SwissHoldings vertritt die Interessen von 62 in der Schweiz ansässigen multinationalen Unternehmen aus dem Produktions- und Dienstleistungssektor (mit Ausnahme des Finanzsektors) wie Nestlé, Roche, Novartis, ABB, Kuehne+Nagel, Schindler und Holcim.

SwissHoldings begrüsst die Gelegenheit, zum Treasury Laws Amendment (Measures for Consultation) Bill 2023 * der Regierung Stellung nehmen zu können: SwissHoldings und die Mitglieder von SwissHoldings sind besorgt, dass der Gesetzesentwurf (in seiner jetzigen Fassung) zu steuerlichen Ergebnissen führen würde, die nicht mit den Zielen des Gesetzes und mit den aktuellen und zukünftigen internationalen Steuernormen übereinstimmen.

Die spezifischen Bedenken von SwissHoldings sind:

  • Es gibt keinen substanzbasierten Ausschluss oder einen Ausschluss für Zahlungen an eine Muttergesellschaft, wenn die Muttergesellschaft wirtschaftliche Substanz hat, was bedeutet, dass die Massnahmen (in ihrer jetzigen Form) nicht mit ihren Zielen als Mittel zur Bekämpfung von Vereinbarungen, die zur Steuervermeidung strukturiert wurden, übereinstimmen.
  • Der Gesetzesentwurf geht nicht auf Konzepte ein, die mit dem Rahmenwerk der zweiten Säule der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (“OECD”) verbunden sind, das voraussichtlich von vielen Ländern (einschliesslich Australien und der Schweiz) übernommen wird, und steht nicht im Einklang mit den weltweiten Massnahmen zur Bekämpfung der Aushöhlung der Steuerbasis und der Gewinnverlagerung.
  • Die Massnahmen können zu einer dreifachen Besteuerung desselben Einkommensbetrags führen, da die Steuern auf Zahlungen im Zusammenhang mit immateriellen Vermögenswerten nicht berücksichtigt werden.
  • Die Verwendung mehrerer weit gefasster Definitionen im Exposure Draft führt zu Unsicherheit darüber, welche Vereinbarungen in den Anwendungsbereich fallen. Das heisst, dass unsere Mitgliedsunternehmen nicht in der Lage sind, dies verlässlich selbst zu beurteilen.
  • Diese Unsicherheit gilt auch für Vereinbarungen über den Verkauf und den Kauf von Gütern und die Erbringung von Dienstleistungen, bei denen ein immaterieller Vermögenswert nur gelegentlich genutzt wird, und wird durch die Kommentare in den erläuternden Materialien des Exposure Draft in Bezug auf “Strafen” für eine falsche Charakterisierung noch verstärkt.
  • Der Gesetzesentwurf ist verfrüht, da er nicht im Einklang mit und im Vorgriff auf die Verabschiedung der OECD-Leitlinien der Säule 2 steht und somit Verwirrung und künftige Kontroversen stiftet, wo doch das Hauptziel der OECD mit der Säule 2 darin bestand, ein neues harmonisiertes internationales Steuersystem zu schaffen.

Wir hoffen, dass diese Stellungnahme von Nutzen sein wird und dass unsere Anmerkungen berücksichtigt werden. Ausserdem hoffen wir, dass zumindest in Erwägung gezogen wird, das Datum des Inkrafttretens auf den Zeitpunkt zu verschieben, an dem Australien das OECD-Rahmenwerk der zweiten Säule annimmt, um diese Regeln mit der Annahme der globalen Mindeststeuer der zweiten Säule durch Australien in Einklang zu bringen. Zwischenzeitlich können die in Australien bereits bestehenden Massnahmen zur Bekämpfung von Steuervermeidung, wie z. B. die Vorschriften zur Besteuerung abgezweigter Gewinne und die allgemeinen Vorschriften zur Bekämpfung von Steuervermeidung, weiterhin angewandt werden, um gegen Vereinbarungen über die Zahlung immaterieller Güter an Niedrigsteuerländer vorzugehen, wenn eine Vereinbarung zur Erlangung eines Steuervorteils strukturiert wurde.

Lesen Sie die vollständige Stellungnahme hier.

* Deductions for payments relating to intangible assets connected with low corporate tax jurisdictions (“Exposure Draft legislation” und/oder “draft measure”)

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