuerungsabkommen mit Jordanien
24.088 Doppelbesteuerungsabkommen mit Ungarn

Empfehlung
SwissHoldings befürwortet die Ratifizierung der vier DBA. Die Abkommen verbessern die wirtschaftliche Zusammenarbeit, erhöhen die Rechtssicherheit und entsprechen internationalen Standards.

Auf der Agenda am 5. März 2025

Die Schweiz aktualisiert ihre Doppelbesteuerungsabkommen: Mit Angola wurde ein ausgewogenes Abkommen geschlossen, das als Entwicklungsland von Quellenbesteuerung und erhöhten Residualsätzen profitiert, während Schweizer Unternehmen Rechtssicherheit und günstige Dividendensätze erhalten (Stellungnahme von SwissHoldings).

Das Änderungsprotokoll mit Ungarn implementiert den BEPS-Mindeststandard und führt eine Schiedsklausel zur effektiven Beseitigung von Doppelbesteuerungen ein – wichtig für die Schweiz als Investmenthub.

Mit Deutschland wurde das DBA um neue Regelungen für grenzüberschreitende Arbeitsverhältnisse und Schlichtungsverfahren ergänzt. Eine Missbrauchsklausel verhindert ungerechtfertigte Abkommensvorteile.

Das neue DBA mit Jordanien schafft Rechtssicherheit, verbessert die wirtschaftliche Zusammenarbeit und enthält Massnahmen gegen Steuerhinterziehung nach OECD-Standard.

Die neuen Doppelbesteuerungsabkommen mit Angola (24.057) und Jordanien (24.062), sowie die Änderung der bestehenden DBA mit Deutschland (24.059) und Ungarn (24.088) beantragt die Kommission mit je 19 zu 2 Stimmen anzunehmen.

Die Wirtschaftsverbände unterstützen die vier Abkommen einhellig. SwissHoldings begrüsst besonders die Einführung von Schiedsklauseln und die Umsetzung des BEPS-Mindeststandards. Die ausgewogene Berücksichtigung der Interessen von Entwicklungsländern wie Angola bei gleichzeitiger Wahrung der Schweizer Wirtschaftsinteressen wird positiv hervorgehoben. Die neuen Regelungen mit Deutschland zu grenzüberschreitenden Arbeitsverhältnissen entsprechen einem praktischen Bedürfnis. Die Abkommen verbessern die Rechtssicherheit für Schweizer Unternehmen im Ausland und stärken den Wirtschaftsstandort Schweiz. Die Kantone wurden konsultiert und unterstützen die Vorlagen. Die Abkommen setzen internationale Standards um und stärken die Position der Schweiz als verlässliche Partnerin in Steuerfragen. Kritische Stimmen gibt es keine, da die Abkommen sowohl wirtschaftlichen als auch entwicklungspolitischen Anliegen Rechnung tragen.

Martin Hess   Leiter Steuern & Mitglied der Geschäftsleitung
✉   martin.hess@swissholdings.ch
☎   +41 (0)78 805 04 95

24.082 Für eine soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert (Initiative für eine Zukunft). Volksinitiative

Empfehlung
SwissHoldings empfiehlt der Mehrheitsmeinung der Kommission des Nationalrats zu folgen und diese äusserst schädliche Initiative möglichst rasch Volk und Ständen zur Ablehnung ohne Gegenvorschlag vorzulegen.

Auf der Agenda am 5. März und ggf. am 18. und 19. März

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 13. Dezember 2024 die Botschaft zur Volksinitiative «Für eine soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert (Initiative für eine Zukunft)» verabschiedet. Er lehnt die Initiative der Jungsozialisten (JUSO) ohne direkten Gegenentwurf oder indirekten Gegenvorschlag ab. Die Volksinitiative verlangt die Einführung einer Erbschafts- und Schenkungssteuer auf Bundesebene. Die Steuer soll ab einem einmaligen Freibetrag von 50 Millionen Franken erhoben werden. Der Steuersatz soll 50 Prozent betragen. Der Ertrag aus dieser Steuer soll zu zwei Dritteln an den Bund und zu einem Drittel an die Kantone fliessen und zweckgebunden für die «sozial gerechte Bekämpfung der Klimakrise» und den «dafür notwendigen Umbau der Gesamtwirtschaft» verwendet werden. Die Initiative sieht in der Übergangsbestimmung vor, dass die Erbschafts- und Schenkungssteuern im Falle der Annahme der Initiative ab dem Zeitpunkt der Abstimmung gelten. Die Besteuerung müsste nach Inkrafttreten der ausführenden Erlasse rückwirkend zur Anwendung kommen.

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates beantragte an ihrer Sitzung vom 21.01.2025, Volk und Ständen die Initiative abzulehnen, und verzichtet darauf, ihr einen Gegenentwurf gegenüberzustellen. Begründet wurde dies mit den voraussichtlich massiven negativen Folgen der Initiative für die Schweizer Volkswirtschaft und die öffentlichen Finanzen.

Die JUSO-Initiative schadet bereits jetzt dem Standort Schweiz. Zwar ist seit der Veröffentlichung der Botschaft des Bundesrates im Dezember 2024 klar, dass eine Wegzugssteuer rechtlich nicht in Frage kommt, trotzdem verhindert die Initiative schon heute Zuzüge in die Schweiz und schürt Rechtsunsicherheit. Die Annahme der Initiative hätte massive Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort Schweiz. Eine Steuer von 50 Prozent lässt jede familieninterne Nachfolgeplanung von mittelständischen Schweizer Familienunternehmen scheitern. Die Unternehmen müssten zwangsverkauft werden und gelangten häufig in ausländische Hände. Das Modell der über Generationen inhabergeführten mittelständischen Schweizer Unternehmung, deren Inhaber wichtige Steuerzahler sind, wäre tot. Neben mittelständischen Unternehmen wären auch viele international tätige Schweizer Konzerne betroffen. Von den Schweizer SwissHoldings-Mitgliedunternehmen ist knapp die Hälfte der Firmen ebenfalls betroffen, weshalb viele der Mitinhaber-Familien bereits heute entsprechende Vorkehrungen getroffen haben. Würden diese umgesetzt, hätte das für die Schweizer Volkswirtschaft wie auch die Finanzlage von Bund und Kantonen erhebliche Auswirkungen. Anstelle von Mehreinnahmen muss bei einer Annahme der Initiative mit Mindereinnahmen gerechnet werden. Soll das heutige Service Public-Niveau bei einem Ja zur Initiative beibehalten werden, müsste der Mittelstand aber auch die Schweizer KMU künftig deutlich höhere Steuerzahlungen leisten. Gemäss den Professoren Föllmi und Legge der HSG würde die Erbschafts- und Schenkungssteuer von 50 Prozent die Vermögensbildung im Inland deutlich mindern und die Eigentümerstruktur bei grossen Konzernen von heimischen zu ausländischen Investoren verlagern, die Kapitalkosten erhöhen und Investitionen mindern. Bei einem “Ja” wird eine Verkaufswelle bei mittleren und grossen Familienunternehmen erwartet, wie auch einem starken Rückgang deren Investitionen und Mitarbeiterzahl. Die Ausdünnung bei mittleren und grossen KMUs könnte zu einer Polarisierung der Wirtschaft führen, mit einer Konzentration bei vielen kleinen Unternehmen und wenigen grossen Konzernen, und einer abnehmenden Bedeutung des Mittelstands. Die Initiative soll Volk und Ständen vorgelegt werden, und zwar ohne Gegenvorschlag. Eine Ablehnung an der Urne ist für den Wirtschaftsstandort zentral, da nur so mittelgrosse und multinationale Familienunternehmen erhalten werden und nicht ins Ausland verkauft werden.

Martin Hess   Leiter Steuern & Mitglied der Geschäftsleitung
✉   martin.hess@swissholdings.ch
☎   +41 (0)78 805 04 95

25.008 Aussenwirtschaftspolitik 2024. Bericht

Empfehlung
SwissHoldings befürwortet die im Bericht skizzierte Strategie der Schweiz zur Stärkung ihrer Wirtschaftsbeziehungen weltweit.

Auf der Agenda am 12. März 2025

Der Bericht zur Aussenwirtschaftspolitik 2024 zeigt, dass sich die geopolitischen Spannungen weiter verschärfen. Die Schweiz konnte dennoch ein Rekordjahr in Bezug auf den Abschluss und die Weiterentwicklung von Freihandelsabkommen verzeichnen: Verträge mit Indien, Chile, Kosovo, Thailand und der Ukraine wurden abgeschlossen. Zudem startete der Bundesrat die Verhandlungen mit der EU über ein neues Paket zur Weiterentwicklung der bilateralen Beziehungen. Gleichzeitig setzt sich die Schweiz für multilaterale Lösungen im Rahmen der WTO ein und engagiert sich verstärkt für den Einbezug von Nachhaltigkeitsüberlegungen in ihren Handelsabkommen. Ferner unterstreicht der Bundesrat die Bedeutung der digitalen Wirtschaft und forciert internationale Standards, insbesondere beim digitalen Handel und dem Datenschutz.

15.01.2025: Publikation des Berichts zur Aussenwirtschaftspolitik 2024.

SwissHoldings unterstützt die aktuelle Ausrichtung der Schweizer Handelspolitik im Bereich der Freihandelsabkommen Der Bericht zur Aussenwirtschaftspolitik 2024 zeigt, dass die Schweiz ihre Handelsstrategie auch in diesem Jahr erfolgreich weiterverfolgen konnte. Besonders hervorzuheben ist das neue Freihandelsabkommen mit Indien, das als erstes europäisches Abkommen dieser Art gilt und den Marktzugang für Schweizer Unternehmen verbessert. Ebenso wichtig sind die abgeschlossenen Abkommen mit Chile, Kosovo, Thailand und der Ukraine, die den bilateralen Handel sowie den Technologie- und Wissensaustausch erleichtern. SwissHoldings würdigt diese wirtschaftspolitischen Erfolge und betont die Bedeutung stabiler und verlässlicher Handelsbeziehungen für den Standort Schweiz. Als kleine, offene Volkswirtschaft ist die Schweiz darauf angewiesen, sich in einem fragmentierten globalen Umfeld aktiv zu positionieren. Die Fortführung der Freihandelsstrategie und der enge Austausch mit der EU sind essenziell, um langfristige wirtschaftliche Stabilität und Wettbewerbsfähigkeit sicherzustellen.

Denise Laufer   Leiterin Wirtschaft & Mitglied der Geschäftsleitung
✉   denise.laufer@swissholdings.ch
☎   +41 (0)76 407 02 48

21.082 Zivilprozessordnung. Änderung

Empfehlung
SwissHoldings empfiehlt, der Mehrheit der RK-N zu folgen und nicht auf die Vorlage einzutreten.

Auf der Agenda am 17. März 2025

Die Rechtskommission des Nationalrates (RK-N) hat sich klar gegen die Einführung von Sammelklagen ausgesprochen. SwissHoldings begrüsst diesen Entscheid ausdrücklich. Die Vorlage des Bundesrates würde eine massive Änderung des schweizerischen Rechtssystems implizieren. Die Einführung von Sammelklagen würde Unternehmen erhöhten Klagerisiken aussetzen und damit den Wirtschaftsstandort Schweiz erheblich belasten. Negative Erfahrungen aus dem Ausland zeigen, dass Sammelklagen zu einer Etablierung einer „Klageindustrie“ geführt haben, begünstigt durch externe Prozessfinanzierer. Eine von SwissHoldings und economiesuisse in Auftrag gegebene Studie bestätigt diese Risiken. Bereits heute bestehen in der Schweiz funktionierende Mechanismen zur kollektiven Streitbeilegung. Es gibt keinen Grund, Fehlentwicklungen aus dem Ausland zu übernehmen.

Seit über zehn Jahren wird in der Schweiz über die Einführung von Sammelklagen diskutiert. Die Vorlage (Geschäft 21.082) wurde in der Botschaft des Bundesrates vom 10. Dezember 2021 verabschiedet. An ihrer letzten Sitzung vom 17. Oktober 2024 entschied die RK-N mit 14 zu 10 Stimmen bei einer Enthaltung, nicht auf die Vorlage einzutreten. Damit spricht sich eine klare Mehrheit der Kommission gegen die Übernahme eines aus dem Ausland bekannten Systems aus, das oft zu Missbrauch und Klagefinanzierungen durch Drittparteien führt. Nun liegt der Entscheid beim Nationalrat, der über die weitere Behandlung der Vorlage bestimmen muss.

SwissHoldings lehnt die Einführung erweiterter Verbandsklagen und Gruppenvergleiche entschieden ab. Der Blick ins Ausland zeigt, dass solche Mechanismen zur Etablierung einer „Klageindustrie“ führen. Besonders in Ländern wie dem Vereinigten Königreich, den Niederlanden und Deutschland haben Sammelklagen zu massiven Kostensteigerungen für Unternehmen geführt. In Grossbritannien haben sich die Rechtsforderungen aus Sammelklagen zwischen 2016 und 2023 fast verzwölffacht. Zudem wurden allein in der EU über 1,3 Milliarden USD in solche Rechtsfälle investiert. Die Schweiz sollte sich nicht in eine ähnliche Richtung bewegen. Die bereits bestehenden Streitbeilegungsmechanismen sind ausreichend. SwissHoldings fordert den Nationalrat auf, der Rechtskommission zu folgen und nicht auf die Vorlage einzutreten.

Denise Laufer   Leiterin Wirtschaft & Mitglied der Geschäftsleitung
✉   denise.laufer@swissholdings.ch
☎   +41 (0)76 407 02 48

24.069 Handels- und Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und der Republik Indien. Genehmigung

Empfehlung
SwissHoldings befürwortet das Abkommen, da es Handelshemmnisse abbaut, Investitionen fördert, nachhaltige Entwicklung stärkt und Rechtssicherheit schafft.
   

Auf der Agenda am 20. März 2025

Das Handels- und Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Indien, unterzeichnet am 10. März 2024, stärkt die wirtschaftlichen Beziehungen beider Regionen. Es verbessert den Marktzugang für Schweizer Unternehmen und reduziert Handelshemmnisse, insbesondere im Pharma-, Maschinenbau- und Präzisionsinstrumente-Sektor. 94,7 % der Schweizer Exporte profitieren von Zollerleichterungen, teils mit Übergangsfristen. Zudem fördert das Abkommen Investitionen und verpflichtet beide Seiten auf Umwelt- und Arbeitsstandards. Ein gemischter Ausschuss sichert die Umsetzung und Streitbeilegung.

Frühlingssession 2025: Beratung im Nationalrat

SwissHoldings unterstützt das Abkommen, da es die wirtschaftliche Zusammenarbeit mit einem der am schnellsten wachsenden Märkten der Welt stärkt.

  1. Zollabbau & Marktzugang: 94,7 % der Schweizer Exporte erhalten Zollerleichterungen, wodurch Unternehmen wettbewerbsfähiger werden.
  2. Investitionsförderung: Erstmals beinhaltet das Abkommen Massnahmen zur Steigerung von Investitionen und Marktpräsenz in Indien.
  3. Nachhaltige Entwicklung: Verpflichtungen zu Umwelt- und Arbeitsstandards erhöhen die Akzeptanz des Abkommens.
  4. Rechtssicherheit und Streitbeilegung: Klare Regeln und eine institutionelle Struktur garantieren Stabilität und langfristige Planungssicherheit.

Dieses Abkommen stärkt die Handelsbeziehungen und sichert der Schweizer Wirtschaft einen Vorteil in einem strategisch wichtigen Markt.

Denise Laufer   Leiterin Wirtschaft & Mitglied der Geschäftsleitung
✉   denise.laufer@swissholdings.ch
☎   +41 (0)76 407 02 48

21.432 Grundlagen für ein CO2-Grenzausgleichssystem schaffen

Empfehlung
SwissHoldings empfiehlt, die parlamentarische Initiative zum heutigen Zeitpunkt abzuschreiben und die Entwicklungen in der EU sowie international abzuwarten. In zwei Jahren kann das Parlament die Diskussion bei klareren Rahmenbedingungen erneut aufnehmen.

Auf der Agenda am 21. März 2025

Die parlamentarische Initiative befasst sich mit der Einführung eines CO₂-Grenzausgleichssystems für die Schweiz. Im Nationalrat wird nun geprüft, ob die Behandlungsfrist um zwei Jahre verlängert werden soll. Ziel der Initiative ist es, Wettbewerbsverzerrungen durch niedrigere CO₂-Abgaben im Ausland zu vermeiden und Carbon Leakage zu reduzieren. Die EU führt derzeit ein vergleichbares System (CBAM) ein, das sich jedoch noch in einer Übergangsphase befindet und mit erheblichen Umsetzungsproblemen konfrontiert ist. Die EU prüft derzeit Anpassungen, darunter mögliche Ausnahmen für 80 % der Unternehmen, um Bürokratie zu reduzieren. Zudem besteht Unsicherheit, wie sich die Trump-Administration oder andere internationale Handelspartner zu CBAM positionieren. Da die Auswirkungen von CBAM in der EU noch unklar sind, sollte die Schweiz nicht voreilig handeln. Eine spätere Wiederaufnahme des Themas bleibt möglich.

Nationalrat Frühlingssession 2025: Prüfung der Fristverlängerung um zwei Jahre für die Behandlung der parlamentarischen Initiative

SwissHoldings begrüsst eine kohärente CO₂-Grenzausgleichsstrategie, warnt jedoch vor bürokratischen Hürden und administrativen Belastungen für Unternehmen. Herausforderungen bestehen insbesondere bei der Datenvalidierung, der dezentralen Berichterstattung und der Beschaffung verlässlicher CO₂-Emissionsdaten von Lieferanten. Zudem bleibt unklar, wer die Reporting-Verantwortung trägt. Da die EU selbst mit erheblichen Umsetzungsproblemen bei CBAM konfrontiert ist und mögliche Anpassungen wie Ausnahmen für 80 % der Unternehmen diskutiert werden, sollte die Schweiz vorerst auf eine eigene Regelung verzichten. SwissHoldings unterstützt daher die Abschreibung der parlamentarischen Initiative. Falls CBAM sich in der EU als tragfähiges System etabliert, kann das Parlament das Thema später erneut aufnehmen. Entscheidend ist eine WTO-konforme und wirtschaftsfreundliche Lösung, die Planungssicherheit für Unternehmen schafft und internationale Handelskonflikte vermeidet.

Denise Laufer   Leiterin Wirtschaft & Mitglied der Geschäftsleitung
✉   denise.laufer@swissholdings.ch
☎   +41 (0)76 407 02 48

Martin Hess   Leiter Steuern & Mitglied der Geschäftsleitung
✉   martin.hess@swissholdings.ch
☎   +41 (0)78 805 04 95

Ständerat

23.086 Investitionsprüfgesetz

Empfehlung: SwissHoldings befürwortet den Nichteintretensentscheid der WAK-S zum Investitionsprüfgesetz. Dies verhindert zusätzliche Bürokratie und stärkt den Wirtschaftsstandort Schweiz. 

Auf der Agenda am 17. März 2025

Mit der Einführung einer Investitionsprüfung sollten ausländische Übernahmen inländischer Unternehmen verhindert werden, wenn diese die öffentliche Sicherheit gefährden. Die WAK-S entschied jedoch mit 8 zu 4 Stimmen, nicht auf die Vorlage einzutreten. Kritische Infrastrukturen seien bereits geschützt, und die vom Nationalrat vorgeschlagenen Ausweitungen würden unnötige Bürokratie und rechtliche Unsicherheiten schaffen, ohne echten Mehrwert zu bieten. Eine Minderheit sieht hingegen eine Debatte über Investitionskontrollen als notwendig an.

14.11.2024: WAK-S beschliesst mit 8:4 Stimmen, nicht auf die Vorlage einzutreten

Frühjahrssession 2025: Beratung im Ständerat

SwissHoldings setzt sich für einen offenen, investitionsfreundlichen Wirtschaftsstandort ein und begrüsst den Entscheid der WAK-S. Die geplante Investitionsprüfung hätte keinen zusätzlichen Schutz, aber erhebliche wirtschaftliche Nachteile mit sich gebracht. Kritische Infrastrukturen sind bereits abgesichert, und die Schweiz würde durch die Einführung einer umfassenden Prüfung an Standortattraktivität verlieren. Zudem könnten ausländische Retorsionsmassnahmen folgen. Ein verlässlicher Wirtschaftsstandort muss Investoren Sicherheit bieten, anstatt durch übermässige Regulierungen abgeschreckt zu werden.

Denise Laufer   Leiterin Wirtschaft & Mitglied der Geschäftsleitung
✉   denise.laufer@swissholdings.ch
☎   +41 (0)76 407 02 48

24.4272 Aufstockung des Armeebudgets und Gegenfinanzierung über die Periode 2025–2032

Update vom 24.02.2025: In einer Medienmitteilung hat die Finanzkommission des Ständerates mitgeteilt, dass die Motion zurückgezogen wird. Stattdessen wird ein Bericht beim Eidgenössischen Finanzdepartement für weitere Abklärungen in Auftrag gegeben.

 

Empfehlung

SwissHoldings empfiehlt die Motion abzulehnen. Die Anpassung des Verteilschlüssels der Einnahmen aus der Ergänzungssteuer ist nicht der richtige Weg zur Gegenfinanzierung des Armeebudgets.

Auf der Agenda am 17. März 2025

Die von der Finanzkommission des Ständerats genehmigte Motion beauftragt den Bundesrat das Armeebudget gegenüber der aktuellen Finanzplanung in den Jahren 2029 bis 2032 um jeweils 900 Millionen Franken jährlich aufzustocken. Zur Gegenfinanzierung sieht die Motion vor, dass die Botschaft zur OECD-Mindeststeuer den eidgenössischen Räten bereits 2025 und damit früher als in der Verfassung (Art. 197 Ziff. 15 Abs. 8) vorgesehen, vorgelegt werden soll. Dabei soll der Verteilschlüssel der Einnahmen aus der Ergänzungssteuer gemäss Art. 197 Ziff. 15 Abs. 6 BV zwischen Bund und Kantonen angepasst und dem Bund ein Anteil von 50 Prozent zugewiesen werden. Die hieraus für den Bund resultierenden Mehreinnahmen sollen zur Hälfte zweckgebunden für die Aufstockung des Armeebudgets verwendet werden.

19.11.2024: FK reicht Motion ein

Vorab gilt es festzuhalten, dass SwissHoldings sich zur Frage der Erhöhung des Armeebudgets nicht äussern kann, da militärische Sicherheitsfragen von unserem Wirtschaftsverband nicht behandelt werden. Unsere Position beschränkt sich deshalb nachfolgend auf die von der Motion vorgesehene Finanzierung der zusätzlichen Armeeausgaben.

SwissHoldings spricht sich klar gegen die Anpassung des Verteilschlüssels sowie die vorgezogene Publikation der Botschaft aus. Die Motion würde für den Bund zu Mindereinnahmen führen, die Standortattraktivität schwächen und die in diesem sehr dynamischen Projekt wichtige Flexibilität der Schweiz beschneiden.

  1. Das OECD-Projekt wird in den kommenden Monaten erheblichen Veränderungen konfrontiert sehen. Die Schweiz muss flexibel darauf reagieren können.

Die OECD-Mindestbesteuerung steht seit dem Amtsantritt von US-Präsident Trump vor grossen Herausforderungen. Der neue Präsident verkündete, dass sich die USA vom Projekt zurückziehen und Gegenmassnahmen wie Zölle gegen Staaten ergreifen wird, die diskriminierende und extraterritoriale Steuern gegen die USA erheben. Ferner verkündete Präsident Trump das Ziel, dass die USA ihren Bundessteuergewinnsteuersatz auf 15 Prozent senken. Stimmt der US-Kongress der angekündigten Gewinnsteuersenkung ganz oder teilweise zu, könnte der globale Steuerwettbewerb wieder aufflammen. Staaten wie Indien, China und viele weitere Länder dürften unter diesen Umständen die Mindeststeuer weiterhin nicht einführen. Wir erwarten daher, dass sich im Jahr 2025 erhebliche Veränderungen im OECD-Projekt ergeben werden. Diese können von einem Implodieren der Mindeststeuer bis zu grösseren inhaltlichen Anpassungen gehen, welche die Wirkung der Mindeststeuer (inkl. der damit verbundenen finanziellen Auswirkungen) deutlich einschränken. (weitere Informationen finden Sie hier). Vor diesem Hintergrund ist es unseres Erachtens nicht angebracht, vom Bundesrat zu verlangen, noch 2025 eine Vernehmlassung durchzuführen und eine Botschaft zur Umsetzung der Mindeststeuer zu präsentieren. Die heutige Regelung, welche dem Bundesrat grossen Ermessensspielraum einräumt, darf auf keinen Fall eingeschränkt werden. Sie ermöglichen unserer Regierung in der dynamischen Situation bestmöglich die Interessen der Schweiz zu wahren. Viele Staaten beneiden die Schweiz um diese Flexibilität. Die EU-Mitgliedstaaten beispielsweise setzen die Mindeststeuer über eine EU-Direktive um, welche nur einstimmig angepasst oder aufgehoben werden kann.

  1. Eine Erhöhung des Bundesanteils an der Ergänzungssteuer dürfte zu Mindereinnahmen führen.

Kritisch ist SwissHoldings auch bezüglich der von der Motion vorgesehenen Anpassung des Verteilschlüssels. Unter Berücksichtigung der Finanzordnung der Bundesverfassung stünden den Kantonen die gesamten Einnahmen aus der Ergänzungssteuer zu. Der Verteilschlüssel Kantone zu Bund von 75 zu 25 Prozent war eine Goodwill-Lösung der Kantone. Entscheidet sich der Bund von sich aus den Verteilschlüssel zu seinen Gunsten anzupassen, missachtet der Bund den Goodwill der Kantone. Dies dürften sich die Kantone nicht gefallen lassen. Kantone und Gemeinden verfügen über die Tarifautonomie bei der Unternehmensbesteuerung (Art. 129 Abs. 2 BV). Dies ermöglicht es den Kantonen die ordentlichen Gewinnsteuersätze (inkl. Bundesanteil von 8,5%) auf total 15 Prozent oder mehr anheben. Es fallen dann keine Ergänzungssteuern mehr an und der Bund geht leer aus.

  1. Die von der Motion ausgelöste Erhöhung der kantonalen Gewinnsteuersätze schädigt die Standortattraktivität. Dies belastet vor allem die Bundesfinanzen.

Der finanziell grösste Profiteur steuerlich attraktiver Kantone ist der Bund. Die meisten unserer Unternehmen müssen auch bei einem statutarischen Gewinnsteuersatz von z.B. 12 Prozent (8,5% Bund plus 3,5% Kanton) keine Ergänzungssteuer leisten aufgrund der unterschiedlichen Bemessungsgrundlage der OECD-Mindestbesteuerung. Erhöhen nun die Kantone ihre Gewinnsteuersätze auf total 15 Prozent, damit sie dem Bund keine Ergänzungssteuern mehr abliefern müssen, sehen sich die betroffenen Unternehmen mit einer eigentlich unnötigen Gewinnsteuererhöhung konfrontiert. Dies verschlechtert die Standortattraktivität des Kantons. Damit schneidet sich der Bund ins eigene Fleisch, der von attraktiven Kantonen enorm profitiert. So haben die Steuerzahlungen der Unternehmen an den Bund auch 2024 wieder massiv zugenommen (+1 Mrd. Gewinnsteuer; +470 Mio. Verrechnungssteuer primär aus Dividenden von CH-Konzernen; +220 Mio. aus den Stempelabgaben d.h. der Schweizer Finanztransaktionssteuer). Will der Bund künftig noch höhere Einnahmen, sollte er die steuerliche Attraktivität weiter verbessern.

Martin Hess   Leiter Steuern & Mitglied der Geschäftsleitung
✉   martin.hess@swissholdings.ch
☎   +41 (0)78 805 04 95

23.3224 Institutionelle Reform der Wettbewerbskommission 

Empfehlung
SwissHoldings unterstützt die kritische Auseinandersetzung und vertiefte Prüfung der Institutionenreform und fordert eine klare Trennung zwischen Untersuchungs- und Entscheidbehörde und unterstützt daher die Motion.  

Auf der Agenda am 19. März 2025

Die Funktionsweise der Wettbewerbskommission (WEKO) steht in der Kritik, insbesondere in Bezug auf Kommunikation, Nichtbeachtung der Unschuldsvermutung, Dauer der Verfahren und Verfügbarkeit. Eine institutionelle Reform wird gefordert, um die Struktur, Befugnisse und Mittel der Kommission zu überprüfen. Eine funktionale Trennung zwischen Ankläger und Richter muss gewährleistet sein. Eine frühere Gesetzesänderung zur Reform der Wettbewerbsbehörden wurde abgelehnt, aber der Bundesrat plant nun eine erneute Prüfung. Die Schaffung eines unabhängigen Gerichts für Kartellstrafen wird diskutiert, um die Rechtsstaatlichkeit zu stärken.

Am 15. März 2024 hat der Bundesrat entschieden, dass das WBF bis Mitte 2025 einen Entwurf zur Reform ausarbeiten soll. Grundlage dafür war der Schlussbericht unter dem Vorsitz von alt Bundesrichter Hansjörg Seiler, der festhält, dass die WEKO grundsätzlich gut funktioniert und keine rechtsstaatlichen Mängel aufweist. Die Trennung soll nun wirksamer ausgestaltet werden, indem unter anderem das Sekretariat die Untersuchungen konsequent ohne Einbezug der WEKO durchführen solle, wobei die WEKO eine Milizbehörde bleibe. Weiter werde geprüft, ob die WEKO durch eine verfahrensbeauftragte Person entlastet werden könne. Schliesslich möchte der Bundesrat auch das Beschwerdeverfahren von dem Bundesverwaltungsgericht mit der Einsetzung von nebenamtlichen Fachrichterinnen und -richtern stärken. Damit folgt der Bundesrat insgesamt den Empfehlungen der Expertenkommission. Die Motion Wicki (Français) 23.3224, welche eine funktionale Trennung von Anklägerin und Richterin sicherstellen will, wurde am 19. Dezember 2024 nicht behandelt, sondern wird nun voraussichtlich am 19. März 2025 im Ständerat beraten.

SwissHoldings begrüsst es, dass die vielfach geforderte Institutionenreform nun parallel zu den laufenden Revisionsarbeiten des Kartellgesetzes aufgenommen wurde. Die angestrebten Änderungen zeigen ein klares Bekenntnis zur Modernisierung und Stärkung der bestehenden institutionellen Strukturen im Bereich des Kartellrechts. Es wird allerdings zu prüfen sein, ob die vorgeschlagenen Änderungen, namentlich kein Systemwechsel, zielführend sind. SwissHoldings wird sich entsprechend an der Vernehmlassung positionieren und setzt sich für eine Trennung zwischen Untersuchungs- und Entscheidbehörde ein. Ein entsprechendes Positionspapier wird zeitnah veröffentlicht.

Felix Küng   Manager Recht
✉   felix.kueng@swissholdings.ch
☎   +41 (0)31 356 68 64

22.4404 Verfahren beschleunigen. Rechtssicherheit erhöhen

Empfehlung
SwissHoldings setzt sich für die vertiefte Prüfung möglicher Massnahmen zur Beschleunigung der Wettbewerbsverfahren unter Berücksichtigung der durch die EMRK garantierten Verfahrensgarantien ein und unterstützt daher in Grundzügen die Motion.

Auf der Agenda am 19. März 2025

Mit der Motion wird der Bundesrat beauftragt, die Rechtsgrundlagen so anzupassen, dass die Untersuchungen in kartellverfahren maximal ein Jahr dauern. D.h. spätestens ein Jahr nach dem Datum des Beginns der Untersuchung durch das Sekretariat muss die Entscheid-Phase der Wettbewerbskommission beginnen. Die Dauer darf auf Antrag des Sekretariats von der Kommission um maximal ein weiteres Jahr verlängert werden.

Der Ständerat wird sich voraussichtlich am 19. März 2025 mit der Motion befassen.

SwissHoldings steht dafür ein, dass der Komplexität der Materie, dem Umfang der notwendigen Sachverhaltsabklärungen, den Parteirechten, den Ressourcen der Wettbewerbsbehörden und Gerichte sowie deren Unabhängigkeit Rechnung zu tragen ist. Gerade weil es sich bei KG-Sanktionsverfahren um Verfahren im Anwendungsbereich der strafprozessualen Garantien der Bundesverfassung und der EMRK handelt, sind die Partei- und Verfahrensrechte (insbesondere: rechtliches Gehör) stärker auszuprägen. Daher dürfen keine Kompromisse bei der Rechtsstaatlichkeit gemacht werden. SwissHoldings unterstützt grundsätzlich neue Regelungen zu Fristen, welche die Verfahren der Behörden und Gerichte verkürzen. Diese sollen allerdings auch die notwendige Flexibilität bieten, um angemessen den Herausforderungen der Abklärung von kartellrechtlichen Sachverhalten zu begegnen. Aus Sicht der SwissHoldings können starre Fristen die Qualität der Untersuchungen und Entscheide gefährden. Verfahrensbeschleunigung ja, aber mit einer gewissen Flexibilität.

Felix Küng   Manager Recht
✉   felix.kueng@swissholdings.ch
☎   +41 (0)31 356 68 64

Comments are closed.