Änderung des Kollektivanlagengesetzes (Limited Qualified Investor Fund; L-QIF); Vernehmlassungsantwort von SwissHoldings, dem Verband der Industrie- und Dienstleistungsunternehmen in der Schweiz

 

Kurzposition von SwissHoldings

  1. Neue Form von kollektiven Kapitalanlagen: SwissHoldings begrüsst grundsätzlich den Vorstoss, eine flexiblere Form von kollektiven Kapitalanlagen für qualifizierte Anlegerinnen und Anleger zu schaffen.
  2. L-QIF in Konzernstrukturen: SwissHoldings schlägt eine Ergänzung des Art. 118g Abs. 2 VE-KAG vor, so dass Personen, die mit den Anlegerinnen und Anlegern des L-QIF im Sinne von Art. 2 Abs. 2 lit. a FINIG verbunden sind, ebenfalls Anlageentscheide übertragen werden können.
  3. Vernehmlassung zur Ausführungsverordnung: Um eine Stellungnahme zu den durch den Bundesrat zu erlassenden Anlagevorschriften zu ermöglichen, soll vor deren Erlass ebenfalls eine öffentliche Vernehmlassung durchgeführt werden.

Download Vernehmlassungsantwort (pdf)

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