Nach geltender Praxis der ESTV wird das Meldeverfahren im Konzern gemäss Art. 26a VStV und DBA-Entlastungsverordnung nur bei Dividenden und geldwerten Leistungen im direkten Beteiligungsverhältnis gewährt. SwissHoldings hat sich diesbezüglich mit einem Schreiben an die ESTV gewandt.
Das vollständige Schreiben kann hier abgerufen werden.