SwissHoldings nimmt den Entscheid des Bundesrates, die OECD-Mindesteuer auf 2024 einzuführen, mit grosser Sorge zur Kenntnis. Der Entscheid entspricht nicht dem Interesse des Schweizer Wirtschaftsstandorts und auch nicht dem Geist des Volksentscheids vom Juni 2023.

Mit dem heutigen Entscheid entstehen für unseren Schweizer Wirtschaftsstandort grosse und unnötige Nachteile gegenüber den zahlreichen nicht-einführenden Staaten wie den USA, China oder Indien. Doch die Einführung der OECD-Mindeststeuer auf 2024 stellt nicht nur unsere Unternehmen vor grosse Herausforderungen, sondern auch Bund und Kantone. Zwar führt die Einführung auf 2024 kurzfristig zu mehr Steuereinnahmen für den Bund und die Kantone, mittel- und langfristig aber zu Mindereinnahmen. Dazu kommt die grosse Unsicherheit im Umgang mit der sich international stetig verändernden Ausgestaltung der OECD-Mindestbesteuerung und zusätzlich auch die Verunsicherung, ob sich diese global überhaupt durchsetzen wird.

Uns ist wichtig anzumerken, dass wir multinationalen Unternehmen die Einführung der OECD-Mindeststeuer unterstützten. Gleichzeitig haben wir uns stets dafür eingesetzt, dafür Sorge zu tragen, dass die Attraktivität des Schweizer Wirtschaftsstandortes erhalten werden kann. Bei der Volksabstimmung zur Mindeststeuer im Juni 2023 waren die internationalen Rahmenbedingungen so ausgestaltet, dass eine möglichst frühe Umsetzung per Januar 2024 im wirtschaftlichen Interesse der Schweiz lag. Doch nach dem Volksentscheid haben einige Staaten die Spielregeln auf internationaler Ebene so verändert, dass sich früh einführende Staaten nun mit erheblichen Nachteilen für ihren Standort konfrontiert sehen.

Deshalb war und ist für SwissHoldings und ihre Unternehmen klar: Die Schweiz muss darauf bestehen, gleich lange Spiesse wie andere Länder zu erhalten. Die Einführung der Mindeststeuer bleibt richtig, doch vor dem Hintergrund neuer Spielregeln hätte der Bundesrat entscheiden müssen, die Einführung um ein weiteres Jahr zu verschieben. So hätte man die internationalen Entwicklungen weiterbeobachten und sicherstellen können, dass unserem Standort keine unnötigen Nachteile entstehen.

SwissHoldings bleibt mit dem Entscheid heute nur, weiter an den Bundesrat zu appellieren, die internationalen Entwicklungen mit grosser Sorgfalt zu beobachten. SwissHoldings bietet zudem Hand bei der Entwicklung zielgerichteter neuer Instrumente zur Förderung der Standortattraktivität, damit unser Wirtschaftsstandort nach dem heutigen Entscheid nicht noch weiter unnötig geschwächt wird. Denn klar ist: Neben einem attraktiven Steuerumfeld gewinnen künftig andere Faktoren vermehrt an Bedeutung. Ohne geeignete Massnahmen kann der Anschluss rasch verloren gehen. Die Schweiz muss sich also rasch auf die neuen Herausforderungen einstellen.

Kontakt
Martin Hess l Mitglied der Geschäftsleitung SwissHoldings l martin.hess@swissholdings.ch l +41 31 356 68 61

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