Nachdem er gestern auf die Vorlage eingetreten ist, nahm der Nationalrat das Datenschutzgesetz heute in der Schlussabstimmung mit 98 zu 68 Stimmen bei 27 Enthaltungen an. Dies ist als Erfolg zu werten, schliesslich stand die Vorlage als solches lange auf der Kippe. In der Detailberatung folgte er in den wesentlichen Linien den Empfehlungen aus der Wirtschaft. SwissHoldings begrüsst zudem, dass der Datenschutz auf eine EU-konforme Umsetzung zusteuert. Die Vorlage geht nun an den Ständerat.

Die Schweiz muss ihr Datenschutzrecht revidieren. Dies einerseits, um den Datenschutz an die technologischen Entwicklungen anzupassen und andererseits, um der internationalen Rechtsentwicklung Rechnung zu tragen. Dabei gilt es insbesondere die Äquivalenz zur EU Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) zu bewahren, die seit dem 25. Mai 2018 in Kraft ist. Die Gleichwertigkeit mit der EU ist ein wesentlicher Punkt bei der Modernisierung des schweizerischen Datenschutzrechts.

Vor diesem Hintergrund ist SwissHoldings erfreut, dass sich Bundesrätin Karin Keller-Sutter im Rahmen der Beratung des Geschäfts gestern explizit für eine rasche Unterzeichnung der Europaratskonvention 108 ausgesprochen hat. Im aktuell sehr agilen Digitalregulierungsumfeld, in dem Investitionsentscheide namentlich im F&E-Umfeld und bei Startups aufgrund der Faktoren Zukunftsträchtigkeit, Einhaltung von Standards und Stabilität getroffen werden, hätte eine Isolierung der Schweiz gerade beim Datenschutz sehr negative Folgen. Vor diesem Hintergrund wird sich eine rasche Unterzeichnung der Europaratskonvention 108 als vertrauensbildende Massnahme erweisen.

 

Die meisten, aber nicht alle Bedenken konnten ausgeräumt werden

SwissHoldings hatte sich im Vorfeld der Beratung für ein administrativ tragbares Gesetz und die Beseitigung unnötiger Swiss Finish eingesetzt. In der bundesrätlichen Vorlage waren diverse Bestimmungen diesbezüglich überschiessend. Umgekehrt waren die vorbereitenden Unterlagen auch nach der Überprüfung durch die vorberatende Kommission stellenweise noch von den international anzustrebenden Standards entfernt.

 

Konformität mit EU-Regelung bei pragmatischer Umsetzung in den Unternehmen

Ein angemessenes und wirksames Datenschutzgesetz ist für die Wirtschaft zentral. Eine optimale Datenpolitik bietet den Unternehmen einerseits Entfaltungsmöglichkeiten und sichert andererseits das Vertrauen der Nutzer. Ein besonderes Augenmerk gilt es nebst dem Erhalt der EU-Äquivalenz auf eine möglichst pragmatische Umsetzung in den Unternehmen zu richten. Diesbezüglich ist die Vorlage nach der heute abgeschlossenen nationalrätlichen Beratung auf gutem Weg.

Der Ständerat wird aber noch nachjustieren müssen, damit die Vorlage den Ansprüchen der Wirtschaft an eine EU-kompatible Lösung ohne Swiss Finish genügt.

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