SwissHoldings nimmt z.H. der RK-N Stellung zur Änderung der Zivilprozessordnung im Bereich der Verbandsklage und des kollektiven Vergleichs. Der Verband empfiehlt, weiterhin nicht auf die Vorlage einzutreten, da diese seit 2013 in unveränderter Form vorliegt und rechtstechnisch überholt ist.
Die vollständige Stellungnahme finden Sie hier.
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