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Nach ausführlicher Diskussion im Rahmen der Debatte zur Aktienrechtsrevision stimmte der Nationalrat gestern mit 121 zu 73 Stimmen bei 2 Enthaltungen einem indirekten Gegenvorschlag zur Unternehmens-VerantwortungsInitiative zu. Die Mehrheit der Ratsmitglieder beurteilte den Gegenvorschlag indes als unausgegoren und will ihn im weiteren Verlauf der Beratung noch verbessern. SwissHoldings nimmt von diesem Entscheid Kenntnis und wird sich im Ständerat konstruktiv für eine ausgereifte und praxisgerechte Lösung einsetzen.

Die grundlegende Kritik von SwissHoldings am gestern beschlossenen Gegenvorschlag muss an dieser Stelle nicht vertieft werden. Wir zeigten uns konstruktiven Vorschlägen gegenüber stets offen. Den nun an den Ständerat überwiesenen Gegenvorschlag beurteilen wir in der vorliegenden Fassung jedoch als kontraproduktiv und schädlich für den Standort Schweiz.

Nationalrat beschliesst aus verfahrenstechnischen Gründen praxisfernen Gegenvorschlag
Trotz gewichtiger Bedenken konnte für eine Ablehnung des Gegenvorschlags keine Mehrheit gefunden werden. Positiv beurteilt SwissHoldings aber die Tatsache, dass grosse Teile des Nationalrats den beschlossenen Gegenvorschlag in der vorliegenden Fassung als praxisuntauglich beurteilten und ihn im weiteren Verlauf der Beratung in wesentlichen Punkten verbessern wollen. Unbedingt anzupassen sind aus Sicht von SwissHoldings die Haftungsnorm und insbesondere die Beweislastumkehr. Auch auf die Gefahren der extra-territorialen Rechtsanwendung und die damit verbundenen Probleme für die hiesigen Gerichte wurde von Nationalräten mehrfach hingewiesen. Zudem soll sichergestellt werden, dass die Schweiz in der Frage der Unternehmensverantwortung international keinen Alleingang beschreitet.

Schliesslich nimmt SwissHoldings nach der Debatte zur Kenntnis, dass die Annahme des Gegenvorschlags nicht als generelles Einverständnis mit den Eckwerten der Vorlage zu werten ist. Vielmehr dürfte die Zustimmung des Rats mit Prozessüberlegungen zu erklären sein.

Ständerat muss zeitnah besseren Gegenvorschlag ausarbeiten
Der Ball liegt nun bei den Ständeräten. Diese sollen zeitnah Klarheit schaffen, ob aus dem Gegenvorschlag eine wirtschaftstaugliche Lösung geformt werden kann. SwissHoldings wird die Arbeiten der Ständeräte konstruktiv begleiten. Es gilt Massnahmen unter Einbezug aller betroffenen Kreise zu finden, damit die Menschenrechte und der Umweltschutz gestärkt und der Wirtschaftsstandort Schweiz nicht unnötig geschwächt wird. Schliesslich nehmen wir den Nationalrat beim Wort und verlassen uns darauf, dass er – wie dies mehrfach versprochen wurde – seine Zustimmung in der Schlussabstimmung von dem Kriterium der Wirtschaftstauglichkeit abhängig macht.

 

Für Auskünfte:
Dr. Gabriel Rumo
Direktor
079 712 20 20

 

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