SwissHoldings hat sich im Rahmen der Vernehmlassung zur Änderung des Schweizerischen Obligationenrechts hinsichtlich der Transparenz über Nachhaltigkeitsaspekte mit einer Stellungnahme eingebracht.
Zusammenfassung Position und Anliegen des Verbandes
Die Entwicklungen im Bereich der Nachhaltigkeitsregulierung haben sowohl in der EU als auch weltweit an Dynamik gewonnen. Angesichts der globalen Ausrichtung ihrer Unternehmen ist die Schweiz gut beraten, diese veränderte Regulierungslandschaft zu berücksichtigen. In diesem Zusammenhang begrüsst SwissHoldings grundsätzlich die Überprüfung der bestehenden Regeln für die Nachhaltigkeitsberichterstattung durch den Bundesrat.
Allerdings orientiert sich der Vorentwurf aus Sicht des Verbandes zu starr an der EU-Richtlinie CSRD. Für unsere Mitglieder ist es entscheidend, dass die Schweiz einen eigenständigen Regulierungsansatz in diesem zentralen Bereich der Nachhaltigkeit entwickelt, um im weltweiten Wettbewerb konkurrenzfähig zu bleiben. Während die Kompatibilität mit dem EU-Ansatz von Bedeutung ist, bedarf es einer breiteren, globalen Ausrichtung – insbesondere da über 50 Prozent der Exporte unserer Mitgliedunternehmen in Länder ausserhalb der EU gehen.
Es ist zwar wichtig, dass von Seiten Schweizer Gesetzgeber keine von der CSRD abweichenden Anforderungen an die Berichtsinhalte gestellt werden, um Doppelspurigkeiten in den Berichtsprozessen der Unternehmen zu vermeiden. Gleichzeitig sollten Vereinfachungen vorgenommen werden, um die Implementierungskosten und die jährlichen Berichtspflichten der neuen Regelung so weit wie möglich zu reduzieren. Die Schweiz sollte den regulatorischen Aufwand in einem angemessenen Rahmen halten. Der Verband lehnt eine Ausweitung der neuen Vorschriften auf kleine und mittlere Unternehmen ab und empfiehlt, generell auf eine Revisionspflicht für die Nachhaltigkeitsberichte zu verzichten. Zudem sollte das bewährte „Comply or Explain“-Prinzip beibehalten werden, damit Unternehmen nur relevante Informationen offenlegen müssen.
Wir bezweifeln grundsätzlich, dass die nahezu direkte Übernahme von EU-Regeln für die Schweiz die richtige Strategie ist. Im Rahmen des Green Deals hat die EU bereits über 168 Gesetzesinitiativen zur Förderung nachhaltigen Wirtschaftens initiiert, von denen 76 bereits in Kraft sind (vgl. dazu auch folgende Übersicht). Zu den bedeutendsten neuen Regelungen zählen neben der CSRD das Lieferkettengesetz, die Taxonomie-Verordnung, die Sustainable Finance Disclosure Regulation und das CO2-Grenzausgleichsystem. Der Regulierungsansatz, welcher Kernpriorität der ersten EU-Kommission „von der Leyen“ war, wird auch innerhalb der EU scharf kritisiert, dies von Wirtschaftsverbänden bedeutender Industriestaaten, insbesondere aber auch von Mario Draghi, der kürzlich einen Bericht zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der EU vorgelegt hat. Draghi erwähnte dabei insbesondere den korrosiven Effekt der immer umfangreicheren und detaillierteren Regulierungen auf die Fähigkeit der EU zu innovieren und global wettbewerbsfähig zu sein. Mit einer umfangreichen Übernahme der EU-Regeln importiert die Schweiz diese negativen Effekte und schwächt ihre Volkswirtschaft und Unternehmen im internationalen Wettbewerb, während in der EU langsam ein Umdenken stattfindet. Insbesondere ist hinzuzufügen, dass die EU die negativen Effekte ihrer Regeln mit staatlichen Subventionen und Wettbewerbsschranken abfedert, was für die offene Volkswirtschaft wie der Schweiz keine Option ist.
Die vollständige Stellungnahme finden Sie hier.