Sessionsticker

Der SwissHoldings-Sessionsticker informiert über die anstehenden Geschäfte der kommenden Frühjahrssession vom 26. Februar bis zum 15. März, die im National- und Ständerat behandelt werden. Der Ticker beinhaltet eine kurze Übersicht über die Geschäfte, den bisherigen Verlauf und Positionen unseres Verbands.

Übersicht

Nationalrat

23.080 BRG. Zusatzabkommen zum Abkommen vom 9. September 1966 zwischen der Schweiz und Frankreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Vermeidung von Steuerbetrug und Steuerflucht. Genehmigung

Empfehlung: SwissHoldings unterstützt die Genehmigung des Zusatzabkommens zum Doppelbesteuerungsabkommen mit Frankreich.

Auf der Agenda am 13. März 2024

Das Zusatzabkommen regelt hauptsächlich die Möglichkeit von Grenzgängern, einen Teil ihrer Arbeit im Homeoffice auszuführen. Gerade für Grenzgänger ohne Entscheidungsfunktionen, die nur wenige Geschäftsreisen (insbesondere in Frankreich) unternehmen, beinhaltet das Abkommen willkommene Verbesserungen. Aus Sicht der Schweizer Arbeitgeberinnen ist die Regelung mit Frankreich äusserst kompliziert, was auch auf die drei unterschiedlichen Grenzgänger-Regelungen der Kantone zurückzuführen ist. Die vom SIF mit Frankreich gefundene Lösung erlaubt bis zu 40 Prozent Homeoffice, was für zahlreiche Schweizer Unternehmen und ihre französischen Grenzgänger insgesamt attraktiv ist. Gleichzeitig sind auch die ausgehandelten Erleichterungen zur 10-Tage-Regelung zu begrüssen, obschon Komplexität und steuerliche Risiken für Schweizer Arbeitgebende dadurch nur beschränkt vermindert werden können. In der Praxis dürften die komplexen Regeln gerade für Grenzgänger in Leitungsposition dazu führen, dass diese die Homeofficemöglichkeiten nur teilweise ausschöpfen, was aus Sicht von Bund und Kantonen tendenziell zu begrüssen ist.

16.01.2024: Annahme in der WAK-N

Insgesamt stärkt die Vereinbarung die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Schweiz, reduziert den Grenzverkehr, verbessert die Arbeitssituation zahlreicher Angestellter von Schweizer Unternehmen und reduziert die Zuwanderung in die Schweiz. Deshalb unterstützt unser Verband das Zusatzabkommen mit Frankreich. Gleichzeitig würden wir uns wünschen, dass in den nächsten Jahren Schritte zur Reduktion der komplexen Anforderungen und Steuerrisiken für Schweizer Arbeitgeberinnen erarbeitet werden. Dazu gehört auch die Eliminierung des Risikos der unabsichtlichen Schaffung einer Betriebsstätte am Wohnsitz des Grenzgängers in Frankreich. Weder Bund, Kantone noch die Schweizer Unternehmen sind daran interessiert, dass Gewinnsteuern oder Sozialversicherungsabgaben in Frankreich bezahlt werden müssen.

23.077 Abkommen zwischen der Schweiz und Slowenien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen. Protokoll zur Änderung

Empfehlung: SwissHoldings ersucht den Nationalrat das Revisionsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen mit Slowenien zu genehmigen.

 

Auf der Agenda am 13. März 2024

Das Revisionsprotokoll enthält fast ausschliesslich Anpassungen an den von der Schweiz bereits in viele Doppelbesteuerungsabkommen überführten BEPS-Mindeststandard. Die Schweiz hat sich international verpflichtet diesen Standard zu übernehmen. Späte Verständigungslösungen sind gegenüber zu spät oder gar nicht gefundenen Vereinbarungen und damit einer Doppelbesteuerung aus Unternehmenssicht zu bevorzugen.

16.01.2024: Annahme in der WAK-N

SwissHoldings hat im Rahmen zahlreicher Anhörungen die Übernahme des BEPS-Mindeststandards in die Schweizer Doppelbesteuerungsabkommen begrüsst. Vor diesem Hintergrund bestehen seitens SwissHoldings auch bezüglich des Doppelbesteuerungsabkommens mit Slowenien keine Einwände gegen die entsprechende Anpassung der beiden Abkommen. Dass Slowenien in Übereinstimmung mit der BEPS-Massnahme 14 und in Anwendung des zweiten Satzes von Artikel 25 Absatz 2 des OECD-Musterabkommens verlangte, dass Verständigungslösungen ungeachtet der Fristen des innerstaatlichen Rechts der Vertrags-staaten umzusetzen sind, ist von Unternehmensseite nicht zu bemängeln. Dennoch sind Verständigungsverfahren zur Beseitigung von Doppelbesteuerungen möglichst rasch in die Hand zu nehmen. Erst nach über zehn Jahren seit der Veranlagungsperiode gefundene Verständigungslösungen sollten in der Praxis möglichst vermieden werden.

Ständerat

16.498 Unterstellung der strategischen Infrastrukturen der Energiewirtschaft unter die Lex Koller

Empfehlung: SwissHoldings ersucht den Ständerat, auf den Entwurf der Änderung der Lex Koller nicht einzutreten.

Auf der Agenda am 28. Februar 2024

Die Vorlage sieht vor, den Erwerb von strategischen Infrastrukturen der Energiewirtschaft unter die Lex Koller mit Bewilligungspflicht zu unterstellen analog zu derjenigen beim Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland.

22.01.2018: UVEK-N gibt Folge

19.03.2018: UVEK-S stimmt zu

19.06.2020: Fristverlängerung durch den Nationalrat

18.03.2022: Erneute Fristverlängerung durch den Nationalrat

07.06.2023: Annahme des Entwurfes mit 120:72(1)

SwissHoldings lehnt eine Unterstellung des Erwerbs von strategischen Infrastrukturen der Energiewirtschaft unter die Lex Koller klar ab. Eine Unterstellung des Erwerbs von strategischen Infrastrukturen der Energiewirtschaft unter die Lex Koller mit Bewilligungspflicht analog zu derjenigen beim Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland ist kein effektives Mittel, um die Versorgungssicherheit im Energiebereich zu gewährleisten. Mit den bestehenden Regulierungen wird den Anliegen der Vorlage – der Schutz der Schweizer Volkswirtschaft und die Sicherstellung der Energieversorgung in der Schweiz – bereits heute umfassend Rechnung getragen. Überdies ist der gewählte Ansatz über die Lex Koller ohnehin fragwürdig und klar abzulehnen. Positive Effekte auf die Versorgungssicherheit der Schweiz blieben aus, die negativen Effekte auf die Schweizer Standortattraktivität und die Infrastrukturqualität hingegen wären beträchtlich.

24.008 Bericht zur Aussenwirtschaftspolitik 2023

Empfehlung: Wir empfehlen, vom Bericht Kenntnis zu nehmen sowie auf den Bundesbeschluss einzutreten und diesen anzunehmen.

Auf der Agenda am 4. März 2024

Der Bundesrat hat am 10. Januar 2022 den Bericht zur Aussenwirtschaftspolitik 2023 verabschiedet. Der Bericht gibt einen Überblick über die aussenwirtschaftspolitischen Entwicklungen der Schweiz im Berichtsjahr. Der Bericht befasst sich u.a. mit den steigenden geopolitischen Spannungen zwischen den Wirtschafts-räumen und wie sich die Schweiz in diesem Spannungsfeld als unabhängige Akteurin positioniert. Es wird aufgezeigt, dass unser Land hierbei auf bewährte Instrumente zur Erhaltung und Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für die Wirtschaft setzt. Dazu gehören unter anderem eine hohe wirtschaftliche Offenheit, eine wettbewerbs-freundliche Regulierung, eine hohe Verfügbarkeit von Bildung, Forschung und Innovation sowie Sach- und Wissenskapital, gesunde öffentliche Finanzen, eine attraktive Steuerpolitik, unternehmerische Freiheit, eine hohe Rechtssicherheit, ein flexibler Arbeitsmarkt und eine effiziente Infrastruktur.

Wichtig ist in diesem Kontext auch, dass die Schweiz entschieden hat, an ihrer bewährten Praxis festzuhalten, auf eine «vertikale Industriepolitik» zur Förderung einzelner Sektoren zu verzichten. Zum einen bergen solche Politiken ein hohes Risiko für Marktverzerrungen, Fehlanreize und Politikversagen; sie können die Steuerzahler zudem teuer zu stehen kommen und ihre Erfolgsbilanz ist häufig durchzogen. Zum anderen verfügt die Schweiz weder über die Binnenmarktgrösse noch über wirtschaftliche Strukturen, welche einen Einsatz industriepolitischer Mittel überhaupt erst erlauben würden.

30.01.2024: Antrag APK-N Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

12.02.2024: Antrag APK-S Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

SwissHoldings nimmt den Bericht zur Aussenwirtschaftspolitik 2023 zur Kenntnis und begrüsst insbesondere das Bekenntnis zur Weiterentwicklung des Multilateralismus sowie den bilateralen Beziehungen zu verschiedenen Staaten. Der Verband unterstützt, dass der Bund weiterhin auf eine offene, breit aufgestellte und liberale Aussenwirtschaftspolitik setzt.

21.3891 Förderung von sozialen Unternehmen

Empfehlung: Der Verband lehnt die Motion ab.

Auf der Agenda am 11. März 2024

Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzliche Rahmenordnung zur Förderung des sozialen Unternehmertums anzupassen. Dabei soll insbesondere eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden, um die Anerkennung und Förderung von sozialen Unternehmen zu ermöglichen. Darüber hinaus muss der Bundesrat die Förderung von sozialen Unternehmen in die Strategie Nachhaltige Entwicklung 2030 einbinden. Basierend auf den Erfahrungen zahlreicher anderer Länder in Europa, bieten sich unter anderem folgende Fördermassnahmen an:

  • Angebote zur erleichterten Finanzierung
  • Steuerliche Anreize, sich ökologisch, gesellschaftlich und kulturell zu engagieren
  • Beratungsstellen für soziale Unternehmen
  • Spezielle Berücksichtigung von sozialen Unternehmen bei der öffentlichen Beschaffung
  • Förderung der Bekanntheit durch Öffentlichkeitsarbeit und Bildung
  • Erheben von Statistiken über soziale Unternehmen

Bei der Erarbeitung, Umsetzung, Evaluierung und zukünftigen Anpassung der Fördermassnahmen sind die spezialisierten Forschungs- und Ausbildungsinstitutionen aktiv miteinzubeziehen.

12.06.2023: Annahme im Nationalrat

Die Wirtschaft lehnt, wie auch der Bundesrat, die Motion ab. Das soziale Unternehmertum ist in der Schweiz breit verankert und existiert in der Schweiz in allen Rechtsformen. Unternehmertum mit einem Fokus auf soziale oder nachhaltige Themen ist bereits heute ohne Weiteres möglich.

Kommentarfunktion ist geschlossen.