SwissHoldings steht für die Einhaltung der obligatorischen Arbeitsbedingungen ein und befürwortet, dass das Nichteinhalten von obligatorischen Arbeitsbedingungen weiterhin ein Verstoss gegen den unlauteren Wettbewerb darstellt. Jedoch lehnen wir die strafrechtliche Verfolgung bei Nichteinhaltung der obligatorischen Arbeitsbedingungen ab.
Ausführungen zu unserer Position finden Sie in der vollständigen Vernehmlassungsantwort.