Die Schweizer Stimmberechtigten haben die Vorlage zur Umsetzung der OECD-Mindeststeuer am heutigen Abstimmungssonntag deutlich angenommen. SwissHoldings und die Mitgliedunternehmen nehmen das JA zur Vorlage erfreut zur Kenntnis. Damit ist das Fundament gelegt, um das internationale Projekt in der Schweiz auf den Januar 2024 umzusetzen. Dies schafft die für Unternehmen wichtige Rechtssicherheit und ermöglicht den Kantonen ihre Standortattraktivität zu stärken. Es gilt nun die Umsetzung mit Nachdruck weiterzuverfolgen.
Klar war bereits vor der Abstimmung: Die OECD-Mindeststeuer wird kommen. Ab 2024 werden die Mitgliedunternehmen von SwissHoldings weltweit mindestens 15 Prozent Gewinnsteuern bezahlen. Die Zustimmung der Bevölkerung sendet das klare Signal: Die Schweiz bekennt sich zur international breit abgestützten OECD-Mindeststeuer und die vorgeschlagene Umsetzung wird befürwortet.
Wichtiges Zeichen für die Wirtschaft
Mit dem Abstimmungsresultat ist für die Unternehmen klar, dass sie die von der OECD geforderten 15 Prozent in der Schweiz bezahlen können. Dies bringt Rechtssicherheit. Zudem stellt die Abstimmungsvorlage eine Lösung dar, welche unnötige administrative Aufwände und das Risiko zu Doppelbesteuerungen reduziert. Für Bund und Kantone bedeutet das Abstimmungsresultat höhere Steuereinnahmen. Die Schweiz kann diese gut gebrauchen, um ihre Attraktivität zu stärken sowie höheren Einnahmen langfristig zu sichern und weiter zu steigern.
Internationale Steuerreform bringt Wandel im Standortwettbewerb
Unabhängig vom heutigen Abstimmungsresultat, wusste die Schweiz, dass der bislang wichtige Standortfaktor «tiefe Gewinnsteuern» und damit der Steuerwettbewerb an Bedeutung verlieren wird. Der internationale Standortwettbewerb um die besten Steuerzahler und attraktive Stellen für gut ausgebildete Angestellte dürfte sich in den nächsten Jahren wandeln und intensivieren. Das heisst: Die Karten werden neu gemischt. Die Schweiz kann dabei finanziell zu den Gewinnern gehören, wenn sie sich rechtzeitig auf den neuen Wettbewerb einstellt und so neue Investitionen anzieht. Dabei besteht insbesondere für Kantone mit aktuell höheren Gewinnsteuern die Chance, sich attraktiv zu positionieren und finanziell zu profitieren. Werden die Weichen für die Zukunft richtiggestellt, wird die Schweiz auch zukünftig ein attraktiver Wirtschaftsstandort mit hohen Unternehmenssteuereinnahmen sein.
Nach der Abstimmung ist vor der technischen Umsetzung
An der Schweizer Umsetzungsverordnung wird intensiv gearbeitet. Es ist zentral, dass diese zielgerichtet und speditiv vorangetrieben werden, damit sich die Unternehmen aber auch Bund und Kantone rechtzeitig auf das Inkrafttreten per Januar 2024 vorbereiten können. Die Herausforderungen bleiben gross, da auf OECD-Ebene wichtige Umsetzungsvorgaben immer noch in Erarbeitung sind. Umso wichtiger ist eine enge Zusammenarbeit von Bund, Kantonen und Unternehmen im Hinblick auf eine schlanke, international akzeptierte Schweizer Umsetzung.
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