18. November 2024| Eingaben & Positionen, Steuern
SwissHoldings begrüsst die in der Vernehmlassung vorgeschlagene Verlängerung der Verrechnungssteuer-Ausnahme für Too-big-to-fail-Instrumente. Die 35% Verrechnungssteuer auf Zinsen Schweizer Obligationen macht diese für internationale Investoren unattraktiv. Systemrelevante Banken benötigen jedoch Zugang zu konkurrenzfähigen Finanzierungsmöglichkeiten. Der Schweizer Kapitalmarkt ist wegen der Verrechnungssteuer derart unterentwickelt, dass auch unsere Unternehmen gezwungen sind, grössere Summen im Ausland aufzunehmen. Diese Situation ist aus volkswirtschaftlicher Sicht suboptimal. SwissHoldings unterstützt daher die zeitlich begrenzte Ausnahmeregelung in der Hoffnung, dass künftig eine umfassende Lösung gefunden wird, die keine Ausnahmen mehr erfordert.
Die vollständige Stellungnahme finden Sie hier.