SwissHoldings hat sich in seiner Vernehmlassung grundsätzlich positiv zum Erlass einer Vollzugshilfe zu klimabezogenen Angaben im Sinne des UWG geäussert, kritisiert den vorliegenden Entwurf jedoch als rechtlich ungenügend, international nicht abgestimmt und übermässig detailorientiert. Gefordert werden eine klare Abstützung auf gesetzliche Grundlagen, mehr Prinzipienorientierung, Verhältnismässigkeit sowie die Berücksichtigung internationaler Entwicklungen. Zudem warnt SwissHoldings vor einer faktischen Normsetzung durch die Verwaltung, zu hohen Anforderungen an Begriffe wie „Klimaneutralität“ und einer Beweislastumkehr. Die Veröffentlichung solle erst erfolgen, wenn internationale und nationale Rechtsgrundlagen geklärt sind.
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