Ein Gebiet, in dem die Schweizer Unternehmen gegenüber vielen ihrer Konkurrenten benachteiligt sind, betrifft ihre prozessuale Stellung in ausländischen – und insbesondere in USamerikanischen – Verfahren. Dies, weil ihre Unternehmensjuristen, resp. Unternehmensanwälte in der Schweiz nicht über einen Berufsgeheimnisschutz verfügen wie er in anderen Ländern besteht.

Wie die nachstehenden Ausführungen zeigen werden, kämpft die Schweizer Wirtschaft seit Langem für einen Berufsgeheimnisschutz für Unternehmensjuristen, resp. Unternehmensanwälte. Der Bundesrat lehnte frühere Vorstösse ab, schlug jedoch vor, die Thematik im Zusammenhang mit einer generellen Überprüfung der Zusammenarbeit mit ausländischen Staaten und des Souveränitätsschutzes der Schweiz wieder aufzunehmen. Mit der Vorlage des Entwurfs des ZSSG ist der Bundesrat zwar seiner Absichtserklärung nachgekommen. Wie die weiteren Ausführungen zeigen werden, allerdings leider in einer Art und Weise, die das Problem der Schweizer Unternehmen nicht zu lösen vermag.

 

Stellungnahme im Wortlaut (PDF)

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