SwissHoldings anerkennt das Anliegen, Transparenz über potenzielle Interessenkonflikte von Stimmrechtsberatern zu schaffen. Der vorliegende Vorentwurf zur Änderung des Obligationenrechts wählt dafür jedoch den falschen regulatorischen Ansatz und wird in der vorgeschlagenen Form abgelehnt. Statt bei den Stimmrechtsberatern selbst und deren Umgang mit Interessenkonflikten anzusetzen, werden die Gesellschaften mit zusätzlichen Offenlegungspflichten belastet.

Auch im internationalen Vergleich überzeugt der gewählte Ansatz nicht. Während vergleichbare Regelungen unmittelbar bei den Stimmrechtsberatern ansetzen und insbesondere Transparenz über deren Methodik, Governance und Umgang mit Interessenkonflikten verlangen, beschreitet die Schweiz mit einer Offenlegungspflicht für Emittenten einen Sonderweg. Gleichzeitig besteht kein ausgewiesenes zusätzliches Schutzbedürfnis, da Stimmrechtsberater überwiegend institutionelle Investoren beraten, die bereits gesetzlichen Sorgfalts-, Transparenz- und Rechenschaftspflichten unterstehen.

Die vorgeschlagene Regelung schafft damit zusätzlichen regulatorischen Aufwand und Rechtsunsicherheit, ohne einen erkennbaren Mehrwert für die Aktionärinnen und Aktionäre zu bieten. SwissHoldings fordert deshalb, auf die vorgesehenen Änderungen des Obligationenrechts, insbesondere auf Artikel 700a VE-OR, zu verzichten und einen neuen Ansatz zu prüfen, der bei den Stimmrechtsberatern selbst ansetzt und die internationalen Entwicklungen berücksichtigt.

Die vollständige Stellungnahme finden Sie hier.

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