SwissHoldings unterstützt die Bestrebungen des Bundes, die KMU als wichtigen Teil der Schweizer Wirtschaft in der gegenwärtigen Situation zu unterstützen. Die Wirtschaft ist Garant des Wohlstandes in der Schweiz. Auch begrüsst SwissHoldings die Bestrebungen, dass der Rechtsstillstand aufgehoben werden soll. Vor diesem Hintergrund dürften die Vorschläge als zeitlich begrenzte, begrüssenswerte Massnahmen Sinn machen.

Gleichzeitig ist aus unserer Sicht zu beachten, dass ein Missbrauchspotential sowie die Gefahr einer Gläubigerschädigung bestehen. Hier ist unseres Erachtens auch zu berücksichtigen, dass KMU’s nicht nur die Schuldnerseite, sondern auch die Gläubigerseite repräsentieren. Bestimmungen, wie Art. 725 OR oder die SchKG Bestimmungen dienen dem Gläubigerschutz. Durch Art. 725 OR zum Beispiel sollen die Gläubiger und auch die KMU-Gläubiger davor bewahrt werden, mit einer nicht ausreichend liquiden Gesellschaft Geschäfte abzuschliessen. Die vorgeschlagenen Modifikationen an den gesetzlichen Bestimmungen müssen aus unserer Sicht entsprechend unbedingt vorsichtig und kritisch geprüft werden.

Auch sind wir der Ansicht, dass mit Bezug auf die Kurzarbeitsentschädigung und die Kreditvergabe wichtige Massnahmen beschlossen wurden, die an sich zu einer Entlastung führen müssten. Insofern würde es nun an sich einer Logik folgen, wenn man nun diese Massnahmen greifen lassen könnte, bevor mittels Notrecht Eingriffe in ein etabliertes Rechtssystem vorgenommen werden, deren Auswirkungen nicht abschätzbar sind. Wir würden es vor diesem Hintergrund als sinnvoll erachten; wenn man prüfen würde, ob die Covid-19-Stundung nicht von den Voraussetzungen abhängig gemacht werden soll, dass eine drohende Insolvenz sowie die vollständige Ausschöpfung der Möglichkeit der COVID-Notkredite glaubhaft gemacht wird.

Auf alle Fälle ist aber die Möglichkeit der Kündigung von Dauerschuldverhältnissen in Art. 297a SchKG abzulehnen. Das muss unseres Erachtens unbedingt verhindert werden. Es könnten so z.B. Lizenzverträge einfach gekündigt werden. Wer von den Erleichterungen profitiert, sollte sich nicht auch noch unliebsamen Verträgen entledigen können, die einzuhalten sind. Pacta sunt servanda, auch während einer Pandemie.

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