Zusammenfassung:
- Die Vorlage muss – bevor die Botschaft verabschiedet wird, wesentlich überarbeitet werden, weil zwei wichtige Elemente, die Aufnahme einer Institutionenreform und die Berücksichtigung von Compliance Bemühungen bei der Sanktionsbemessung, fehlen. Es ist denkbar, dass hierzu eine Arbeitsgruppe mit verschiedenen Interessensvertretern unter der Leitung des Bundes gegründet wird. In diesem Falle erachten wir es als zentral, dass insbesondere auch die Interessen der grossen Firmen über SwissHoldings in einer solchen Gruppe vertreten sind.
- Bei der Aufnahme der Institutionenreform sollen die Ziele der 2012 angedachten Institutionenreform verfolgt werden. Dies betrifft insbesondere eine notwendige Verbesserung der Rechtsstaatlichkeit durch Trennung von Untersuchung und Entscheid.
- Die Berücksichtigung von Compliance Bemühungen bei der Sanktionsbemessung könnte z.B. über eine Ergänzung in Art. 49a Abs. 5 VE-KG in das Kartellgesetz aufgenommen werden und analog der Regelung in Deutschland ausgestaltet werden.
- Die Einführung der Elemente, die im Vorentwurf vorgeschlagen werden – mit Ausnahme der wichtigen Umsetzung der Motion Français – haben aus unserer Sicht eine im Vergleich zur Aufnahme der Institutionenreform und der Berücksichtigung von Compliance Bemühungen untergeordnete Rolle. Unsere Kommentare zu den Elementen, die im Vorentwurf aufgeführt werden, finden sich im Einzelnen in der nachfolgenden Stellungnahme unter «4. SwissHoldings Kommentare zu den Elementen des Vorentwurfs».
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