Die OECD-Leitsätze sind der global führende Standard für nachhaltige Unternehmensführung bei Auslandsinvestitionen. Gesamthaft bekennen sich über 50 Staaten weltweit zu diesem Instrument. Seit der letzten Revision im Jahre 2011 haben sich wichtige Neuerungen insbesondere in den Bereichen Klimaschutz und Technologie ergeben – welche Anpassungen in den Empfehlungen nötig machten. Gestern wurden nun die aktualisierten Leitsätze in Paris vorgestellt. SwissHoldings hat sich aktiv in den Aktualisierungsprozess eingebracht und wird sich weiterhin für eine breite Anwendung des Instrumentes einsetzen.
Zusammen mit den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte sowie der dreigliedrigen Grundsatzerklärung der IAO stellen die OECD-Leitsätze die internationale Referenz für Sorgfaltspflichten dar. Die Leitsätze beinhalten «Best Practice»-Ansätze in den Bereichen Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte, Umwelt, Antikorruption und Steuern. Sie haben ihren Ursprung im Jahr 1976 und werden seitdem laufend überarbeitet und erweitert. Zu den 51 Unterzeichnerstaaten der Leitsätze gehören neben den offiziellen OECD-Mitgliedsstaaten Länder wie Argentinien, Costa Rica, Brasilien, Ägypten, Kolumbien, Marokko, Tunesien, Peru, Rumänien, Jordanien, Ukraine und Kasachstan – wobei diese gesamthaft zwei Drittel des weltweiten Handels und der Investitionen ausmachen.
Ergänzung weiterer Bereiche, aber auch Zunahme der Komplexität
Mit der gestern vorgestellten Aktualisierung reagiert die OECD auf verschiedene gesellschaftliche, ökologische und technologische Entwicklungen. Wichtigste Änderungen betreffen neue Bestimmungen für die Kapitel rund um den Klima- und Umweltschutz sowie Anwendungsfragen in den Gebieten Technologie und Digitalisierung (weitere Details in der Medienmitteilung des SECO). SwissHoldings hat sich in enger Koordination mit dem Dachverband BIAC auf Ebene OEDC in die Konsultationen rund um die Aktualisierung des Instrumentes mit eigenen Vorschlägen eingebracht. Zwar wurden wichtige Anliegen der Wirtschaft aufgenommen – jedoch hat die Gesamtkomplexität des Textes erheblich zugenommen. Dies macht die Anwendung der Leitsätze herausfordernd.
Den OECD-Leitsätzen kommt eine wichtige Brückenfunktion in Bezug auf das geltende Recht – und damit auch hinsichtlich des geplanten Lieferkettengesetzes in der EU zu
Die OECD-Leitsätze sind seit jeher nicht rechtsverbindlich, sondern als eigentliche Ergänzung zum geltenden Recht zu verstehen. Es ist dabei wichtig zu betonen, dass die Leitsätze nicht als Vorlage für verbindliche regulatorische oder gesetzgeberische Massnahmen auf internationaler, regionaler, nationaler oder lokaler Ebene angesehen werden dürfen. Dies ist auch im Vorwort der neuen Leitsätze klar festgehalten. Die Leitsätze bieten “freiwillige Grundsätze und Standards für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln” und “können über das hinausgehen, wozu Unternehmen gesetzlich verpflichtet sind”. Gerade im Hinblick auf laufende regulatorische Entwicklungen, wie das geplante Lieferkettengesetz EU, ist diese Bestimmung von grosser Aktualität. Es ist das Ziel des Instrumentes, über eine enge Zusammenarbeit der Akteure Staat, Wirtschaft und Zivilgesellschaft Verbesserungen direkt «on the terrain» zu erzielen. Dank dieses ausgewogenen Ansatzes konnten in der Vergangenheit wichtige Reformprozesse angestossen und umgesetzt werden. Anstelle von “cut and run” braucht es denn auch diesen “stay and improve”-Ansatz, der Unternehmen ermutigt, weltweit zu investieren und Arbeitsplätze zu schaffen, auch in Regionen mit einem schwierigen Governance-Umfeld.
SwissHoldings setzt sich für eine breite Anwendung der OECD-Leitsätze ein
SwissHoldings wird eng mit seinen Mitgliedern und weiteren betroffenen Stakeholdern zusammenarbeiten, um den Bekanntheitsgrad der Leitsätze zu erhöhen und die Umsetzung der Empfehlungen vor Ort zu unterstützen. Es braucht einen stetigen und konstruktiven Austausch mit allen beteiligten Akteuren, um gerade auch in von grossen Herausforderungen geprägten Gebieten weltweit nachhaltige Verbesserungen erzielen zu können.
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