SwissHoldings unterstützt die Ratifizierung des Änderungsprotokolls zum AIA-Abkommen mit der EU, da die Vorteile von Art. 9 für die international stark vernetzte Schweizer Wirtschaft von grosser Bedeutung sind. Art. 9 legt im Wesentlichen fest, dass auf Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen im Verhältnis EU/Schweiz keine Quellensteuer erhoben werden darf, selbst wenn bilaterale Doppelbesteuerungsabkommen weniger vorteilhafte Regelungen vorsehen.
Ein Wegfall von Art. 9 als Folge der Nicht-Ratifizierung des Änderungsprotokolls zum AIA-Abkommen würde die Standortattraktivität der Schweiz nachhaltig beeinträchtigen und hätte negative Auswirkungen auf Kantone und Bund.
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