Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) beriet gestern mehrere steuerpolitische Geschäfte, darunter die Verrechnungssteuerreform. Diese ist für unsere Mitglieder von grösster Wichtigkeit und die aktuell bedeutendste Schweizer Steuerreform. SwissHoldings ist deshalb sehr erfreut, dass die Vorlage in der WAK-S klar angenommen wurde und deren Beratung voraussichtlich bereits in der kommenden Wintersession abgeschlossen werden dürfte.
Nachdem der Nationalrat die Verrechnungssteuerreform (21.024: Verrechnungssteuergesetz. Stärkung des Fremdkapitalmarkts) in der vergangenen Herbstsession deutlich mit 122 zu 68 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen hat, wurde sie diese Woche auch von der WAK-S mit 8 zu 4 Stimmen verabschiedet. SwissHoldings brachte sich bereits im Oktober via Eingabe an die Parlamentarier der WAK-S konstruktiv in die Beratung ein. Die Beratung der Verrechnungssteuerreform ist für die kommende Wintersession (29. Nov. – 17. Dez.) sowohl im National- als auch im Ständerat vorgesehen. Dies bedeutet, dass die Vorlage komplett zu Ende beraten werden dürfte. Wäre dies der Fall, könnten unsere Mitgliedsunternehmen bereits im Jahr 2023 mit der Emittierung von Obligationen aus der Schweiz heraus beginnen.
Durch die Verrechnungssteuerreform erwartet SwissHoldings eine klare Stärkung des Schweizer Wirtschaftsstandorts. Auch für den Schweizer Fiskus ist das Reformvorhaben lohnend, weil im Zuge der Umsetzung mehr Steuereinnahmen generiert werden.
Ständeräte nehmen punktuelle Korrekturen vor
Die Vorlage wurde von der WAK-S in verschiedenen Bereichen angepasst. So kommt die Verrechnungssteuerbefreiung nur Obligationen zugute, die nach dem 1. Januar 2023 ausgegeben werden. SwissHoldings begrüsst diese Anpassung, dank derer die vorübergehenden Mindereinnahmen für den Bund massiv gesenkt werden können (CHF 170 Mio.). Dank der Anpassung wird die Reform dem Schweizer Fiskus voraussichtlich ab dem Inkrafttreten Mehreinnahmen einbringen. Wichtig ist für unsere Unternehmen, dass Mittel aus bestehenden Auslandobligationen keine Einschränkungen erfahren und diese endlich auch für die Schaffung von Arbeitsplätzen in der Schweiz genutzt werden können.
Weitere steuerpolitische Motion in der WAK-S
Im Rahmen seiner aktuellen Beratung nahm die WAK-S eine weitere steuerpolitische Motion an:
Mit 4 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung unterstützte er eine Motion von Ständerat Ettlin (19.4635: Die Benachteiligung von Schweizer Unternehmen durch eine einheitliche Besteuerungspraxis vermeiden), die bei der Verrechnungssteuer einen Wechsel von der geltenden Direktbegünstigungstheorie hin zur Dreieckstheorie verlangt und damit eine kohärente Behandlung des gleichen Sachverhalts bei der Gewinn- und der Verrechnungssteuer ermöglicht. Das Schweizer Unikum der Direktbegünstigungstheorie steht auch im Widerspruch zum internationalen Steuerrecht, welches auf der Dreieckstheorie beruht. SwissHoldings unterstützt die Beseitigung dieser sachlich nicht nachvollziehbaren Schweizer Steuerfalle.
Darum geht es bei der Reform der Verrechnungssteuer
Erfahren Sie mehr über die Vorlage: Martin Hess, Leiter Steuern, gibt im nachfolgenden Video Auskunft.
Weitere Informationen zur Verrechnungssteuer finden Sie im SwissHoldings Dossier Verrechnungssteuerreform.
Für Auskünfte:
Martin Hess │ Leiter Steuern, Mitglied der Geschäftsleitung │ 078 805 04 95
Pascal Nussbaum │ Leiter Kommunikation & Public Affairs │ 079 798 52 40