Rund 80 Prozent der Schweizer Grossunternehmen verfügen über eine konsistente Menschenrechtspolitik gemäss den neuen UNO-Vorgaben. Dies hat die heute publizierte Bestandsaufnahme des Bundesrates zur Strategie «Wirtschaft und Menschenrechte» aufgezeigt. Die Studie kommt gerade rechtzeitig. Derzeit diskutiert das Parlament die Unternehmens-Verantwortungs-Initiative und einen allfälligen Gegenvorschlag. Es geht hier um die Frage, ob Schweizer Unternehmen nur unter Androhung von neuen Haftungsbestimmungen dazu gebracht werden können, auf die Einhaltung der Menschenrechte entlang ihrer globalen Wertschöpfungsketten hinzuarbeiten. Dem ist nicht so: Die Zahlen zeigen auf, dass der bisher eingeschlagene Weg der Schweiz funktioniert.

Erst im Dezember 2016 hat der Bundesrat seinen Nationalen Aktionsplan (NAP) zur Umsetzung der neuen UNO-Leitlinien vorgestellt. In diesem NAP hat der Bund sein bestehendes Engagement ausgewertet und auf die Zukunft hin ausgerichtet. Das Ziel bleibt, die Einhaltung der Menschenrechte durch Schweizer Unternehmen im In- und Ausland zu fördern. Im Rahmen einer Studie wurde analysiert, ob die jetzige Strategie Wirkung zeigt. Die Analyse bestätigt dies. Die vorgesehenen sektorund regionalspezifischen Politikmassnahmen wie auch der Fokus auf die Instrumente «Information und Sensibilisierung», «Förderung der Partnerschaft und Zusammenarbeit» sowie «Mediation / Dialog» haben sich ausbezahlt. Zudem sieht dieser Plan auch rechtlich verbindliche Massnahmen vor – dies explizit im Einklang mit den internationalen regulatorischen Entwicklungen.

Die Studie zeigt auf, dass die Mehrheit der Schweizer Grossunternehmen (mit über 5’000 Mitarbeitenden) ihre Praxis für die verantwortungsvolle Unternehmenspolitik in den letzten Jahren überprüft und ausgebaut hat. Konkret heisst dies, dass diese Unternehmen ihre Grundsatzerklärungen zu den Ethik-Richtlinien in den letzten Jahren aktualisiert, die Massnahmen zur Identifikation und Abwendung möglicher Risiken neu ausgerichtet sowie die transparente Berichterstattung über die getroffenen Massnahmen erweitert haben.

 

Wichtigste Ergebnisse der Studie von twentyfifty
twentyfifty hat im Rahmen einer Studie untersucht, wie Unternehmen mit Sitz in der Schweiz die menschenrechtliche Sorgfaltsprüfung umsetzen. Die Momentaufnahme des Umsetzungsstatus basiert auf Desktop-Recherchen, einer OnlineUmfrage, einem Fokusgruppengespräch und Interviews. Das Ziel der Erhebungen ist, eine Einschätzung zum aktuellen Umsetzungstand der UNO-Leitlinien durch privatwirtschaftliche Schweizer Firmen zu gewinnen. Bezüglich der Kategorie «Grossunternehmen» kommt die Studie zu folgenden Resultaten (Seite 31):

  • Über 97% der Grossunternehmen verfügen über einen Verhaltenskodex für Lieferanten, welcher menschenrechtliche Themen integriert. Die Mehrheit dieser Unternehmen hat zudem die Überprüfung der Umsetzung ihrer menschenrechtlichen Verpflichtungen formell in den Unternehmensstrukturen verankert (82%).
  • Die Mehrheit der Grossunternehmen verfügt über eine transparente Berichterstattung zu den Zielen, Fortschritten und Herausforderungen bezüglich ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltsprozesse.
  • 80% der Grossunternehmen verfügen über Beschwerdemechanismen, die über Angelegenheiten von eigenen Mitarbeitern hinausreichen (z.B. für Drittparteien, wie Geschäftspartner, Gemeinschaften etc.).

Des Weiteren ist erfreulich, dass die Studie zum Schluss kommt (Seite 30), dass die Bedeutung menschenrechtlicher Themen in der Wirtschaft zugenommen hat und auch in Zukunft weiter an Bedeutung gewinnen wird. In den letzten fünf Jahren ist die Anzahl der Mitarbeiter/innen, die sich mit menschenrechtlichen Risiken beschäftigen, bei über einem Drittel der Unternehmen gestiegen. Gleichzeitig vermutet ein Drittel der Unternehmen, dass die Anzahl der Mitarbeiter/innen in diesem Bereich in den nächsten fünf Jahren weiter zunehmen wird.

 

Unternehmens-Verantwortungs-Initiative gefährdet bisherige Errungenschaften

Mit seinem systembasierten Ansatz nimmt der Schweizer Aktionsplan die internationalen Trends im Bereich des nachhaltigen Wirtschaftens auf. Dem entgegen steht die Unternehmens-Verantwortungs-Initiative. Diese Initiative setzt auf Instrumente, die auf Konfrontation statt auf Kooperation ausgerichtet sind. Sie wurde lanciert, weil der von der Bundesverwaltung lancierte Prozess über die Aktionspläne als nicht genügend erachtete wurde, um zeitnah nachhaltige Fortschritte zu erzielen. Per Gesetz sollen Schweizer Unternehmen künftig verpflichtet werden, die Einhaltung der Nachhaltigkeits-Standards bis hin zu ihrem letzten Zulieferer weltweit zu überwachen. Die Initiative setzt die Unternehmen hierbei unter einen Generalverdacht. Können die Unternehmen nicht beweisen, dass sie auch bei ihren Zulieferern und Geschäftspartnern für die nötigen Sorgfaltsprozesse gesorgt haben, haften sie direkt für diese Subunternehmen, auch wenn sie kein eigenes Verschulden trifft. Der derzeit diskutierte Gegenvorschlag geht zwar weniger weit, übernimmt jedoch mit der ausufernden Haftung die Kernmechanik der Initiative.

 

SwissHoldings fordert, dass die Bundesverwaltung die erfolgreiche Strategie weiterverfolgt

«Responsibility» bedeutet «ability to respond» – die Fähigkeit, Antworten zu geben. Die Unternehmen stellen sich den Herausforderungen. Dazu brauchen sie aber auch das richtige Umfeld und insbesondere eine gute Zusammenarbeit mit den Stakeholdern weltweit. Wir begrüssen, dass die Bundesverwaltung diesem Ansatz Rechnung trägt und den bisher eingeschlagenen Weg weiterver

 

Für Auskünfte:
Denise Laufer
Mitglieder der Geschäftsleitung
076 407 02 48

 

Medienmitteilung als Download (PDF)

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