Eingaben & Positionen

Im Rahmen der am Montag, den 10. September 2018, begonnenen Herbstsession, werden der National- und der Ständerat die Steuervorlage 17 (SV17) zu Ende beraten. Da der Ständerat die Vorlage als Erstrat bereits in der vergangenen Sommersession ein erstes Mal durchberaten hat, wird am kommenden Mittwoch, 12. September 2018, der Nationalrat mit der Beratung beginnen.

Als erstes wird die Eintretensfrage entschieden. D.h. der Nationalrat muss entscheiden, ob er die Vorlage überhaupt materiell behandeln will. Die SVP (mit Unterstützung der GLP) hat hierzu einen Minderheitsantrag gestellt, der auf Nichteintreten lautet. Die beiden Parteien kommen im Nationalrat auf 75 von 200 Stimmen. Sollte wider Erwarten nicht auf die SV17-Vorlage eingetreten werden, wird die Eintretensabstimmung im Nationalrat voraussichtlich zu einem späteren Zeitpunkt in der Herbstsession wiederholt. Tritt der Nationalrat dann ein zweites Mal nicht auf die Vorlage ein, wird dieses von der Geschäftsliste der Bundesversammlung gestrichen und der Ball liegt wieder beim Bundesrat.

Tritt der Nationalrat wie erwartet auf die Vorlage ein, folgt die materielle Detailberatung. Dabei werden diejenigen Punkte beraten, zu denen in der WAK-N Anträge eingereicht und behandelt worden sind (siehe Fahne Herbstsession Nationalrat). Ein wichtiger Punkt wird dabei sein, ob die AHV-Zusatzfinanzierung Teil der Steuerreform sein soll. Die Detailberatung erfolgt thematisch aufgegliedert nach «Blöcken» und über die «AHV-Frage» wird gleich zu Beginn entschieden (siehe Dokument Beratung der SV17 im Nationalrat). Theoretisch ist es möglich, dass in dieser Phase auch neue Anträge, sogenannte «Einzelanträge» eingereicht werden.

Im Anschluss an die Detailberatung stimmt der Nationalrat im Rahmen der so genannten Gesamtabstimmung global über Annahme oder Ablehnung der Vorlage ab.

Im besten Fall beschliesst der Nationalrat am Mittwoch, 12. September, genau gleich wie der Ständerat in der Sommersession. Sodann gibt es keine «Differenzen» und die Vorlage muss nur noch an der Schlussabstimmung vom 28. September von beiden Kammern angenommen werden.

Falls die Beschlüsse des National- und des Ständerats nach der ersten Beratung der Vorlage im Nationalrat jedoch voneinander abweichen – und davon ist bei der SV17 auszugehen –, kommt es zum sogenannten Differenzbereinigungsverfahren.

Differenzbereinigungsverfahren

Im Differenzbereinigungsverfahren beschränken sich die weiteren Beratungen auf Fragen, über welche sich die Räte uneinig sind. Einigen sich die Räte in einer der ersten drei Beratungen, so entscheiden sie in der Schlussabstimmung definitiv über den Entwurf. Bestehen nach gesamthaft drei Beratungen (eine «normale» Lesung sowie zwei «Differenzbereinigungen») in jedem Rat noch Differenzen, kommt der Erlassentwurf vor die Einigungskonferenz. Stimmen die Räte dem Antrag der Einigungskonferenz zu, ist dieser bindend. Es gibt in diesem Fall keine Schlussabstimmung mehr. Lehnen hingegen beide Räte oder ein Rat den Antrag der Einigungskonferenz ab, wird die Vorlage von der Geschäftsliste der Bundesversammlung gestrichen und der Ball liegt wieder beim Bundesrat.

Einigungskonferenz

Wenn nach drei Beratungsrunden pro Rat noch Differenzen bestehen, entsenden die WAK-N und die WAK-S je 13 Mitglieder in die Einigungskonferenz. Die Zusammensetzung richtet sich nach der Stärke der Fraktionen im jeweiligen Rat. Den Vorsitz führt der Kommissionspräsident (Bischof) des Erstrates.

Die Einigungskonferenz stellt sodann beiden Räten einen Einigungsantrag, der alle verbleibenden Differenzen gesamthaft bereinigt. Die Einigungskonferenz kann somit auch einen neuen Deal aushandeln, d.h. sie ist frei, einen mehrheitsfähigen Kompromiss zu finden. Es ist jedoch davon auszugehen, dass der Antrag der Einigungskonferenz sich an den bisherigen Elementen orientieren wird.

Lehnt einer oder beide Räte den Einigungsantrag ab, gilt die ganze Vorlage als nicht zustande gekommen und wird von der Liste der Geschäfte gestrichen und der Ball liegt wieder am Bundesrat.

FAZIT: In der Einigungskonferenz bestehen intakte Chancen auf einen Deal «Steuern-AHV». Dies aufgrund der Zusammensetzung der Einigungskonferenz. Jedoch wird der Ständerat nicht darum herumkommen, dem Nationalrat in irgendeiner Form entgegen zu kommen. Eine kompromisslose Haltung des Ständerats in der Einigungskonferenz könnte dazu führen, dass der Nationalrat den Antrag der Einigungskonferenz ablehnt.

  

 Für eine Übersicht über Termine und Verfahren siehe Dokument (pdf) 

 

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