Dr. Gabriel Rumo

Direktor
SwissHoldings

Vergangene Woche stimmte das Parlament der Abschaffung der Emissionsabgabe zu. Eine Abgabe auf der Emission von Eigenkapital ist volkswirtschaftlich schädlich und insbesondere in Wirtschaftskrisen klar kontraproduktiv. Der Beschluss zur Abschaffung dieser Steuer war deshalb längst überfällig und wird von der Wirtschaft klar begrüsst. Die SP hat jedoch bereits das Referendum angekündigt. Eine Volksabstimmung ist damit wahrscheinlich. Dieses Editorial zeigt auf, weshalb die Beibehaltung der Emissionsabgabe gesamtwirtschaftlich nachteilig wäre.

Nach dem Nationalrat beschloss am 2. Juni 2021 auch der Ständerat die Abschaffung der Emissionsabgabe (vgl. hierzu SwissHoldings-Medienmitteilung). Den entsprechenden Gesetzestext nahmen die Räte letzten Freitag in den jeweiligen Schlussabstimmungen an. Für SwissHoldings ist dies ein positiver Entscheid zum richtigen Zeitpunkt.

Der Bundesrat unterstützt die Abschaffung der Emissionsabgabe
Die Emissionsabgabe ist Teil eines Sammelsuriums verschiedener Bundesabgaben ohne inhaltlichen Zusammenhang mit dem Titel „Stempelsteuern“. Die verschiedenen Steuern (Versicherungsstempel, Emissionsabgabe und die finanziell bedeutende Umsatzabgabe auf Wertschriftentransaktionen als Schweizer Finanztransaktionssteuer) haben etwa so viel miteinander zu tun wie die CO2-Abgabe, die Gewinnsteuer und die Mehrwertsteuer. Die Emissionsabgabe ist dabei eine der finanziell unbedeutenderen Stempelabgaben. Volkswirtschaftlich ist sie allerdings besonders schädlich, weshalb der Bundesrat seit vielen Jahren deren Abschaffung unterstützt. Letztmals tat er dies im Rahmen der Bundesratssitzung vom 18. November 2020. Sie fällt auf Eigenkapitalzuschüssen von Aktionären an Gesellschaften an und behindert die Ausstattung von Unternehmen mit genügend Eigenkapitalreserven.

Eigenmittelreserven sind insbesondere im Fall von Verlusten relevant: Fehlen Eigenmittel, unterstehen Unternehmen im Fall von Verlusten einem erhöhten Konkursrisiko. Mit dem Konkurs verbunden ist selbstverständlich auch die Entlassung der Angestellten des konkursiten Unternehmens.

Wegen der Emissionsabgabe gewähren die Aktionäre den Gesellschaften anstelle von Eigenkapital Fremdkapital in Form von Krediten und erhalten darauf einen Zins. Fremdkapitalzinsen können vom Gewinn des Unternehmens abgezogen werden und reduzieren damit im Resultat die Gewinnsteuern von Bund und Kantonen. Auch reduzieren Kredite die (Eigen-) Kapitalsteuern der Kantone.

Mit anderen Worten fordert der Bundesrat die Abschaffung der Emissionsabgabe aus handfesten Gründen.

Erstens fördert Eigenkapital die finanzielle und personelle (Angestellte) Stabilität von Schweizer Unternehmen. Zweitens ist damit zu rechnen, dass aufgrund der Abschaffung der Emissionsabgabe (Einnahmen 2020: 179 Mio.) bereits nach wenigen Jahren zusätzliche Gewinn- und Kapitalsteuern (Einnahmen 2018: total ca. 24 Mrd.) resultieren, welche die Steuerausfälle mehr als kompensieren (Quellen: Staatsrechnung 2020, BAK, Juni 2019).

Die Abschaffung der Emissionsabgabe lohnt sich deshalb für den Schweizer Fiskus und stärkt den Wirtschaftsstandort Schweiz.

Kleine- und mittelgrosse Unternehmen profitieren stärker als Grosskonzerne
Wichtig ist auch der Umstand, welche Unternehmen überhaupt Emissionsabgabe leisten. Die allermeisten Unternehmen entrichten sie nur dann, wenn sie sich in der Krise befinden oder gewaltige Investitionen stemmen müssen, für welche ihre bisher erwirtschafteten Gewinne (erarbeitetes Eigenkapital) nicht ausreichen oder sie sich in der Startphase (Start-up) befinden. Solchen Unternehmen sollten nicht auch noch Steine in Form von Steuern in den Weg gelegt werden.

Niemand käme auf die Idee, einer Familie, die sich ein Haus kauft und mangels genügend Eigenmitteln dafür hohe Hypothekarschulden aufnimmt, ihre Eigenmittel mit einer Spezialsteuer weiter zu reduzieren.

Erfolgreiche Grosskonzerne, wie die Mitgliedunternehmen von SwissHoldings, zahlen demgegenüber äusserst selten Emissionsabgabe. Die finanzielle Ersparnis steht für sie deshalb nicht im Vordergrund. Vielmehr profitieren sie von der erzielten Reduktion in der Bürokratie, z.B. bei der Gründung und Ausstattung neuer Gesellschaften mit Eigenkapital.

Abschaffung der Emissionsabgabe ist die richtige Massnahme zum richtigen Zeitpunkt
Manche mögen nun einwenden, dass es trotz allem der falsche Zeitpunkt ist für die Abschaffung der Emissionsabgabe. Dass angesichts der auflaufenden Corona-Schulden keine riskanten Wetten eingegangen werden sollten. Diesen kritischen Stimmen kann entgegnet werden, dass genau jetzt der richtige Zeitpunkt da ist diese besonders schädliche Unternehmenssteuer abzuschaffen. Das OECD-Projekt zur Besteuerung der digitalisierten Wirtschaft sieht in dessen Säule 2 bekanntlich die Einführung von Mindeststeuersätzen bei der Gewinnsteuer vor. Voraussichtlich wird der globale Mindeststeuersatz 15 Prozent betragen. Für die grossen Schweizer Konzerne dürften sich daraus erhebliche Mehrbelastungen ergeben. Vorgesehen ist, dass die Unternehmen die zusätzlichen Steuern in ihrem Hauptsitzstaat leisten (Income Inclusion Rule). Für einzelne Unternehmen könnten sich zusätzliche Steuerzahlungen im Umfang eines Mehrfachen der Einnahmen aus der Emissionsabgabe ergeben.

Das Digitalbesteuerungsprojekt dürfte für die Schweiz mit grossen Herausforderungen verbunden sein. Das Ziel für die Schweiz besteht hierbei darin, die vielen wichtigen Funktionen und Arbeitsplätze internationaler Grossunternehmen (sowie deren gewaltige Steuerzahlungen) in der Schweiz halten zu können. Dies wird nur gelingen, wenn den von massiv höheren Gewinnsteuern in der Schweiz belasteten Unternehmen Gegenleistungen erbracht werden. Dazu zählt insbesondere, dass sie von anderen Unternehmenssteuern entlastet werden. Die Eliminierung der Emissionsabgabe gehört dabei zu den Topprioritäten der Unternehmen. Deren Abschaffung ist deshalb die richtige Massnahme zum richtigen Zeitpunkt.

Weitere Informationen zu den Arbeiten der OECD finden Sie im SwissHoldings Dossier Digitalbesteuerung.

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