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Im Rahmen der gestrigen 75. Generalversammlung von SwissHoldings diskutierten in Bern im Beisein von Staatssekretär Roberto Balzaretti Vertreter aus Wirtschaft und Politik über die aktuellen und künftigen Beziehungen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union. Dabei gab vor allem das institutionelle Rahmenabkommen zu Reden.

Unter dem Titel «Schweiz EU: Wohin geht die Reise?» machte der geladene Gastreferent Roberto Balzaretti, der seit dem 1. Februar 2018 als Direktor für europäische Angelegenheiten (DEA) waltet, eine fundierte Auslegeordnung über die Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU. Anschliessend stand er den anwesenden Mitgliedern sowie den geladenen Gästen aus Politik und Wirtschaft für eine vertiefte Frage- und Antwortrunde zur Verfügung.

Im Rahmen der vom Präsidenten Prof. Dr. Karl Hofstetter moderierten und lebhaft geführten Diskussion, wurden insbesondere die bilateralen Verträge sowie das geplante institutionelle Rahmenabkommen vertieft thematisiert.

 

Weiterentwicklung der bilateralen Verträge ist gefordert

Die bilateralen Verträge sind ein wichtiger Faktor für den Erfolg und den Wohlstand der Schweiz: 53 Prozent unser Exporte gehen in die EU. Aus diesem Grund muss die Schweiz die ureigenen Interessen der Schweizer Wirtschaft gegenüber Brüssel konsequent vertreten. Im Zentrum steht dabei der diskriminierungsfreie Zugang zum EU-Binnenmarkt für Schweizer Güter und Dienstleistungen. Die bisher abgeschlossenen bilateralen Verträge ermöglichen diesen privilegierten Zugang. Da sich die Welt schnell verändert und neue Produkte und Technologien geschaffen werden, entwickelt sich das Binnenmarktrecht der EU laufend fort. Demgegenüber entwickelt sich das bilaterale Recht nur langsam. Dadurch entsteht eine Rechtslücke und somit eine Rechtsunsicherheit für exportierende Unternehmen. Das geplante Rahmenabkommen muss daher das Mittel zum Zweck sein, um kontinuierlich Rechtssicherheit herzustellen und Schweizer Unternehmen den sektoriellen Markzugang zum EU-Binnenmarkt jederzeit und diskriminierungsfrei zu gewährleisten. Nur wenn das geplante institutionelle Abkommen diese Voraussetzung erfüllt, kann ihm zugestimmt werden.

 

SwissHoldings stellt klare Bedingungen zum Rahmenabkommen

SwissHoldings – der Verband der Industrie- und Dienstleistungsunternehmen in der Schweiz – begrüsst ein institutionelles Rahmenabkommen grundsätzlich, stellt jedoch Bedingungen.

Massgebend für ein Gesamturteil wird für SwissHoldings der ausgehandelte Inhalt des Abkommens sein. Er muss dabei im Wesentlichen folgende Bedingungen erfüllen:

  1. Sicherstellung des diskriminierungsfreien Zugangs zum EU-Binnenmarkt in den von den Abkommen erfassten Bereichen;
  2. Gewährleistung einer kontinuierlichen Rechtssicherheit;
  3. Dynamische Übernahme von Binnenmarktregeln, um auch die künftige Rechtsentwicklung zu garantieren;
  4. Streitbeilegung mittels unabhängigem Schiedsgericht. Der Einfluss des EuGH muss auf das Notwendigste reduziert werden.

Im Bereich der Überwachung muss die Schweiz auf ihrem Territorium selbständig zuständig sein. Zudem verlangt SwissHoldings bei den flankierenden Massnahmen den Beibehalt des aktuellen Schutzniveaus.

 

Börsenäquivalenz als Beispiel, wie aktuelle Beziehungen Rechtsunsicherheit schaffen

Gegenüber der Schweiz wurde im Dezember 2017 äusserst kurzfristig die für den Betrieb der Schweizer Börsen sehr wichtige Börsenäquivalenz nach Art. 23 MiFIR nur befristet für ein Jahr erteilt. Zur Begründung wurde völlig sachfremd ausgeführt, die Anerkennung werde wegen mangelnder Fortschritte in den Verhandlungen des institutionellen Abkommens begrenzt. SwissHoldings verlangt vom Bundesrat, diese auch für unsere Mitgliedfirmen wichtige Anerkennung selbstbewusst mit grossem Nachdruck anzustreben. Wir erwarten, dass die EUKommission die schweizerische Börsenregulierung weiterin als äquivalent anerkennt. Andernfalls unterstützt SwissHoldings, dass der Bundesrat den Börsenplatz auf das Jahresende hin mit einer Notverordnung stärken wird. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die angestrebten Ausgleichsmassnahmen die Finanzierungsoptionen der Emittenten mittel- und langfristig nicht erschweren. Insbesondere müssen diese die besonderen Verhältnisse der Doppelkotierungen berücksichtigen und dürfen die Attraktivität des Standortes Schweiz für Neuzuzüge nicht beeinträchtigen.

 

Für Auskünfte:
Dr. Gabriel Rumo
Direktor
079 712 20 20

 

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