Der Bundesrat hat heute die Vernehmlassung zur Reform der Verrechnungssteuer eröffnet. Mit der Verrechnungssteuerreform soll der Fremdkapitalmarkt Schweiz gestärkt und Schweizer Konzerne veranlasst werden, ihre Obligationen möglichst in der Schweiz zu emittieren. Ausserdem sollen die Konzerne ihre ausländischen Finanzierungsstrukturen weitestgehend abbauen und die entsprechenden Tätigkeiten in die Schweiz verlagern. Die Reform der Verrechnungssteuer gemäss bundesrätlichem Vorschlag ist ein zentrales Anliegen unserer Mitglieder und muss unbedingt gelingen.

Die Beseitigung der Verrechnungssteuerhindernisse für Fremdfinanzierungsaktivitäten bleibt für unsere Mitgliedunternehmen das wichtigste schweizerische Steuerprojekt im Nachgang zur AHV-Steuervorlage. Aufgrund der neuen Transferpreis-Richtlinien der OECD hat für die Schweizer Konzerne die Bedeutung und die Dringlichkeit der Reform sogar deutlich zugenommen.

 

Verrechnungssteuerreform führt zur Belebung des Schweizer Kapitalmarkts

Die heutige Verrechnungssteuer zwingt bekanntlich zahlreiche Schweizer Konzerne ihre Finanzierung über ausländische Finanzgesellschaften abzuwickeln. Mit den neuen OECD-Anforderungen müssen die Unternehmen entweder ihre Finanzierungsfunktionen vom Ausland in die Schweiz holen (wo die neuen Anforderungen leicht erfüllt werden können) oder die Konzerne statten ihre ausländischen Finanzgesellschaften rasch mit zusätzlicher Substanz (Personal, Funktionen) aus. Soll die Finanzierung künftig in der Schweiz ausgeübt werden, sind die Schweizer Konzerne darauf angewiesen, dass die Verrechnungssteuerreform von Bundesrat und Parlament zügig umgesetzt wird.

Gelingt die Reform der Verrechnungssteuer, profitiert die Schweiz in verschiedener Hinsicht: Schweizer Konzerne werden ihre Finanzierungstätigkeiten vom Ausland in die Schweiz verschieben. Konzerndarlehen werden als Folge aus der Schweiz vergeben, und die Zinsdifferenz zwischen Aktiv- und Passivdarlehen wird künftig dem Schweizer Fiskus zugutekommen. Die grossen Firmen werden ihre Anleihen vermehrt aus einer Schweizer Einheit begeben, die Anleihen an der SIX kotieren und bei diesen Schweizer Recht anstelle von Englischem Recht anwenden.

Die Reform stärkt somit den Schweizer Kapitalmarkt und den Konzernstandort Schweiz. Darüber hinaus beschert sie dem Fiskus Mehreinnahmen und den Schweizer Banken und Anwälten neue Aufträge.

 

Weitere Informationen finden Sie im Dossier Verrechnungssteuerreform von SwissHoldings.

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