SwissHoldings anerkennt das Ziel, den angespannten Wohnungsmarkt durch die Rückbesinnung, dass Immobilien wieder vermehrt der in der Schweiz ansässigen Bevölkerung vorzubehalten, zu entlasten. Der vorliegende Vorentwurf zur Verschärfung der Lex Koller verfehlt dieses Ziel jedoch und wird deshalb abgelehnt.

Insbesondere die geplante Unterstellung von Betriebsstätte-Grundstücken sowie die Behandlung börslich gehandelten indirekten Immobilienanlagen wie Immobilienaktien, Immobilienfonds und Immobilien-SICAVs sind weder sachgerecht noch geeignet, die Situation auf dem Wohnungsmarkt zu verbessern. Gleichzeitig würden die vorgeschlagenen Regelungen den Schweizer Wirtschafts-, Finanz- und Kapitalmarkt schwächen, ohne die Ursachen der Wohnungsknappheit zu adressieren.

Massnahmen zur Entspannung des Wohnungsmarkts müssen direkt beim Wohnungsangebot ansetzen und dürfen den öffentlichen Kapitalmarkt als Finanzierungsplattform nicht unnötig belasten.

Die vollständige Stellungnahme finden Sie hier.

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